Von Felix Deser und Vincent Holzhauer
Ein Ruhepunkt in politischen Umbruchszeiten, so könnte die 18. Herbsttagung des „Netzwerks Migrationsrecht“ vom 08. bis 10. November 2024 bezeichnet werden. Nur zwei Tage, nachdem das Bundeskabinett die Gesetzentwürfe zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) beschlossen hatte und die Berliner Ampel-Koalition zerbrochen war, bot die Tagung eine Plattform, sich aktuellen rechtlichen Fragestellungen zu widmen und gleichzeitig auch eine tiefer gehende Bestandsaufnahme des rechtspolitischen Umfelds bei der Migrationssteuerung zu wagen.
Die Rolle der Wissenschaft in aktuellen Migrationsdebatten
Bereits in der ersten Keynote gelang es Maximilian Pichl, Professor für Soziales Recht an der Hochschule Rhein-Main, den Ton für Inhalt und Ausrichtung der Tagung zu setzen. Pichl nahm eine interdisziplinäre, historisch-politische Analyse der Entwicklung der Migrationspolitik bis hin zur heutigen Zeit vor und zeichnete ein Bild des Umbruchs heute: Hier werden die klassischen, hegemonialen politischen Projekte in ihrem „struggle for power“ einer neuen Machtanordnung angepasst. Zustimmung erhielt insbesondere seine These, dass dieser Verlust des Hegemonieanspruchs die Räume für eine neue Politik rechter Akteure bietet, die im Gegenzug andere Akteure zu Abwehrreaktionen zwingt. Pichl sprach sich jedoch dafür aus, das Spielfeld nicht kampflos preiszugeben. Er wies auf gesellschaftliche, politische und rechtliche Anknüpfungspunkte hin, die es ermöglichen, dieser Dynamik entgegenzuwirken. Damit griff er die Frage auf, die über die Dauer der Konferenz wiederkehrend gestellt wurde: Wie lässt sich ein wissenschaftsbasierter migrationspolitischer Diskurs in der breiten Öffentlichkeit führen?
Migrationssteuerung als Reaktion auf politische Forderungen
Die derzeitigen gesetzgeberischen Instrumente zur Steuerung von Migration werden durch das im Juli 2024 beschlossene und nun in nationales Recht umzusetzende Reformvorhaben des GEAS geprägt. Sophie Scheytt von Amnesty International und Annika Fischer-Uebler vom Deutschen Institut für Menschenrechte beleuchteten die Umsetzung der GEAS-Reform in Deutschland – kritisch insbesondere hinsichtlich ihrer externalisierenden Natur (zum Beispiel durch weit greifende Drittstaaten- und sichere Herkunftsländer-Klauseln), aber auch hinsichtlich rechtlicher Bedenken im Zuge der geplanten Grenzverfahren für Asylsuchende, deren Umfang noch nicht abschließend geklärt ist. Die anschließende Diskussion offenbarte zwar vielerlei Befürchtungen und Unsicherheiten, dennoch gab es auch Lichtblicke: Constantin Hruschka etwa, Professor für Sozialrecht an der Evangelischen Hochschule Freiburg, merkte an, dass durch das Europarecht die Aufklärungspflichten gegenüber Schutzsuchenden nun gestärkt würden.
Die Verknüpfung von Sozialrecht und Migrationsrecht
Besonderes Augenmerk legte die Tagung auch auf die Rolle des Sozialrechts in der Migrationssteuerung. Dieses wird zunehmend als Mittel der Repression durch eine erhoffte abschreckende Wirkung genutzt. In einer insgesamt sehr ruhigen Atmosphäre wurden die Diskussionen im Anschluss an eine überzeugende und prägnante Keynote von Claudia Maria Hofmann intensiver. Hoffmann, Professorin für Öffentliches Recht und Europäisches Sozialrecht an der Universität Viadrina, sprach zu Einschränkung sozialer Rechte, insbesondere zur geplanten Einschränkung von Asylbewerberleistungen. Es entstand eine breite Diskussion, in der unter anderem die Kritik an solchen Einschränkungen in Frage gestellt wurde, da restriktive Maßnahmen unter anderem wegen der Stimmung in der Bevölkerung unabdingbar seien. Handle die Politik nicht, würde die Akzeptanz für die Asylgewährung Schaden nehmen. Diese Position wurde wiederum mit Blick auf die vorherrschende Abwehrdiskussion in Frage gestellt.
Auch im Rahmen der bewährten Workshops am Samstag, bei denen ein breites Spektrum aktueller migrationsrechtlicher Themen abgedeckt wurde, setzte man sich intensiv mit den sozialrechtlichen Implikationen der aktuellen Migrations-Gesetzgebung auseinander. So zeigte beispielsweise Julian Seidl (Goethe-Universität Frankfurt) den limitierten Nutzen der neu eingeführten Bezahlkarte im Asylbewerberleistungsgesetz auf – sowohl für die Verwaltung, als auch für die betroffenen Personen. In diesem Kontext wurden auch grund- und europarechtliche Bedenken an der just in Kraft getretenen Änderung des § 1 Abs. 4 des Asylbewerberleistungsgesetzes geäußert. Volker Gerloff (Rechtsanwalt, Berlin) und Hannah Franke (Ernst-Abbe-Hochschule Jena) setzten sich mit den Auswirkungen des Völkersozialrechts auf die anwaltliche Praxis auseinander und warben konkret um ein gesteigertes Bewusstsein zur Beachtung dieser Normen auf Verfahren beispielsweise nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
Die Zukunft der Migrationssteuerung
Werden nun etwa durch die GEAS-Reform, durch Ansätze zur Kürzung von Asylbewerberleistungen oder durch dauerhaftes Ankündigen rascherer Abschiebungen die Diskussionen über „Kontrollverlust“ und „unkontrollierte“ Einwanderung beendet? Ganz überwiegend wurde dies skeptisch betrachtet. Nicht nur konnte Walter Kälin (em. Professor für eidgenössisches und vergleichendes kantonales Staatsrecht sowie Völkerrecht der Universität Bern) aufzeigen, dass klimabedingte Migration in Zukunft das europäische wie das deutsche Asylsystem vor massive Herausforderungen stellen wird, denen nur durch zusätzliche Maßnahmen wie dem Resettlement begegnet werden könne. Auch betonten Marei Pelzer (Professorin für das Recht der Sozialen Arbeit an der Frankfurt University of Applied Science) und Karolin Hiesinger vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, die für den Arbeitsmarkt zwingend notwendige Arbeitsmigration sei zwar politisch gewollt, könne aber nicht unabhängig von der Fluchtmigration gedacht werden. Eine ablehnende Haltung gegenüber Geflüchteten führe auch zu einer negativen Stimmung gegenüber anderen Einwandernden, wie die aktuell zunehmenden Diskriminierungserfahrungen von Zugewanderten belegten.
Fazit: Die Migrationsrechtswissenschaft unter Druck
„What’s next?“ Ganz im Sinne dieser Einleitungsfrage von Tagungsleiterin Annalena Mayr, derzeit Vertreterin der Juniorprofessur für Öffentliches Recht an der Universität Gießen, widmete man sich am Sonntagmorgen einer ausführlichen Ergebnisanalyse und den damit einhergehenden Implikationen für die anstehenden Herausforderungen.
Die Widersprüche der Migrationsrechtsgesetzgebung werden derzeit vorwiegend zu Lasten Geflüchteter aufgelöst. Die abschließende Bewertung der Tagung drehte sich um die Frage, wie damit umzugehen ist, dass sich restriktive Tendenzen immer mehr durch und über geltendes Recht hinweg setzen. Hier wurden die Töne wieder versöhnlicher. Constantin Hruschka konstatierte, eine sachgestützte Debatte sei erst dann möglich, wenn deren Emotionalität gemildert sei, sobald das Thema aus der vordersten Reihe des politischen Tagesgeschehens verschwinde. Bis dahin sei kluge und neutrale Wissenschaftskommunikation gefordert. Wie diese aussehen und wirksam sein kann, könnte dann bei der Herbsttagung 2025 genauer untersucht werden.
Die Tagung in Stuttgart-Hohenheim fand statt mit freundlicher Unterstützung von Pro Asyl, der Sebastian Cobler Stiftung für Bürgerrechte und dem Klimahaus Bremerhaven.
