Von Lena Grebe
Zwischen Ausnahmezustand und Normalität: Die Herbsttagung des Netzwerks Migrationsrecht in Hohenheim widmete sich 2025 den Grenzen des Rechts – und der Frage, wie befristete Ausnahmen migrationsrechtlich zur dauerhaften Regel werden. In Zeiten ständigen migrationspolitischen Wandels und während die Umsetzung der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) voranschreitet, kamen in Hohenheim erneut Fachleute aus Wissenschaft und Praxis zur jährlichen Herbsttagung des Netzwerks Migrationsrecht zusammen. Drei Tage lang beleuchteten Vorträge, Panels und Workshops die Arbeit im Migrationsrecht im Spannungsfeld von Erfahrung, Erschütterung und Erwartung. Was einst als vorübergehende Reaktion auf Krisen gedacht war, prägt heute dauerhaft Verwaltungspraxis, Gesetzgebung und Rechtsprechung. Notfallmechanismen, restriktive Reformen und externalisierte Grenzschutzaufgaben werden zunehmend zum Normalzustand – mit weitreichenden Folgen für unseren Rechtsstaat und das europäische sowie internationale Migrationsrecht.
Zwischen Regel und Ausnahme – früher und heute
Ulrich Stege (International University College of Turin) eröffnete das inhaltliche Programm der Tagung mit einer Keynote zur Externalisierungeuropäischer Flüchtlingspolitik. Anhand der aktuellen Situation an den EU-Außengrenzen und insbesondere in Italien illustrierte er, wie sich temporäre Notmaßnahmen schleichend verfestigen. Sein Fazit brachte die Tagungsfrage auf den Punkt: „Da wird aus der Ausnahme die Regel.“ Mit einem historischen Rückblick zeichnete Dr. Sandra Kostner von derPädagogischen Hochschule Schwäbisch Gmünd ergänzend die Entwicklung der deutschen Migrations- und Integrationspolitik seit den 1950er-Jahren – beginnend mit einzelnen bilateralen Abkommen über die politische Anerkennung Deutschlands als Einwanderungsland bis hin zum heutigen migrationspolitischen Diskurs.
Zwischen Rechtsstaat und Ausnahmezustand
In mehreren Workshops standen konkrete rechtliche Entwicklungen im Fokus. Carolin Dörr, Richterin am Verwaltungsgericht Hannover, diskutierte mit Teilnehmenden die geplante Verschiebung vom Amtsermittlungsgrundsatz hin zum Beibringungsgrundsatz im Asylverfahren – ein Paradigmenwechsel, der staatliche Verantwortung auf Schutzsuchende selbst verlagert. Auch andere Workshops griffen aktuelle Brennpunkte auf: Jara Al-Ali und Lina Tietze (Universität Hamburg) beleuchteten die Einführung eines Pflichtanwalts in Abschiebehaftverfahren, während Dr. Annika Fischer-Uebler (Deutsches Institut für Menschenrechte) das deutsche Umsetzungsgesetz zur GEAS-Reform kritisch analysierte und zudem gemeinsam mit Andreas Deuschle vom Stuttgarter Amt für öffentliche Ordnung das Problem „ungeklärter Identitäten“ rechtlich einordnete. Weitere Diskussionen reichten von Maria Kalins (Fachanwältin für Migrationsrecht) Beitrag zur Begrenzung des Familiennachzugs über Julian Seidls (Goethe-Universität Frankfurt a. M.) Analyse von Leistungsausschlüssen in Dublin-Fällen bis hin zu Dr. Kseniia Gatskovas (Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung Nürnberg) Evaluation der Massenzustrom-Richtlinie. Auch der Blick hin zu und über die europäischen Außengrenzen hinaus fehlte nicht: Teilnehmende erörterten die Situation in griechischen Lagern und die Sicherheitslage in Syrien. Einig war man sich, dass eine politische Normalisierung des Ausnahmezustands – etwa die Einstufung Syriens als „sicherer Staat“ – derzeit nicht tragfähig ist.
Sichtbarkeit schaffen: Vulnerable Gruppen im Fokus
Ein interdisziplinäres Panel widmete sich der Frage, wie frauenspezifische Fluchtgründe und intersektionale Perspektiven im Migrationsrecht besser berücksichtigt werden können. Carolin Dörr diskutierte mit Hoda Bourenane (Goethe-Universität Frankfurt), Claire Deery (Fachanwältin für Migrationsrecht) und Sheena Anderson (Frauenhauskoordinierung e.V., Berlin) aktuelle Herausforderungen bei der Identifizierung vulnerabler Gruppen. Die Referentinnen machten deutlich, dass genderneutrale Normenanwendung oft männlich geprägte Standards reproduziert – und damit die besonderen Schutzbedürfnisse von Frauen und weiteren diskriminierten Gruppen sowie intersektional betroffenen Personen übergeht. Saba Afeworki, Ökonomin und Kuratorin aus Frankfurt am Main, vertiefte diese Perspektive um einen intersektionalen Fokus. So beeinflussen sich verschiedene Diskriminierungsformen gegenseitig und es entstehen auch neue Formen der Diskriminierung, was insbesondere in der Migrationsarbeit in der Arbeit mit betroffenen Gruppen relevant wird. Saba Afeworki erläuterte solche Schnittstellen und zeigte „unsichtbare Hürden“ im Asylverfahren auf. Danach lassen sich nur durch einen intersektionalen Ansatz strukturelle Ungleichheiten im System sichtbar machen und abbauen.
Zivilgesellschaft unter Druck
Wie stark migrationspolitische Entwicklungen auch die Zivilgesellschaft treffen, zeigte das Panel „Zivilgesellschaft unter Druck“. Mark Ankerstein, nationaler Direktor der UNO-Flüchtlingshilfe e.V., berichtete von Budgetkürzungen, die nicht nur seine Organisation, sondern auch den UNHCR massiv beeinträchtigen – mit teils lebensbedrohlichen Folgen für Schutzsuchende weltweit. Tareq Alaows, flüchtlingspolitischer Sprecher von Pro Asyl e.V., machte darüber hinaus auf zunehmende Repressionen und strukturelle Hürden aufmerksam, denen zivilgesellschaftliche Akteure in Deutschland ausgesetzt sind. Quint Aly von ACCICE gUG ergänzte diese Perspektive mit einem Blick auf die Herausforderungen, vor denen die Refugee Law Clinics im Zuge ihrer strukturellen Neuaufstellung stehen. Die Diskussionen zeigten: Der Druck auf Personen und Organisationen, die Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte verteidigen, wächst – ebenso wie ihr gesellschaftliches Gewicht.
Fazit: Rechtsstaatlichkeit braucht Resilienz
Wir erleben aktuell Herausforderungen auf vielen Ebenen – und allzu oft werden Ausnahmen zur Regel. Umso wichtiger sei es, für Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit und institutionelle Resilienz einzutreten, wie die Tagungsleitung resümierte.
Das Netzwerk Migrationsrecht möchte weiterhin Räume schaffen, in denen juristische, politische und zivilgesellschaftliche Akteure gemeinsam über Lösungen nachdenken. So endete die Tagung mit dem Fazit, dass wir alle gemeinsam dafür sorgen müssen, dass nicht die Ausnahme, sondern die Gerechtigkeit zur Regel wird.
Die Tagungsleitung übernahmen Dr. Konstanze Jüngling, Hosnijah Mehr, Jana Mehringer, Vincent Holzhauer und Prof. Dr. Constantin Hruschka. Die Tagung wurde dankenswerterweise unterstützt von der Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte, der UNO-Flüchtlingshilfe, der Schleicher Stiftung und Pro Asyl e.V.







