Netzwerk Migationsrecht

Im Herbst 2007 trafen im Tagungszentrum Hohenheim junge Rechts- und Sozialwissenschaftler:innen aus dem In- und Ausland zusammen, um ein internationales und interdisziplinäres Netzwerk Migrationsrecht zu gründen. Es verfolgt das Ziel, den Austausch, die Kooperation und die Fortbildung junger Wissenschaftler:innen im Bereich des Migrationsrechts zu fördern.
Das Netzwerk ist an der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart angesiedelt, die durch ihre jahrzehntelange Tätigkeit im Ausländer:innen-, Flüchtlings- und Staatsangehörigkeitsrecht über entsprechende Kontakte und durch jährlich stattfindende Blockseminare für Studierende zum Thema Migrationsrecht einschlägige Erfahrungen hat.
Die Herstellung langfristiger Kontakte unter den Netzwerk-Mitgliedern wird durch regelmäßige Veranstaltungen, Workshops, Veröffentlichungen und eine eigene Internet-Präsenz (http://netzwerk-migrationsrecht.de/) ermöglicht.
Ein internationaler Beirat, bestehend aus prominenten VertreterInnen aus Wissenschaft, Rechtsprechung, Verwaltung und nichtstaatlichen Organisationen, begleitet die Arbeit des Netzwerks.
Das Netzwerk Migrationsrecht hat inzwischen mehr als 250 Mitglieder aus Deutschland und dem europäischen Ausland, die sich in Wissenschaft und Praxis mit migrationsrechtlichen Fragen befassen.
Selbstverständnis des Netzwerks Migrationsrecht
Die wissenschaftliche Auseinandersetzung mit dem Migrationsrecht wird vielfach noch immer als Randthema des öffentlichen Rechts begriffen. Eine systematische Auseinandersetzung mit seinen vielfältigen Erscheinungsformen und Problemfeldern findet nur selten statt. Dies hat Auswirkungen auf den wissenschaftlichen Nachwuchs. Angesichts des unzureichenden Angebots in Lehre und Wissenschaft gibt es derzeit einen eher überschaubaren Kreis junger WissenschaftlerInnen, die sich mit migrationsrechtlichen Fragen auseinandersetzen. Aufgrund der zunehmenden Komplexität und Bedeutung des Migrationsrechts auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene bedarf es aber einer Ausweitung und Vertiefung der wissenschaftlichen Debatte.
Zielsetzung
Das „Netzwerk Migrationsrecht“ verfolgt das Ziel, den Austausch, die Kooperation und die Fortbildung junger WissenschaftlerInnen im Bereich des Migrationsrechts zu fördern. Es soll dabei auch der Herstellung langfristiger Kontakte dienen.
Das „Netzwerk Migrationsrecht“ ist zwar primär auf eine wissenschaftliche Auseinandersetzung gerichtet. Unser Selbstverständnis schließt dabei aber einen kontinuierlichen und möglichst institutionalisierten Austausch mit PraktikerInnen ein. Insbesondere im Bereich des Migrationsrechts sind die geschriebene Norm und ihre praktischen Folgen oftmals nicht deckungsgleich. Daher bedarf es für seine systematische Analyse eines Bezugs zur praktischen Wirklichkeit. Dies gilt umgekehrt für eine fundierte Praxis.
Durch die Verknüpfung von Praxis und Wissenschaft sieht sich das „Netzwerk Migrationsrecht“ als AnsprechpartnerIn für andere Akteure im Bereich von Migration und ihrer Regulierung begreift.
Das „Netzwerk Migrationsrecht“ richtet sich ausdrücklich an deutsche und ausländische Teilnehmende. Bereits jetzt sind WissenschaftlerInnen des Centre for Migration Law aus Nijmegen aktiv beteiligt. Unser Projekt wird von der von der Idee getragen, dass Migrationsrecht aus der nationalstaatlichen Einzelperspektive allein nicht mehr vollständig erfasst werden kann. Deshalb kommt es uns darauf an, Teilnehmende aus verschiedenen Ländern anzusprechen. Die Arbeitssprache des „Netzwerks Migrationsrecht“ ist daher neben Deutsch Englisch.
Zudem erfordert das Phänomen der Migration zwingend eine interdisziplinäre Herangehensweise. Der Kreis der Teilnehmenden soll sich daher nicht nur auf WissenschaftlerInnen aus dem juristischen Bereich beschränken, sondern auch andere Disziplinen, insbesondere die Sozialwissenschaften, ansprechen.
Das Netzwerk bietet nach außen eine Internet-Plattform und organisiert einmal jährlich eine thematische Tagung. Darüber hinaus ist die Arbeit des „Netzwerks Migrationsrecht“ durch regelmäßige Treffen der Mitglieder gekennzeichnet, die dem inhaltlichen Austausch, der Kooperation und der Diskussion dienen.
Inhaltliche Ausrichtung
Ausgangspunkt der inhaltlichen Ausrichtung des Netzwerkes ist die Überzeugung der Mitglieder, dass Deutschland als Einwanderungsland in der Mitte der Europäischen Union einer migrationsrechtlichen Umorientierung bedarf. Das früher vor allem als Abwehrrecht verstandene Ausländerrecht hat sich in Form des Migrationsrechts zu einem Instrument gewandelt, das auch die Steuerung von Zuwanderung und Integration regelt. Dieser Wandel vollzieht sich allerdings in einem Spannungsverhältnis zum Diskurs über Terrorismusbekämpfung und "Zuwanderung in die Sozialsysteme".
Einwanderung und Verwurzelung sind ebenso wie Minderheitenschutz und Anti-Diskriminierung sowohl rechtlich als auch gesellschaftlich wichtige Themen, die durch das Netzwerk wissenschaftlich und praktisch beleuchtet und in die breite Öffentlichkeit getragen werden sollen. Dabei ist dem menschenrechtlichen Bezug des Migrationsrechts zukünftig vermehrte Aufmerksamkeit zu schenken.
Diverse Teilbereiche werden bereits jetzt durch einzelne Mitglieder des Netzwerks bearbeitet, etwa Fragen der zirkulären Migration oder die bereits angesprochene ambivalente Konstruktion der Integrationsanforderungen. Die Arbeiten beschränken sich dabei nicht auf den deutschen Rechtsraum, sondern schließen auch rechtsvergleichende sowie nichtjuristische Aspekte (insbesondere aus soziologischer Sicht) ein. Das Dissertationsprojekt zum Thema Familienzusammenführung im europäischen und nationalen Recht steht beispielsweise kurz vor dem Abschluss.
Als wichtige Aufgabe sieht das Netzwerk außerdem die Annäherung an islamisch geprägte Kulturen und Nationen; so beschäftigt sich ein Dissertationsprojekt mit der Meinungsäußerungs- und Pressefreiheit in der Türkei im Lichte der EMRK unter besonderer Berücksichtigung des angestrebten Beitritts der Türkei in die EU.
Homepage (www.netzwerk-migrationsrecht.de)
Das Ziel der Homepage des Netzwerks Migrationsrecht ist es, zum einen ein internes Mitgliederportal zum Austausch von Informationen und zur regelmäßigen Koordination zur Verfügung zu stellen. Zum anderen dient die Seite der Präsentation der Arbeit des Netzwerks nach außen. Hier sind insbesondere Publikationen sowie ggf. auch Working Papers zu finden. Die Website dient außerdem der Bewerbung und Dokumentation von Tagungen und Veranstaltungen des Netzwerks selbst oder anderer Veranstaltungen im Bereich des Migrationsrechts.
Die Website beinhaltet zudem einen Bereich, in dem sich die Mitglieder mit ihren jeweiligen Arbeitsschwerpunkten vorstellen. Diese Mitgliedervorstellung soll nicht zuletzt den Austausch und die Ansprache untereinander zu spezifischen Fragestellungen erleichtern. Eingestellt sind hier Informationen zum akademischen Werdegang, Forschungs-/Arbeitsschwerpunkten und eigenen Publikationen.
Persönliche Daten auf der Homepage sind ebenso wie der interne Kommunikationsbereich nur kennwortgeschützt zugänglich.
Treffen
Das „Netzwerk Migrationsrecht“ trifft sich dreimal im Jahr zu einem Arbeitstreffen. Dabei soll Raum zur Diskussion der eigenen Arbeitsvorhaben sowie anderer Fragestellungen aus dem Bereich des Migrationsrechts bestehen. Diese Treffen sollen dem internen inhaltlichen Austausch und der Fortbildung dienen. Das erste Treffen im Jahr findet im Januar direkt im Vorfeld der Hohenheimer Tage zum Migrationsrecht in Hohenheim selbst statt.
Ein zweites Treffen findet im Juni statt, jeweils im Vorfeld zum Flüchtlingssymposium des Hohen Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen (UNHCR) in Berlin. Ein drittes Treffen im Herbst wird jeweils mit einer im Anschluss stattfindenden, vom „Netzwerk Migrationsrecht“ organisierten Jahrestagung kombiniert.
Jahrestagung
Den Jahresabschluss im Herbst bildet jeweils eine Tagung zu einem aktuellen migrationsrechtlichen Thema mit Referierenden aus Wissenschaft und Praxis Zielpublikum sind Studierende,WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen. Diese Tagung dient nach innen der vertieften Auseinandersetzung und Fortbildung. Nach außen soll sie einen Beitrag zur kritischen Auseinandersetzung mit Migrationsrecht leisten und das „Netzwerk Migrationsrecht“ zugleich präsentieren.
Förderer
Bereits während der Gründungsphase erhielt das Netzwerk tatkräftige Unterstützung namhafter ExpertInnen des Migrationsrechts, etwa von der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart oder durch wissenschaftliche MitarbeiterInnen des Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgerichts. Weitere Förderer finden sich unter anderem am Centre for Migration Law an der Radbound Universiteit Nijmegen, an verschiedenen deutschen Universitäten, bei staatlichen (BMAS, Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration) und nichtstaatlichen Institutionen (z. B. UNHCR) sowie obersten Gerichten (Bundesverfassungsgericht, Bundesverwaltungsgericht).
Mitglied werden
Das Netzwerk Migrationsrecht freut sich jederzeit über neue Mitglieder. Wir möchten allerdings mehr als ein E-Mail-Verteiler sein. Wer auf der Mailingliste steht, bringt damit zugleich zum Ausdruck, dass sie/er sich aktiv im Netzwerk einbringen möchte. Dies bedeutet möglichst regelmäßige Teilnahme an den Jahrestreffen sowie die Zahlung eines Mitgliedsbeitrages.
Die Aufnahme erfolgt im Konsensverfahren. Grundsätzlich gibt es drei Varianten, in das Netzwerk aufgenommen zu werden. Eine Möglichkeit besteht darin, sich von einem Mitglied des Netzwerks vorschlagen zu lassen. Die zweite Möglichkeit besteht darin, selbst per Mail an das Netzwerk heranzutreten und sich mit einer kurzen Selbstdarstellung, welche das Interesse am Netzwerk begründen sollte, vorzustellen. Die dritte Möglichkeit besteht darin, einfach zu einem der drei Netzwerk-Treffen, welche auf unserer Homepage angekündigt werden, zu kommen und sich vor Ort vorzustellen und einzubringen. In jedem Fall sollte eine kurze Selbstdarstellung zur Verfügung gestellt werden, die über den Verteiler geschickt werden kann.
Um die Aktivitäten des Netzwerks zu finanzieren und auch ein gewisses Maß an Verbindlichkeit zu garantieren, wird ein Jahresbeitrag erhoben. Dieser sollte in der Regel 50 € betragen. Wer glaubt, sich dies aufgrund seiner finanziellen Lage nicht leisten zu können, kann ohne Angabe von Gründen auch 25 € bezahlen. Wer glaubt, sich aufgrund seiner finanziellen Lage auch einen höheren Beitrag leisten zu können, kann auch den Förderbetrag von 75 € oder einen beliebigen höheren Beitrag leisten.
Wurde die Aufnahme beschlossen, wird dem Neumitglied die Bankverbindung mitgeteilt. Die Zahlung des Jahresbeitrags sollte innerhalb von sechs Wochen erfolgen. Sobald der Beitrag eingegangen ist, erhält das Neumitglied eine Einladungsmail von der Mailingliste. In dieser Einladung befindet sich ein Link, über den man sich dann individuell selbst eintragen kann. Eine Eintragung durch die Verwalterin der Mailingliste erfolgt nicht, so dass die Nutzung des Einladungslinks notwendig ist, um auf die Liste zu gelangen.
Der Jahresbeitrag wird von da an jährlich innerhalb des 1. Quartals gezahlt (also vor dem 31.3. jedes Jahres). Wird der Beitrag auch nach Aufforderung nicht gezahlt, wird das Mitglied aus der Liste genommen.
Gründungsmitglieder
Dr. Constanze Abig
Klaus Barwig
Dr. Stephan Beichel-Benedetti
Julia Biester
Prof. Dr. Ulrike Davy
Dr. Klaus Dienelt
Simone Emmert
Anuscheh Farahat
Dr. Andreas Fischer-Lescano
Susanne Giesler
Dr. Constantin Hruschka
Matthias Laas
Tillmann Löhr
Nora Markard
Sybille Röseler
Michael Schlikker
Dr. Christoph Schumacher
Tineke Strik
Dr. Daniel Thym
Nina Truchsess
Saniye Utangac
Anne Walter
Dr. Esther Weizsäcker
Beirat
Wissenschaft
Prof. Dr. Heiner Bielefeldt, Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, Berlin
Prof. Dr. Michael Bommes, imis Osnabrück, Sprecher des Rates für Migration
Prof. Dr. Ulrike Davy, Universität Bielefeld
Prof. Dr. Dr. h. c. Eberhard Eichenhofer, Friedrich Schiller Universität Jena
Prof. Dr. Kees Groenendijk, Radboud-Universität Nijmegen, Niederlande
Prof. Dr. Dr. Rainer Hoffmann, Universität Frankfurt
Karen Musalo, Direktorin des Center for Gender and Refugee Studies, University of California, San Francisco, USA
Rechtsprechung
Dr. Stephan Beichel-Benedetti, Wiss. Mitarbeiter am Bundesverfassungsgericht
Prof. Dr. Jan Bergmann, Richter am VGH Baden-Württemberg
Dr. Klaus Dienelt, Wiss. Mitarbeiter am Bundesverwaltungsgericht
Michael Funke Kaiser, Vors. Richter am VGH Baden-Württemberg
Dr. Ralph Göbel-Zimmermann, Vors. Richter am VG Gießen
Dr. Bertold Huber, Vors. Richter am VG Frankfurt/M.
Praxis
Dr. Gisbert Brinkmann. Jurist, Bonn
Dr. Michael Maier-Borst, Sozialwissenschaftler, Berlin
Dr. Rolf Gutmann, Rechtsanwalt und Schriftleiter des InfAuslR
Sybille Röseler, Juristin, Berlin
Michael Schlikker, Jurist, Berlin
Dr. Christoph Schumacher, Jurist, Berlin
Internationales / NGO's
Dr. Christopher Hein, Direktor des Italienischen Flüchtlingsrates und Mitglied des Exekutivkomitees von ECRE
Dr. Constantin Hruschka, UNHCR
Marei Pelzer, PRO ASYL e.V.
Veranstaltungen
Aktuell arbeiten wir an neuen Inhalten. Wir informieren Sie über unser Angebot, sobald die Veranstaltungsprogramme stehen.
Zukunft des Migrationsrechts – jenseits von Eurozentrismus und neuem Nationalismus?
ONLINE-TAGUNG: Recht an der Grenze / Grenzen des Rechts?
Zeit für eine Neujustierung?
Inklusions- und Exklusionsprozesse im deutschen und europäischen Migrationsrecht
Hysterie? Recht und öffentlicher Diskurs in Zeiten der "Flüchtlingskrise"
Dynamiken in Einwanderungsgesellschaften
10. Herbsttagung des Netzwerks Migrationsrecht
In Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Migrationsrecht
Armut und Migration
Herbsttagung des Netzwerks Migrationsrecht
In Zusammenarbeit mit dem Netzwerk Migrationsrecht
Migration und Menschenrechte
Menschenrechte als Grenze und die Grenzen der Menschenrechte im Migrationsrecht
Familienmigration – Einwanderungsroute, Menschenrecht, transnationale Praxis
Herbsttagung des Netzwerks Migrationsrecht
Ausweisung – Zurückweisung – Abschiebung: Zwischen Aufenthaltsrecht und Exklusion
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Integration – Partizipation – Assimilation? Gesellschaftspolitische Ansprüche im Migrationsrecht
Herbsttagung des Netzwerks Migrationsrecht
Tagung für Studierende und wissenschaftliche MitarbeiterInnen
Wege aus dem prekären Aufenthalt
Erste Herbsttagung des Netzwerkes Migration und Recht