Von Thomas König
Gesprächsbegleitungen in der gesundheitlichen Versorgungsplanung üben eine verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Sie sprechen mit Bewohner:innen und Klient:innen in stationären Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen der Eingliederungshilfe über vertrauensvolle Themen und begleiten Entscheidungen von hoher Tragweite: im Hinblick auf pflegerische Maßnahmen, zu möglichen medizinischen Behandlungen und zu psychosozialer Unterstützung auch in Vorbereitung auf ihre letzte Lebensphase. Das stellt Anforderungen an die Professionalität der Begleitenden. Klarheit über die eigene Rolle und Verantwortung sind wesentliche Grundlagen, um in einem interprofessionellen Team zusammenzuarbeiten. Beim sechsten Plattformtreffen der Berater:innen gesundheitlicher Versorgungsplanung (GVP) in Caritas und Diakonie im Hospitalhof ging es um die Frage, wie diese Grundlagen professionell ausgestaltet werden können.
Wie nun schon gewohnt, wurde die jährliche Tagung vorbereitet und gestaltet vom Diakonischen Werk Württemberg, Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart, dem Netzwerk ethische Fallbesprechung im Caritasverband Rottenburg-Stuttgart, Evangelischer Heimstiftung, Evangelischer Akademie Bad Boll und der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart.
Eine Kultur der Begleitung
In einem ersten Schritt waren es die Fragen, wie GVP geschaffen, wie eine Kultur der Begleitung durch die GVP gelebt und wie der GVP-Prozess gestärkt werden kann, die den Anfang der Tagung prägten.
Antje Sanke, Beraterin für Vorsorgeplanung in der Evangelischen Altenheimat, wies auf Voraussetzungen und Vernetzungen hin, die notwendig seien, um eine palliative Kultur im jeweiligen Unternehmen zu etablieren. Die konzeptionellen Überlegungen, die am Anfang der Etablierung von GVP stehen sollten, müssten berücksichtigen, dass GVP immer noch ein neues Tätigkeitsfeld sei. Es böte sich an, GVP als ein zentrales Angebot in der Einrichtung zu sehen und etwa eine Stabsstelle dafür einzurichten. Oft seien auch neue Strukturen hinsichtlich der Leistungsabrechnung mit den Kassen nötig, und GVP lebe davon, dass das Angebot auch in den Einrichtungen und bei den Trägern allen bekannt sei: So müsse dafür Sorge getragen werden, dass nach innen wie nach außen alle Akteure informiert werden, Netzwerkpartner:innen wie Krankhäuser, SAPV-Teams, Haus- und Notärzte, Rettungsdienste und Hospize. Im GVP-Prozess immer dabei zu beachten: „Der Wunsch der Menschen steht im Mittelpunkt, auch wenn wir vielleicht anders darüber denken.“
Das zweite Spotlight aus der Praxis entzündete Hartmut Kurz, auch er Berater in der gesundheitlichen Versorgungsplanung von der BruderhausDiakonie für die Eingliederungshilfe. Er verwies darauf, um den Prozess GVP mit Leben zu erfüllen und am Leben zu halten, kein Sprint notwendig sei, sondern es sich für die Einrichtungen immer um einen Langstreckenlauf handeln würde. Für den Erhalt des Angebots bedürfe es immer die Unterstützung der jeweiligen Leitung. Es brauche die Vernetzung nach innen und außen und eine Sicherheit der Begleitenden in sozialpädagogischen und ethischen Fragestellungen, bspw. einer Rechtssicherheit hinsichtlich der Stellvertreterverordnung, gerade im Bereich der Jugendhilfe. Ein enger, vertrauensvoller Austausch in den GVP-Teams sei unerlässlich und ggf. müssten auch andere Expert:innen zu Rate gezogen werden, hier könne durchaus auch mal Neues gewagt werden.
Professionalität in der GVP
Dr. Anne-Christin Linde, Referentin für Ethikberatung, Palliative Care und GVP von der Evangelischen Heimstiftung fragte, was Professionalität in der GVP kennzeichnet, gerade wenn die Aufgaben komplex sind. Wissen, Haltung, Fertigkeiten, Erfahrung und Reflexion seien Faktoren, die Professionalität kennzeichneten, jedoch auch immer von neuem der Professionalisierung bedürften.
Die dafür notwendigen Anforderungen und Herausforderungen in einem professionell begleiteten Gesprächsprozesses sowie die dazu gehörenden Kompetenzen thematisierte Johanna Göpfert, Pflegewissenschaftlerin vom St. Loreto-Institut für soziale Berufe in Schwäbisch-Gmünd. Die Angebote in der stationären Altenhilfe wie auch in der Eingliederungshilfe erfolgten meist spät, manchmal zu spät, führte sie aus. Daher seien die Kernkompetenzen für diesen Gesprächsprozess so wichtig: ein umfassendes rechtliches Wissen, methodische Fähigkeiten, Kommunikationsfähigkeit und Gesprächstechniken, die die Freiwilligkeit der Bewohner:innen bewahrten und auf einer reflektierten Haltung fußten. Konkret sei die Reflektion und Ermittlung von individuellen Wertvorstellungen und Lebenszielen zentral, unter Berücksichtigung der oft bestehenden kognitiven Einschränkungen der Klient:innen, etwa durch dementielle Veränderungen. Dabei seien die eigenen fachlichen Grenzen zu achten. Die Auswahl und die Einbeziehung der (gewünschten) rechtlichen Vertretungsperson(en) sei ebenso wichtig wie die der Hausärzt:innen und des Betreuungsteams. Schließlich gehöre die Dokumentation der Gesprächsergebnisse ebenso dazu. Als offene Fragen blieben, wie spirituelle und religiöse Präferenzen der Klient:innen erfasst werden könnten. Denn diese hätten oft einen großen Einfluss auf das Leben der Menschen und damit auch auf den GVP-Prozess. Für diesen Prozess an sich reichten allerdings auch umfangreiche Kompetenzen der GVP-Begleitenden nicht hinlänglich aus, wie Johanna Göpfert weiter ausführte. Ebenso ausschlaggebend seien die Eigenschaften und Besonderheiten der Zielgruppe, bspw. wie die konkrete familiäre Situation ausgestaltet sei. Die institutionellen und organisatorischen Rahmenbedingungen wären ebenso wichtig, etwa wie es um die Sorgekultur in einer Einrichtung bestellt sei. Das Wissen um die eigenen Kompetenzen wiederum sei ebenso essenziell wie die Notwendigkeit eines empirisch fundierten Reflektionsrahmens für die eigene Qualifizierung.
Gesprächsbereitschaft, -ablehnung und Suggestion
als Herausforderung in ACP-Gesprächen war das Thema von Dr. Anne Volmering-Dierkes vom Deutschen Institut für angewandte Pflegeforschung in Köln. Sie zitierte Nina Streek aus dem Jahr 2020: „Das Sterben will heute offenbar geplant sein, damit es gelingt“. ACP steht für Adavanced Care Planing und ist als Konzept weitgehend deckungsgleich mit dem deutschen Begriff der Gesundheitlichen Versorgungsplanung GVP, wenn auch nicht ganz identisch.
Welche Gefahren der Beeinflussung im Prozess durch Beratende gegeben sind, stand am Beginn Ihres Beitrags. So könnten unterschiedliche Wertvorstellungen dazu führen, dass eine Ablehnung von Angeboten bisweilen von den Begleitenden nicht akzeptiert werde. Wünsche (etwa hinsichtlich einer möglichen Reanimation) würden hinterfragt oder Bewohner:innen sollen vor einem umfangreichen Notfallprogramm ‚geschützt‘ werden. Anne Volmering-Dierkes empfahl zur Vermeidung einer solchen Suggestion einen guten Austausch innerhalb des jeweiligen Teams und darüber hinaus die Möglichkeiten einer Supervision. Durch eine gelebte Palliativkultur und durch eine Kultur der Perspektiven ließ sich nicht nur die Priorisierung der Vermeidung von Krankhauseinweisungen vermeiden. Notwendig sei eine solide Finanzierung der Personalressourcen und beständige Weiterbildung, da diese großen Einfluss auf die Beratungsqualität habe.
Care-Ethik und Haltung
seien ausschlaggebend für einen gelingenden ACP-Prozess: Achtsamkeit, Verantwortung, die notwendige Kompetenz, Reaktionsfähigkeit aber auch Solidarität zwingend notwendig. Diese Care-Ethik sei durchaus weitergehender als die gängige medizinische Prinzipienethik.
ACP mit Haltung könne Gesprächsräume erschließen und führe zu mehr Autonomie und Würde der Bewohner:innen. So gestaltet würden die notwendigen Ressourcen offensichtlich. ACP sei eine (große) Chance für alle Beteiligten und letztendlich auch ein wichtiger Beitrag zur Suizidprävention.
Fragen bleiben
Die Fragen aus dem Kreis der Teilnehmenden drehten sich zunächst darum,
wie im Falle eines Personalwechsels das gesundheitliche Versorgungsplanung gut übergeben werden könne? Es bedürfe dafür der personellen Ressourcen, um einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten.
Wie ließe sich eine zentrale Steuerung top down von oben nach unten durch die Geschäftsführung vermeiden? Eine strikte Trennung von Leitung und GVP sei sinnvoll, um dieses Problem zu vermeiden.
Letztendlich wurde die Frage nach einer Pflicht zur Patientenverfügung in stationären Einrichtungen nicht abschließend beantwortet, es bedürfe der Dialogräume innerhalb der Einrichtung zu einer solchen Frage und weniger der verpflichtenden Anordnungen.
Wie schön ist es gut behandelt zu werden
Nach den drei Arbeitsgruppen der Teilnehmenden zu den Themen Professionalität, Implementierung und Erhalt der GVP in Einrichtungen schloss sich eine lebhafte Podiumrunde an, die um Dr. Johannes Müller, Facharzt für Anästhesiologie mit Schwerpunkten Notfallmedizin, Schmerz- und Palliativmedizin aus Stuttgart ergänzt wurde. Er nahm Stellung zu den Themen der Palliativ- und Notfallmedizin in der GVP. So stellt sich bei jedem Notfall aufs Neue die Frage, ob jenseits der gesetzlichen Vorgaben eine Reanimation notwendig sei. Die Indikationsstellung sei jedenfalls Aufgabe des Arztes. Darüber hinaus stelle sich jedoch die Frage nach der Rollenklarheit: Wer hat welche Verantwortung? – Jedenfalls könne die Verantwortung für das Handeln in Notfallsituationen nicht bei den pflegebedürftigen Menschen verortet werden.
Dr. Anne Volmering-Dierkes vermerkte dazu: „Wie schön ist es zu wissen, gut behandelt zu werden – oder eben auch nicht behandelt zu werden“. Anne-Christin Linde griff das Thema der Professionalität in der GVP noch einmal auf: Eine GVP-Qualifikation allein rette nicht alles, und sie verwies auf die systemischen Voraussetzungen, die ebenso gegeben sein müssten und notwendig seien.
Johanna Göpfert ging noch einmal auf die Gesprächsbereitschaft der Begleitenden ein: Es sei notwendig, Vertrauen zu schaffen – die Klient:innen kennenzulernen, mehrere Gespräche führen, die Menschen zu erleben. Das koste Zeit, die allerdings gut und richtig sei. Göpfert empfahl, in der Beratung lieber dezidiert zu formulieren. Und Sorgekultur müsse von allen gelebt werden! Gleichgültig, ob es Reinigungskräfte, Mitarbeitende in der Pflege, im Sozialdienst oder andere Mitarbeitende beträfe. Diese Kultur sei immer wieder zu erneuern, gerade auch wenn personelle Veränderungen anstünden.
Wichtig war den Podiumsteilnehmenden noch der Hinweis, dass in der Eingliederungshilfe und für Menschen mit Demenz die jeweils Bevollmächtigten den Notfallbogen unterschrieben, es quasi ein stellvertretende GVP geben könne.
Als Empfehlungen vom Podium wurde den Teilnehmenden mitgegeben, dass es wichtig sein, Ängste und Unsicherheiten abbauen, eine handlungsentlastende Reflexion zu befördern und sich keine zu großen Ziele zu setzen, sondern den Menschen Vertrauen in die eigene Kompetenz zu geben, und falls Fehler passierten, diese zu reflektieren.
Abschluss und Ausblick übernahm letztmals Claudia Krüger, Abteilung Theologie und Bildung des Diakonischen Werks; auch für das kommende Jahr ist wieder ein Plattformtreffen für die Gesprächsbegleitenden in der Gesundheitlichen Versorgungsplanung vorgesehen.

