Von Daniel Meier
Nach der Bundestagswahl 2025 hatte die neue Regierung angekündigt, einen Politikwechsel in der Migrationspolitik einzuleiten. In Weingarten diskutierten Landrat Harald Sievers (Ravensburg) und Rechtswissenschaftler Constantin Hruschka (Freiburg) daraus resultierende Fragen und Herausforderungen. Die Veranstaltung fand statt in Kooperation mit der Landeszentrale für Politische Bildung.
Lesen Sie hier zentrale Aussagen im Interview:
Ist die Koalition in der Flüchtlingspolitik auf dem richtigen Weg?
Hruschka: Aus meiner Sicht ist die Koalition nicht auf dem richtigen Weg. Insbesondere hätte ich mir gewünscht, dass man die migrationspolitischen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf einmal umsetzt. Was wir jetzt bekommen sind ständig neue Einzelmaßnahmen, die im System nicht zusammenpassen. Wenn zum Beispiel im Koalitionsvertrag gesagt wird, wir müssen die illegale Migration stoppen, aber dann die legalen Zugangswege auch zumacht, dann passt das nur zusammen, wenn man es quasi als Signal sieht. Signalpolitik ist aber nie eine pragmatische Politik.
Sievers: Die aktuelle Regierungskoalition hat von der Mehrheit der Wählerinnen und Wähler den Auftrag bekommen, eine substantielle und wirkungsvolle Wende in der Migrationspolitik zu gestalten. Diesen Auftrag hat die Koalition aus meiner Sicht ernsthaft angenommen und sie bemüht sich redlich, trotz vielfältiger rechtlicher Herausforderungen die von den Bürgerinnen und Bürgern in sie gesetzten Erwartungen zu erfüllen.
Was müsste sich in der Migrationspolitik des Bundes und der EU denn konkret ändern, damit das Handeln besser funktioniert auf lokaler Ebene?
Hruschka: Man müsste den lokalen Gebietskörperschaften besser zuhören. Die haben nämlich ganz häufig ganz andere Probleme als die, die in der Politik beschrieben werden. Nicht nur Personalkosten werden auf die Gemeinden verlagert, weil keine gemeinsame Idee zum Beispiel einer Integrationspolitik besteht. Wenn man diese Grundfragen den einzelnen Gemeinden überlässt, dann entsteht perspektivisch ein sich immer mehr polarisierendes Feld. Da müsste es eine viel größere Debatte geben, um den Kommunen zu helfen, sonst wird es sehr von Einzelpersonen auf der lokalen Ebene abhängen, in welche Richtung sich Migrationspolitik bewegt.
Sievers: Migration darf nicht wie ein Naturereignis behandelt, sondern muss als politische Gestaltungsaufgabe begriffen werden. Die EU und ihre Mitgliedstaaten müssen die Kontrolle über das Migrationsgeschehen zurückgewinnen und dazu alle Maßnahmen ergreifen, die nötig sind, um Migration wirksam zu begrenzen und zu steuern. Auch auf der lokalen Ebene gilt: Migration bietet dann die größten Chancen, wenn so viele und solche Migranten bei uns ankommen, wie es unseren Möglichkeiten und Bedürfnissen entspricht.
Wie erleben Sie die Resonanz auf bundespolitische Entscheidungen in der Migrationspolitik?
Hruschka: In der Rechtsdebatte werden sie sehr stark wahrgenommen als der Versuch, die rechtlichen Grenzen weiter auszutesten – und das noch mal stärker, als man diese Grenzen seit dem Asylkompromiss 1993 ohnehin in wiederkehrenden Zyklen austestet. Das kommt auch bei mir so an, als wollte man tatsächlich die Grenzen der Rechtsstaatlichkeit verschieben. Dieses Austesten der rechtsstaatlichen Grenzen stellt aber keine Wende in der Migrationspolitik dar, sondern eine weitere Verhärtung. Dieser Kurs ist seit 2016 in der Migrationspolitik dominant und führt zu einer Vielzahl unnötiger Verfahren, die das Gesamtsystem erheblich belasten.
Sievers: Viele Menschen sehen zwar das Bemühen der Koalition, glauben aber noch nicht hinreichend, dass eine Migrationswende im gewünschten Ausmaß gelingt. Daneben gibt es Menschen, die hinter der bisherigen Migrationspolitik standen und die mit dem Kurswechsel hadern.
Wie schätzen Sie denn die Aufnahmebereitschaft in der Gesellschaft derzeit ein bezüglich Migration?
Hruschka: Gehört werden die, die sagen, wir haben es nicht mehr im Griff. Dabei haben wir keine einheitliche Situation der Überforderung. Eine Vereinfachung der Verwaltung und eine bessere Ausstattung mit Ressourcen würden helfen, das Überforderungsgefühl ein Stück wegzunehmen.
Sievers: Nach meiner Wahrnehmung ist die Aufnahmebereitschaft derzeit gering. Eine Ausnahme gilt und galt immer schon für die gezielte Personalakquise von Fachkräften im Ausland.
In welchem konkreten Verhältnis stehen Menschenrechte und Migration für Sie?
Hruschka: Für mich muss jede Migrationspolitik eine menschenrechtliche Basis haben. Der menschenrechtliche Gehalt einer Migrationspolitik zeigt sich in der Umsetzung der Menschenrechte, in der Asylpolitik und in der Behandlung der Menschen, die zu uns kommen. Wenn für bestimmte Personen das Recht auf Familienleben infrage gestellt werden, dann stellen sich menschenrechtliche Fragen, die ich persönlich anders beantworten würde. Ansonsten steht es dem Staat natürlich frei, seine wirtschaftlich bedingte Migrationspolitik selbst zu gestalten.
Sievers: Der Kern unserer Rechtsverpflichtung ist aus meiner Sicht die Gewährung politischen Asyls im Sinne von Art. 16a GG an Asylberechtigte. Das EU-Recht mit Migrationsrelevanz sollte so weiterentwickelt werden, dass völkerrechtlich gebotene Menschenrechtsprüfungen vor der Einreise in die EU durchgeführt werden. Daneben sollte die Bundesregierung die Möglichkeit haben, eine proaktive Menschenrechtspolitik zu machen, in dem sie sich in rechtlich freier, politischer Entscheidung zu der gezielten „freiwilligen“ Aufnahme von Migrantinnen und Migranten unmittelbar aus Drittstaaten entschließen kann.

