19.09.2016, 18:30 Uhr - 22:00 Uhr
Veranstaltungen für Expert:innen

Zwischen Kinderschutz und Unschuldsvermutung

Intervention bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch in einer Organisation

Auch für kirchliche Träger entsteht bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch durch eine/n Mitarbeiter/in ein hoher Handlungsdruck. Wie sollte ein aktives, verantwortliches Handeln in solchen Fällen aussehen?
Ein interdisziplinäres Fachgespräch in Zusammenarbeit mit der Stabsstelle Prävention, Kinder- und Jugendschutz in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (geschlossener Teilnehmerkreis)

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Für kirchliche - wie jeden anderen - Träger entsteht bei Hinweisen auf sexuellen Missbrauch durch eine/n Mitarbeiter/in ein hoher Handlungsdruck: Kinder und KlientInnen in der Einrichtung sind zu schützen, MitarbeiterInnen sind zu disziplinieren oder aber vor ungerechtfertigten Beschuldigungen zu schützen. Über arbeitsrechtliche Maßnahmen und eine Strafanzeige muss entschieden werden. Verunsicherte Teams und Zielgruppen müssen begleitet werden. Aufsichtsbehörden und Öffentlichkeit sind zu informieren.

In jedem konkreten Fall tut sich ein enormes Spannungsfeld zwischen verschiedenen legitimen Ansprüchen auf. Führungskräfte und deren BeraterInnen sind herausgefordert, aktiv und verantwortlich zu handeln. Wie aber kann dies konkret aussehen?

Vier ausgewiesene ExpertInnen aus der Beratung von Missbrauchsopfern, aus dem Bereich Kinderschutz in Jugendhilfe und Sozialer Arbeit sowie Organisationsberatung und (Sexual-) Strafrecht vermitteln Hintergrundwissen und setzen Impulse für eine gemeinsame Auseinandersetzung mit den Teilnehmenden.

Eingeladen sind Führungskräfte, MitarbeiterInnen und beratende externe Personen, die in der Diözese Rottenburg-Stuttgart mit Aufarbeitung, Intervention und Prävention von sexuellem Missbrauch beauftragt sind.

Die Ergebnisse dieses interdisziplinären Fachgesprächs sollen auch dazu dienen, die Regelungen zur Intervention im Rahmen des institutionellen Schutzkonzeptes der Diözese weiterzuentwickeln. Ziel ist ein möglichst transparentes und effektives Handeln zum Schutz betroffener Minderjähriger und erwachsener Schutzbefohlener und die Förderung der Kultur der Achtsamkeit und Verantwortung.

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