| Newsletter Februar 2025
Weingartener Herbstwoche

Migration in Theorie und Praxis

„Einwanderung, Flüchtlingsschutz, Teilhabe“ stand über der Weingartener Herbstwoche, einem praxisorientierten Seminar für Studierende.

Von Dominique Constant

Das mittlerweile zur Akademie-Tradition gewordene Seminar gibt Studierenden eine Einführung in aktuelle Fragen der Einwanderung, des Flüchtlingsschutzes sowie der sozialen Teilhabe von Menschen mit Migrationshintergrund. Im Dialog mit Expert:innen aus Wissenschaft und Praxis erarbeiten die Teilnehmer:innen die wichtigsten Teilgebiete des Migrationsrechts und diskutieren grundlegende Problemstellungen aus interdisziplinärer Perspektive. Die Teilnehmenden – Studierende mit unterschiedlichem Wissenstand und teils eigener Migrations- oder Fluchtgeschichte – treten dabei auch in persönlichen Austausch miteinander. Die Tagung findet statt in Zusammenarbeit mit den Fachbereichen Rechtswissenschaft der Hochschulen Gießen, Frankfurt und Fulda.

Nach einem Vortrag von Prof. Dr. Andrea Kießling (Frankfurt) über die Funktionen, den Erwerb und den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft gab diesmal Prof. Dr. Rixta Wundrak (Fulda) einen Überblick über diverse sozialwissenschaftliche Perspektiven zur Migrationsforschung. Im Rahmen einer Gruppenarbeit formulierten wir Fragen, die aus rechtswissenschaftlicher Sicht an die Sozialwissenschaften gestellt werden könnten. Wundrak erläuterte dabei, dass Sozialwissenschaften zwar Handlungsempfehlungen geben können, Entscheidungen aber Aufgabe der Politik seien. Unter der Anleitung von Frau Wundrak analysierten wir auch ein lebensgeschichtliches Interview einer aus dem Irak geflüchteten Jesidin und arbeiteten heraus, wie ihre Rolle als Mitglied einer religiös-ethnischen Minderheit und als Frau ihre Überlebensstrategien geprägt hatten. Nach dem Abendessen sahen wir gemeinsam den  Dokumentarfilm „Als Paul über das Meer kam“ über die Flucht eines Afrikaners nach Deutschland. 

Berichte junger Geflüchteter

Am Dienstag sahen wir uns das Video eines Poetry Slams an (Keschmesch mit „Hinter uns mein Land“).  Zwei Personen standen auf einer Bühne und erzählten von ihrem Leben und ihrer Fluchtgeschichte. Dabei wurden sehr viele Ähnlichkeiten deutlich, besonders als sich herausstellte: Eine der Personen war aus 2015 Syrien geflohen; die andere erzählte die Geschichte eines Mannes, der 1938 aus Deutschland geflohen war.

Anschließend behandelte Prof. Dr. Wolfgang Armbruster (Sigmaringen) die Grundzüge des Aufenthaltsrechts, wobei er auf die Unterscheidung zwischen EU-Bürger:innen und Drittstaatsangehörigen sowie häufige gesetzliche Änderungen einging. Der Vortrag schloss  Fallübungen ein, die in Gruppenarbeit vertieft wurden. Wir analysierten die Rechtslage für Asylbewerber:innen, Personen mit subsidiärem Schutz und Abschiebeverbot und lernten dabei die einschlägigen Regelungen, z. B. des § 25 AufenthG, kennen.

In einem weiteren Video („Wir sind jetzt hier – Geschichten über das Ankommen in Deutschland“) berichteten junge Männer, die allein nach Deutschland geflohen waren, von ihren Erfahrungen. Es wurden Zettel ausgelegt, auf denen verschiedene Zitate aus dem Video abgedruckt waren. Die Teilnehmenden sollten sich je ein Zitat aussuchen und sich mit der Person, die sich das gleiche Zitat ausgesucht hatte, darüber austauschen, wieso man diese Wahl getroffen habe. „Sobald ich die deutsche Sprache gelernt habe … und hier arbeite … und mein eigenes Geld verdiene, dann bin ich nicht mehr Flüchtling, glaube ich.“ – „Du verstehst, dass – okay, sie sind in Gefahr – und du sitzt einfach in der Klasse und du lernst Dativ und Akkusativ.“ Diese Zitate zeigten uns beispielsweise, dass die Erwartungen der deutschen Gesellschaft an Geflüchtete in den Vordergrund gestellt werden, während ihre Erfahrungen und Gefühle kaum Beachtung finden und dass, selbst wenn diese Erwartungen alle erfüllt werden, Akzeptanz trotzdem nicht selbstverständlich ist.

Rechtliche Klärungen

Danach stellten Prof. Dr. Constantin Hruschka (München) und Dr. Michael Maier-Borst (Berlin) das Flüchtlingsrecht vor. Hruschka erklärte die Unterschiede zwischen Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutzstatus und diskutierte anhand von Fallbeispielen, wie die Kenntnis der Umstände in den Herkunftsstaaten für sachgerechte Entscheidungen entscheidend ist. Anschließend analysierten wir EuGH-Urteile zu Fällen wie dem Schutzanspruch homosexueller Asylbewerber:innen und zu Straftaten im Asylverfahren. Hruschka betonte die Bedeutung eines EuGH-Urteils, das homosexuelle Personen als soziale Gruppe definiert, wenn ihnen in ihrer Heimatstaaten eine Freiheitsstrafe droht. Prof. Dr. Jürgen Bast schließlich leitete eine Diskussionsrunde zu aktuellen Fragen der Migrationspolitik – was zu einem lebhaften Austausch führte, wenngleich nicht alle Fragen vollständig behandelt wurden.

Am Donnerstag referierte Prof. Dr. Marei Pelzer (Fulda) zu Grundzügen des Migrationssozialrechts und den migrationspolitischen Zielen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). In Gruppenarbeiten analysierten wir, inwiefern verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Bezahlkarte für Geflüchtete bestehen, und erörterten – auch in Fallstudien – die damit verbundene Problematik der Einhaltung des Existenzminimums.

Der letzte Tagungstag begann mit einem Film des UNHCR „Was Sie Mitgenommen Haben". Verschiedene Schauspieler:innen zählten Dinge auf, die Geflüchtete mitgenommen hatten. Die Teilnehmenden sollten eine Sache aufschreiben, die sie besonders geprägt hatte. Es wurden genannt: Reisepass, Handy und Ladekabel, eine wasserdichte Tüte für die Dokumente, Wohnungsschlüssel, Wasser – ein halber Liter für eine Woche –, Salbe gegen Sonnenbrand, Gesichtsaufheller, Socken – für das Baby, Erinnerungen, Fotos: „Menschen sind genervt, wenn man sie ständig um etwas bittet. Irgendwann sagen sie nein. Jetzt habe ich eine eigene Tasse – sie gibt mir Unabhängigkeit“

Abgeschlossen wurde die Vortragsreihe mit einem lebhaften Bericht von Anwalt Sebastian Röder, der aus seiner praktischen Arbeit im Migrationsrecht berichtete. Er erklärte, dass pragmatische Lösungen oft effektiver seien als langwierige Verfahren, und hob hervor, dass rechtliche Herausforderungen, wie begrenzter Rechtsschutz, häufig zum Alltag gehören.

Zusammenfassung

Die Tagungswoche verdeutlichte uns die Relevanz einer differenzierten Betrachtung individueller Lebensrealitäten im Migrationsrecht. Alle Referent:innen betonten die Bedeutung kritischer Reflexion und stellten die vielfältigen Aspekte des Migrationsrechts umfassend dar. Der Tagungsort bot eine angenehme Atmosphäre, und die technische Ausstattung sowie die Versorgung vor Ort waren ausgezeichnet.