Von Dr. Daniel Meier
Die Menschenrechte bzw. Grundrechte enthielten zuvorderst das „große Versprechen der Menschenwürde“, erklärte Baer. Eine menschenrechtsbasierte Rechtsprechung eröffne Spielräume und setze Grenzen, aber zentrale Grundlagen wie zum Beispiel die Wahrung des Kindeswohls seien unverhandelbar. Auch gebe es zwar kein Menschenrecht auf Einreise – „aber die Verpflichtung, als Mensch an der Grenze menschenwürdig behandelt zu werden.“ Zudem sei der Rechtsschutz im Grunde das einzige Gut, über das geflüchtete Menschen verfügten.
Zugleich warnte die derzeitige Professorin an der Humboldt-Universität zu Berlin eindringlich davor, die eigentlich selbstverständliche Ausrichtung an gesetzlichen Vorgaben und richterlichen Entscheidungen in Frage zu stellen, wie es in der politischen Umsetzung teilweise der Fall sei. Der Konstitutionalismus, also die freiwillige Bindung von Mehrheiten an das Recht sei eine „große kulturelle Errungenschaft“, auf den eine Gesellschaft stolz sein könne. Auch sei Deutschland ein „weltweit geachteter Leuchtturm der gesetzlich verankerten Menschenrechte“ und insbesondere das Bundesverfassungsgericht sei international sehr anerkannt. Eine Rolle, die es zu bewahren gelte, gerade auch angesichts der Entwicklungen in den USA, erklärte Baer.
Gefahr einer selektiven Wahrnehmung von Grundrechten
Vertreter:innen aus der Europa-, Landes- und Kommunalpolitik diskutierten im Anschluss über die Gefahr einer selektiven Wahrnehmung von Grundrechten. Parteiübergreifend plädierten der grüne Europaabgeordnete Erik Marquardt, der Bundestagsabgeordnete Hakan Demir (SPD) und der Rottenburger Oberbürgermeister Stephan Neher (CDU) dafür, die Migration weniger als grundlegendes Problem und Herausforderung staatlicher Regulierung und stattdessen stärker als an Menschenrechten orientiertem Prüfauftrag zu betrachten. Auch müsse daran erinnert werden, dass die Unterbringung von Geflüchteten im kommunalen Haushalt einen vergleichsweise geringen finanziellen Anteil habe, ohne dass Schwierigkeiten in der Integration vor Ort verschwiegen werden dürften. OB Neher plädierte für eine gewisse Gelassenheit in der kommunalen Umsetzung der Flüchtlingspolitik und dafür, in der Stadtöffentlichkeit stärker von gelingenden Beispielen zu berichten.
Auch Sir Tim Eicke, früherer Richter am Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) konstatierte einen zunehmenden politischen Druck auf die Rechtsprechung des EGMR, insbesondere im Bereich des Migrationsrechtes. „Die Kritik der Politik an einzelnen Entscheidungen ist legitim, sie darf aber nicht in den strukturellen Einfluss auf die Auslegungskompetenz münden“, erklärte der heute in Großbritannien wirkende Jurist. Dass manchen die Rechtsprechung zu weit gehe und anderen nicht weit genug sei, hält Eicke für ein notwendiges Spannungsfeld. Der Umstand, dass sich die Mitgliedstaaten des Europarats mit der Europäischen Menschenrechtskonvention mit auf grundlegende Menschenrechte verpflichtet hätten, regele klar das Verhältnis zwischen politischen Erwartungen und gerichtlicher Auslegungspraxis.
Absolute Geltung des Schutzes vor Folter
Zur Diskussion um die umstrittene Abschiebung von Straftätern in ihr Heimatland betonte Eicke die absolute Geltung von Artikel 3 der Konvention mit ihrem Schutz vor Folter. „Dieses Grundrecht darf nicht durch eine Diskussion um seine Verhältnismäßigkeit hinterfragt werden“, sagte der ehemalige Richter. Es bestehe die Gefahr, dass politische Erwartungen zur impliziten Erwartung an die Auslegung der Konvention würden.
Kristina Krömer von metro_polis, dem Projekt eines „Rollender Demokratie-Rates“ in Dresden und PD Dr. Judith Kohlenberger von der Wirtschaftsuniversität Wien zeigten sodann Wege einer gelingenden Kommunikation in polarisierten Debatten auf. Es sei unerlässlich, Menschen mit radikalen oder extremistischen Ansichten respektvoll zu begegnen und auch Verständnis für die „Veränderungs-erschöpfung“ in weiten Teilen der Gesellschaft zu haben. Beide Expert:innen unterstrichen das Potenzial, sich durch Emotionen Fakten anders oder überhaupt erst einmal zu erschließen als durch einen vermeintlich rein rational-kognitiven Zugang. Die Migrationsdebatte werde auch deshalb so emotional geführt, weil sie Kernfragen der persönlichen, nationalen und europäischen Identität berühre. Kohlenberger fragte zudem an, ob die steigende Diversität in der Gesellschaft gut genug begleitet worden sei. Auch hätten es die gemäßigten politischen Parteien unter Umständen versäumt, Themen aus dem Bereich Migration und Integration ausreichend zu behandeln und es dadurch zwangsläufig rechtsextremen Parteien überlassen.
Für mehr Sachlichkeit in der Debatte um die Kriminalität von Migrant:innen
In der Debatte um die Kriminalität von Migrant:innen plädierte Prof. Dr. Aziz Epik von der Universität Hamburg für eine mehrdimensionale Betrachtung des Themas. Insbesondere die Statistiken der Polizei seien nur sehr eingeschränkt aussagefähig, da diese nichts über die rechtskräftige Verurteilung aussagten und vor allem nicht das Dunkelfeld berücksichtigen. Die polizeiliche Statistik sei daher sehr selektiv und sei zudem bestimmt durch zudem auf Anzeigebereitschaft und Racial Profiling. Für die Erfassung der Gewaltbereitschaft sei hingegen die Analyse ökonomischer und sozialer Risikofaktoren zentral. Epik plädierte insgesamt „für mehr Sachlichkeit und Ambiguitätstoleranz“ und wandte sich gegen die „gezielte Kriminalisierung von Migrant*innen zum Zweck der Migrationsbegrenzung“: „Kriminalität ist in erster Linie ein soziales, nicht ein migrationspolitisches Problem.“
Eine Vielzahl an Themen boten die Foren am Samstagnachmittag: Das Spektrum reichte vom Schutz für Geflüchtete aus der Ukraine und der aktuellen Situation in Syrien und Afghanistan über die Rückkehrförderung und die Sozialleistungen von Geflüchteten bis zu mehreren Foren zur Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS). Am Sonntagvormittag standen nach einem Gottesdienst zunächst die sozialen Rechte von Bürger:innen der EU auf der Tagesordnung.
Chancen und Risiken der GEAS-Reform
Zum Ende der Tagung wurden schließlich aktuelle Fragen zu Screening und Unterbringung bei der Umsetzung der GEAS-Reform diskutiert. Dirk Gärtner vom Landesamt für Zuwanderung und Flüchtlinge Schleswig-Holstein stellte das neu entstehende „Ankunftshaus“ für die Erstaufnahme in Neumünster vor. Die europäische Reform bezeichnete er durchaus als Chance im Sinne der Bedürfnisse von Geflüchteten, zumal die Reform nicht nur auf Restriktionen angelegt sei. Dr. Catharina Ziebritzki von Equal Rights Beyond Borders (Berlin) verwies hingegen auf Trends zur Externalisierung und zur Beschränkung des Rechtsschutzes - auf der anderen Seite seien ganz unterschiedliche Formen der Verfahrensgestaltung und der Unterbringung im Rahmen von GEAS möglich. Für den Südwesten berichtete Klaus Danner, Ombudsperson für die Flüchtlingserstaufnahme in Baden-Württemberg über die Arbeit seines Teams.
„Migrationspolitik ist kein Politikfeld, das man losgelöst von anderen Feldern bearbeiten bzw. abarbeiten kann. An diesem Feld zeigt sich mehr denn je, wie wir als Menschen miteinander umgehen wollen, und es zeigt sich mehr denn je, wie ernst wir es meinen, wenn wir von den so genannten Werten von Demokratie und Menschenrechten sprechen“, bilanzierte Konstanze Jüngling, Leiterin des Fachbereiches Migration und Menschenrechte an der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart. Europa wäre gut beraten, sich dieser weltweiten Strahlkraft, dieser „Power of Human Rights“ zu bedienen – gerade auch in einem Umfeld, in dem Regierungen und Menschen im Nahen Osten und im Globalen Süden sehr genau beobachteten, ob Europa und Deutschland ihre Prinzipien tatsächlich universal anwenden oder nur selektiv.
Zum Hintergrund
Die Hohenheimer Tage, organisiert vom Fachbereich Migration und Menschenrechte der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, werden seit Beginn mitgetragen von den beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbänden Caritas und Diakonie sowie vom DGB-Landesbezirk. An der jährlich stattfindenden Tagung nehmen rund 300 Fachleute aus Politik, Verwaltung, Rechtsprechung, Wissenschaft, Medien, Kirchen, Wohlfahrtsverbänden, NGOs und Gewerkschaften aus dem In- und Ausland teil. Mit einem Bekenntnis zur Genfer Flüchtlingskommission, zur Europäischen Menschenrechtskonvention und zu den Grundrechten der Europäischen Union richtet sich das Interesse auf eine humanitäre und menschenrechtsorientierte Ausgestaltung dieses Politikbereiches. Ausgerichtet sind die Tagungen an der kirchlich vorgegebenen Anwaltsfunktion, ohne jedoch die Interessen für das Gemeinwohl der gesamten Gesellschaft zu vernachlässigen. Vieles, was bei den Hohenheimer Tagen in seiner Geschichte diskutiert und angestoßen wurde, hat Eingang in rechtliches und rechtspolitisches Handeln gefunden.



