Gibt es wieder mal ein Rollback?

Frauen haben sich in der Geschichte mühsam gleiche Rechte und Chancen erkämpft. Derzeit sind sie wieder die Lückenbüßerinnen der Familien. Von Prof. Dr. Sylvia Schraut

Wer hätte gedacht, dass ein unsichtbares Virus unser aller Leben so rasch auf den Kopf stellen kann?

Konfrontiert mit den erschreckenden Bildern aus Italien und steigenden Corona-Zahlen im Inland prasselten seit März unversehens eine Reihe von Notverordnungen auf uns nieder, die das wirtschaftliche, kulturelle und private gewohnte Leben außer Kraft setzten. Rechtlich abgesichert durch das Infektionsschutzgesetz schlossen Kitas, Schulen, kulturelle und sportliche Einrichtungen, Gaststätten und Gewerbebetriebe. Die große Mehrheit der Einwohner und Einwohnerinnen Deutschlands akzeptierte die Einschränkungen mehr oder weniger vorbehaltlos.

In den ersten Wochen nach dem Shutdown halfen satirische Filmchen über die Nutzung von Klopapier, die Informationen des Robert Koch-Instituts und unzählige Diskussionsrunden im Fernsehen (mit Sicherheitsabstand) über den Schock hinweg. Staatliche wirtschaftliche Hilfspakete mit Summen, die man sich nicht mehr konkret vorstellen kann, versprachen die wirtschaftlichen Folgen zu mildern. Gespräche über die neue Langsamkeit oder doch besser den neuen Stress im Homeoffice, über die erwachende Menschlichkeit oder vielleicht doch eher über Hamsterkäufe wurden alltäglich. Rasch intensivierte sich die Debatte über die sich abzeichnende (oder doch nicht?) Wirtschaftskrise. Erstaunlich leise blieb die Kritik an den Lasten, die den Familien und in diesen mehrheitlich den Frauen auferlegt wurden. Inzwischen weicht die stumme oder beredte Akzeptanz der Shutdown-Einschränkungen einer gewissen Ernüchterung. Allmählich setzt sich die Erkenntnis durch, dass vielleicht die akute Gesundheitskrisis erfolgreich eingedämmt wurde, dass wir aber mit massiven Einschränkungen (trotz aller Lockerungen) noch lange werden leben müssen.

Vorerst auf der Strecke bleibt die selbstverständliche Lebensweise einer urbanen westlichen Gesellschaft mit spontanen Kaffeehausbesuchen, der Teilhabe an kulturellen Events ohne Mundschutz und Sicherheitsabstand und die lebhafte politische Debatte in kleineren oder größeren zufälligen Zirkeln. Steht nicht im Moment die Kür der Landtagswahlkandidaten und -kandidatinnen in Baden-Württemberg an? Werden nicht in den nächsten Monaten die Landesparteien ihre Wahlprogramme beschließen? Auf welche Weise werden die Parteien die Debatte mit den Bürgerinnen und Bürgern, die sie ja wählen sollen, suchen? Und welche (gesellschafts-)politischen Themen werden angesichts der Gesundheitskrise eigentlich in den nächsten Jahren marginalisiert werden? Klimakatastrophe? Soziale Sicherung? Gleichberechtigung von Frauen und Männern?

Wieder die Hilfslehrerinnen der Nation

Weder die familiäre Belastung durch Homeoffice, von Kinderbetreuung begleitet, noch die Folgen des Homeschooling für Familien und insbesondere Frauen standen in den letzten Wochen im Vordergrund der Mediendebatten und wenn wir nicht aufpassen, wird es auch in den nächsten Monaten vor allem um Wirtschaftsförderung und fehlende Steuereinnahmen gehen. Ist die Gleichstellung von Frauen und Männern zwar im Grundgesetz verankert, aber ein Luxusproblem angesichts der doch so viel wichtigeren anderen politischen Fragen? Wird die Geschlechterungerechtigkeit wieder zum Nebenwiderspruch? Historisch gesehen haben damit Frauen vielfältig Erfahrungen. Im Wilhelminischen Kaiserreich mussten sie sich mühselig den Zugang zum Abitur und Studium erkämpfen. Schließlich galt eine zu gebildete Frau als nicht mehr vermittelbar auf dem Heiratsmarkt. Im Ersten Weltkrieg durfte das schwache Geschlecht dann alle Arbeiten ausführen, die gesellschaftlich notwendig waren. Sie arbeiteten in der Rüstungsindustrie und als Straßenbahnfahrerinnen, und sie hielten den Sozialstaat aufrecht. Danach freilich sollten sie auch die Arbeitsplätze, die sie schon vor dem Krieg eingenommen hatten, wieder zugunsten des männlichen Geschlechts räumen. In der Weimarer Republik waren Frauen gemäß der Verfassung zumindest als Staatsbürgerinnen gleichberechtigt. Das hinderte die in großer Mehrheit männlichen Abgeordneten freilich nicht, weibliche Angestellte und Beamte per Gesetz nach einer Eheschließung zu entlassen.

Kinderbetreuung ist zur Privatsache geworden

Im Nationalsozialismus sollten die Frauen erst einmal alle qualifizierten Jobs räumen. Lediglich zehn Prozent der Studiumsplätze durften Frauen einnehmen. Mit fortschreitendem Zweiten Weltkrieg wurden Frauen dann mehr oder weniger zwangsverpflichtet, alle vom Regime als notwendig erklärten Arbeitsplätze zu besetzen. Und in der Bundesrepublik? Die in der Weimarer Republik sozialisierten Väter des Grundgesetzes hätten gar zu gern auf eine Gleichberechtigung der Frauen in der Verfassung verzichtet. An der Durchsetzung der Gleichberechtigung im Familienrecht in den 1970er Jahren war das Bundesverfassungsgericht mindestens genauso beteiligt wie die noch immer mehrheitlich männlichen Abgeordneten. Es war und ist ein steiniger Weg zu gleichem Lohn, geschlechtsspezifisch gerechter Alterssicherung und Chancengleichheit in allen Lebenslagen, den die Frauenbewegung seit den 1980er Jahren beschritten hat und beschreitet. Stehen wir jetzt wieder vor einem massiven Rollback? Die Corona-Verordnungen wiesen die Aufgabe der Kinderbetreuung den Familien als Privataufgabe zu. Großeltern sollten zu ihrem eigenen Schutz nicht eingesetzt werden. Wer aber dann spielt mit den Kleinen, lernt mit den Schulkindern und ist selbstverständlich in der Lage, den digitalen Unterricht zu begleiten?

Die Altersstatistik für Deutschland im Jahr 2018 weist 2,3 Millionen Kinder unter drei Jahren aus, ebenso viele in einem Alter von drei bis sechs Jahren. 5,1 Millionen Kinder sind zwischen sechs und zwölf Jahren alt. Hinter ihnen stehen Eltern, die neben ihrer Berufstätigkeit die jetzige Misere händeln müssen. Die Statistik spricht 2015 von rund acht Millionen Familien mit minderjährigen Kindern, von diesen sind 1,6 Millionen die Familien von Alleinerziehenden. Dass es sich dabei bei 1,5 Millionen um Frauen handelt, wird niemanden wundern. Eine differenzierte Erwerbsstatistik könnte mit Zahlen belegen, dass Frauen mit Kindern zwar heute in hohem Maße berufstätig sind, zu zwei Dritteln aber nur in Teilzeit. Eine differenzierte Erwerbsstatistik in Corona-Zeiten dürfte zeigen, dass Männer weitaus häufiger Berufe haben, in denen sie unabkömmlich sind und nicht im Homeoffice arbeiten können (Was macht ein Bauarbeiter und ein Lastwagenfahrer im Homeoffice?). Bedeutet dies, dass ihre Frauen die Nebenjobs aufgeben müssen, falls sie im Falle prekärer Arbeitsverhältnisse nicht ohnehin schon gekündigt wurden?

Die Bundesregierung hat in ihrem Maßnahmenpaket beschlossen, dass im Falle von notwendiger Kinderbetreuung Anspruch auf eine sechswöchige Lohnfortzahlung für Eltern besteht. Dieser Anspruch soll jetzt bis Ende des Jahres verlängert werden. Was aber ist nach sechs Wochen? Eine neue Lockerung in der Einschränkung der Kinderbetreuung gibt es jetzt in Baden-Württemberg. Am 18. Mai wurde bekannt gegeben, dass im Bereich der Kindertagesstätten nun bis maximal 50 Prozent der Plätze für die Notbetreuung zur Verfügung gestellt werden dürfen. Das ist ja wunderbar, mag man denken. Aber was ist mit den anderen 50 Prozent der Kinder? Wann wird wieder ein normaler Schulbetrieb eingerichtet, der nicht einen Teil der Lehrlasten auf dem Rücken der Eltern ablädt? Kehren wir in Corona-Zeiten zurück zum traditionellen Familienmodell der 1950er Jahre? Die Kandidaten- und Kandidatinnenkür für die Landtagswahl in Baden-Württemberg im kommenden Jahr und die Wahlprogramme der Parteien werden zeigen, wie ernst es unserer Gesellschaft mit der Gleichberechtigung ist.

Zur Person:

Sylvia Schraut ist Historikerin. Sie lehrte als Professorin an der Bundeswehr-Universität in München und ist seit 2020 emeritiert. Sie ist Vorsitzende des Vereins Frauen&Geschichte Baden-Württemberg.

Zur Zeit müssen viele Frauen im Homeoffice berufstätig sein und zugleich ihre Kinder betreuen und mit ihnen lernen.

Professorin Dr. Sylvia Schraut lehrte bis 2019 an der Universität der Bundeswehr in München.