Zwischen Willkommen und Abschottung

Ist der Gesetzentwurf zur Einwanderung von Fachkräften ein politischer Paradigmenwechsel oder doch wieder Ausdruck von Abschottungswünschen? Darüber ist bei den 35. Hohenheimer Tagen zum Migrationsrecht kontrovers diskutiert worden.

 

Videos und Programm

„Wir sind kein Einwanderungsland“ – dieses Mantra beherrschte über Jahrzehnte die konservative Politik in Deutschland, obwohl die gesellschaftliche Realität längst eine andere ist – nicht nur, weil seit 2015 rund 1,1 Millionen Schutzsuchende in Deutschland leben. Nun hat auch die Bundesregierung mit dieser politischen Lebenslüge aufgeräumt und ein Fachkräfteeinwanderungsgesetz vorgelegt. Bei den Hohenheimer Tagen zum Migrationsrecht, welche zum ersten Mal unter der Verantwortung von Fachbereichsleiterin Dr. Konstanze Jüngling stattfanden und sich in diesem Jahr dem Thema „Deutsche und europäische Migrationspolitik – Bewährungsprobe für die Menschenrechte“ widmeten, wurde freilich deutlich, wie dünn das Eis ist, über das die Große Koalition von CDU/CSU und SPD bei diesem Thema noch wandelt.

 

Medienecho in der Süddeutschen

Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit Abschiebungen von Geflüchteten aus Deutschland war ein weiteres Thema bei den Hohenheimer Tagen zum Migrationsrecht. Bernd Kastner hat dazu in der „Süddeutschen Zeitung“ einen sehr informativen Artikel geschrieben. Mehr

 

1,2 Millionen Fachkräfte fehlen in Deutschland

Es sei „ein historisches Gesetz und ein Durchbruch, den Deutschland braucht“, sagte Leonie Gebers, die Beamtete Staatssekretärin aus dem Ministerium für Arbeit und Soziales. Der GroKo sei „Großes gelungen“. Angesichts von 1,2 Millionen offenen Stellen in Deutschland, davon rund 300 000 in Baden-Württemberg, ist freilich auch die Not der Unternehmen groß. Anders als in Kanada soll es kein Punktesystem für EinwandererInnen geben, sondern als Kriterien für die erlaubte Zuwanderung gelten der ökonomische Bedarf und die Qualifikation von BewerberInnen. Die Vorrangprüfung, die es bisher erforderlich machte, zuerst nach deutschen BewerberInnen für eine offene Stelle zu suchen, entfällt. Die Anerkennungsverfahren für ausländische Schul- und Berufsabschlüsse sollen beschleunigt werden. Als qualifizierte Fachkraft gilt man fortan nicht erst als AkademikerIn, sondern auch mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung. Die bisher von den Ländern unterschiedlich gehandhabte „3+2-Regel“, die einen sicheren Aufenthalt in Deutschland für geduldete AusländerInnen für die Zeit der Ausbildung plus zwei Jahre bot, solle mit der neuen Regelung zur „Ausbildungsduldung“ vereinheitlicht werden, erläuterte Gebers die Gesetzespläne, die allerdings erst 2020 in Kraft treten sollen. Bis dahin empfiehlt die Staatssekretärin den Bundesländern die Einführung eines Moratoriums zu erwägen, um Betrieben und Betroffenen zu helfen. Im vergangenen Jahr seien 119 000 Geflüchtete aus der Arbeitslosigkeit in Arbeit und 28 000 in eine Berufsausbildung gebracht worden.

Der Begriff „Spurwechsel“ fehlt im Gesetzentwurf

Deutlich kritischer bewertete Anne Spiegel (Bündnis90/die Grünen), die rheinland-pfälzische Integrationsministerin, die Berliner Pläne. Sie wandte sich angesichts der globalen Entwicklungen „gegen Kirchturmdenken“. „Es ist ein Armutszeugnis, wie Europa derzeit auf Abschottung setzt, es fehlt an gemeinsamen Werten“, kritisierte sie. Sie vermisst im Gesetzentwurf den Begriff „Spurwechsel“, mit dem bereits im Land lebenden Flüchtlingen zu einem dauerhaften Aufenthalt in Deutschland verholfen und auch den nach Fachkräften suchenden Unternehmen geholfen werden könnte. Dass die Union, besonders die CSU, genau diesen Begriff nicht will, weil sie glaubt, damit würden Fluchtanreize geschaffen, lässt Spiegel nicht gelten: „Das beste Einwanderungsgesetz hilft nicht, wenn wir uns keine weltoffene Gesellschaft erhalten“, sagte sie. Aus humanitären Gründen könne man viele Menschen auf absehbare Zeit in ihre Heimat, etwa Afghanistan, gar nicht zurück schicken, deshalb sei „eine Grundsicherheit wichtig“.
Dr. Eva Högl, die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende im Bundestag, verwies darauf, dass Deutschland das zweitbeliebteste Einwanderungsland der Welt (hinter den USA) sei und rechnet, dass das neue Gesetz „eine sechsstellige Zahl an Zuwanderern“ im Jahr bringt. Sie warnte aber davor, die Menschen nur nach ihrer Nützlichkeit für die Wirtschaft zu bewerten. „Und auch das Argument: Inländische Kräfte brauchen ihre Chance, ist nicht trivial“, gab sie zu bedenken. Insgesamt sieht sie „viele gute Ansätze bei dem Gesetz, die Anforderungen bei der Suche nach einem Arbeitsplatz sind aber zu hoch“. Högl hofft im weiteren Gesetzgebungsverfahren noch Änderungen zu erreichen. Wie realistisch diese Hoffnung ist, blieb allerdings offen.

Anforderungen an Sprachkenntnisse sind hohe Hürden

Die migrationspolitische Sprecherin der Grünen im Bundestag, Filiz Polat, ist jedenfalls skeptisch: „Das ist jetzt kein großer Wurf“, kritisierte sie. Die Erwerbsmigration aus Nicht-EU-Ländern liege nur bei rund drei Prozent, das seien 60 000 Fälle, im Jahr. „Dabei sind wir so aufnahmefähig wie kein anderes Land“. Ziel des Gesetzes müsse sein, „die Mentalität zu ändern“, forderte sie. Doch genau das sieht die Abgeordnete in dem Gesetzentwurf nicht. In den Details gehe es vor allem um Steuerung und Begrenzung. Das zeige sich etwa bei den Sprachanforderungen für eine Ausbildungsduldung; die seien so hoch, dass man sie vielleicht auf einer deutschen Schule im Ausland erreichen könne. „Aber in ganz Afrika gibt es nur 14 deutsche Schulen, davon sechs in Ägypten“.

Auch Johannes Schmalzl, der Hauptgeschäftsführer der IHK Region Stuttgart, sagte, dass die Wirtschaft ihren Fachkräftebedarf ohne Migration nicht decken könne. Den Gesetzentwurf hält Schmalzl für „eine gute Chance“; es sei allerdings „bereits fünf nach Zwölf, der Markt für gut Gebildete läuft an Deutschland vorbei“. Schmalzl warnte: „Die deutsche Industrie ist global gut aufgestellt mit Werken über den ganzen Globus verteilt. Und wenn wir nicht rauskommen aus der Politisierung bei dieser Frage, produziert die Wirtschaft halt anderswo“.

Als Meilenstein sieht Schmalzl an, dass Fachkräfte auch jenseits akademischer Berufe ins Land kommen dürfen. Allerdings sieht er auch Anerkennungsprobleme, weil Deutschlands vielgelobte duale Ausbildung etwa Auszubildenden im Handwerk viel abverlange. „Die Auszubildenden der Betriebe haben wegen der Sprachkenntnisse große Probleme in der Berufsschule“, sagte er. Nötig sei eine 1+3+2-Regel, also die Möglichkeit, einer Ausbildung ein Vorbereitungsjahr für Praktika voran zu stellen. Vor allem aber müsse die Politik dringend die rechtlichen und administrativen Verfahren vereinfachen, „weil sich die kleinen mittelständischen Unternehmen allein gelassen fühlen in diesem Bürokratiedschungel. Man müsse zudem endlich definieren, welche Fachkräfte das Land brauche, denn die Prognose für 2030 beziffere den Mangel auf eine halbe Million Fachkräfte. (Barbara Thurner-Fromm)

Medienecho: Die Freudenberg-Stiftung berichtet in ihrem Journal.


 

Über den Gesetzentwurf zur Einwanderung von Fachkräften diskutierten (von links) Filiz Polat, Moderatorin Constanze Janda, Eva Högl und Johannes Schmalzl.

Kontrovers diskutierten (von rechts) die rheinland-pfälzische Integrationsministerin Anne Spiegel (Grüne), die Staatssekretärin im Bundesarbeitsministerium, Leonie Gebers, und Akademie-Fachbereichsleiterin Dr. Konstanze Jüngling den Gesetzentwurf zur Fachkräfteeinwanderung.