Bedingt urteilsfähig

Die Verwaltungsgerichte werden derzeit von einer nie dagewesenen Welle von Asylverfahren überrollt. Die damit verbundenen Probleme werden vor allem bei jungen Richtern abgeladen.

Seit 25 Jahren findet in Hohenheim die Fortbildungstagung für Verwaltungsrichter- und -richterinnen statt. Förmlich überrannt wurde die Akademie aber nun bei einer Tagung, die dem jährlich stattfindenden Traditionstreffen erstmals vorgeschaltet wurde und der „Einführung in die Grundlagen des Flüchtlingsrechts“ diente. Junge Richterinnen und Richter aus der ganzen Bundesrepublik waren angereist. Fast allen gemeinsam war, wie eine spontane Umfrage ergab, dass sie in ihrem Studium mit dem Asylrecht überhaupt nicht in Berührung gekommen waren, nun aber tagein, tagaus in diesem Bereich  Recht sprechen sollten.

Für Professor Dr. Harald Dörig, Richter am Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, ist das Asylrecht zwar „eines der interessantesten Gebiete, über die man in Deutschland urteilen kann, weil die Entscheidungen hohe gesellschaftliche Relevanz haben und einen Bezug zum Völkerrecht haben und man zu praktisch jedem Land der Welt in Kontakt gebracht wird und viel vom Leben mitbekommt“.  Doch diese eher idealtypische Beschreibung stößt sich mitunter hart an der Realität.

Allein dieses Jahr schon 320 000 neue Klagen

Die Zahlen, die Dörig nannte, belegen dies. Seit 1990 sind in Deutschland demnach 4,5 Millionen Asylanträge bearbeitet worden. Allein in den letzten beiden Jahren waren es  aber 890 000 (2015) und 280 000 (2016); das entspricht der Gesamtbevölkerung Estlands. Im laufenden Jahr ist die Zahl zwar weiter rückläufig; aber noch immer wollen europaweit die meisten Asylbewerber nach Deutschland. Und da das Dublin-Verfahren politisch nicht mehr funktioniere, gebe es auch kaum eine Möglichkeit, Asyl-Suchende in andere EU-Länder weiter zu reichen.  Viele der abgelehnten Asylanträge liegen nun bei den Verwaltungsgerichten. Gab es 2016 rund 69 000 Asylklagen, so sind es dieses Jahr bereits 320 000 Fälle. „Das ist nicht zu schaffen, sondern ein Kollaps mit Ansage“, stellte Dörig fest. Zwar werden bundesweit 2000 neue Richter eingestellt, „doch angesichts der Fallzahl müssten es 10 000 sein“, rechnete Dörig zum Beleg für die aktuelle Belastung der Gerichte vor.

Hinzu kommt: Das Asylrecht ist kompliziert. „Kenntnisse des deutschen Rechts reichen nicht aus, denn 80 bis 90 Prozent des Asylrechts sind europäisches Recht, das sich oft nicht aus sich selbst erklärt, sondern oft politischen Kompromissen der EU-Länder geschuldet ist. Das reiche von der Sprache bis zu den Einflüssen unterschiedlicher Rechtssysteme. Gleichwohl warnte Dörig davor, „es ist keine Lösung, nur Vorlagen an die europäischen Gerichte zu schreiben“. Er ermuntere die überwiegend jungen Richter, selber zu entscheiden und damit eine gemeinsame Rechtsprechung von unten her aufzubauen.

Die Richter auf Probe spüren den Druck, schnell zu entscheiden

Im Alltag, das zeigte der große Gesprächsbedarf, stoßen die jungen Richter dabei auf vielfältige Probleme. Es fehle an Strukturen für Entscheidungen, wurde gesagt; der Großteil der klagenden Asyl-Bewerber stamme aus Syrien, Afghanistan und Irak. Oft fehle es an belastbaren Informationen über die Lage vor Ort, Sprachprobleme und kulturelle Unterschiede erschweren das Verständnis, zumeist werden Einzelrichter-Entscheidungen verlangt, der Austausch mit erfahreneren Kollegen ist deshalb nicht immer gegeben. Eine weitere Schwierigkeit ist die Masse der Fälle, die vor allem Richter auf Probe zu entscheiden haben. Ist da unter dem Blickwinkel der Erfolgsaussicht auf eine feste Stelle nicht besser, möglichst viel möglichst schnell zu entscheiden? Oder muss man sich im Hinblick auf die Einzelfallgerechtigkeit nicht leisten, möglichst fundiert und gründlich zu arbeiten?

In Österreich, so berichtete Dörig, gebe es obligatorisch wissenschaftliche Mitarbeiter, die den Richtern zuarbeiten. In Deutschland ist das nur von einem einzigen Gericht bekannt.  Ähnlich überrascht zeigten sich die deutschen Richter auch davon, dass in Österreich der Tenor und die Rechtsmittelbelehrung sämtlicher Entscheidungen zum besseren Verständnis auch in der Muttersprache des Klägers ausgefertigt werden. Davon ist Deutschland weit entfernt, wobei durchaus gesehen wird, dass auch die Anwälte der Kläger und Klägerinnen oft einen überforderten Eindruck machten: Auch sie haben in ihrem Studium nichts vom Asylrecht gehört.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge duckt sich weg

Einen massiven Vorwurf machen die Richter aber auch der Politik: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) arbeite noch immer miserabel; es wurde geschildert, man fühle sich gar nicht wie ein Richter, sondern wie ein Verwaltungsangestellter, weil Anhörungen nicht oder unzureichend gemacht wurden. BAMF-Mitarbeiter beim Gerichtsverfahren zu befragen, gelinge nie, die Behörde antworte zumeist gar nicht.  Die Entscheidungen der schnell, vielfach nur befristet eingestellt und nur mit einer Kurzbleiche versehenen Mitarbeiter seien oft unzureichend, fehlerhaft oder nicht nachvollziehbar. Nun sollen die Richter im Schweinsgalopp die Entscheidungen rechtsstaatlich sicher überprüfen. Nicht nur dabei fühlen sie sich allein gelassen. Eine Richterin, die vor allem Fälle aus Nigeria bearbeitet, schilderte ihren Frust darüber, dass sie immer wiederkehrend die gleichen offensichtlich abgesprochenen Lügen höre, die aber gleichwohl folgenlos bleiben. „Ich kann ablehnende  Entscheidungen bestätigen und so gut begründen wie ich will,  sie bleiben folgenlos, weil trotzdem niemand abgeschoben wird. Meine Urteile sind für die Tonne“.

Verfassungsrichter Ulrich Maidowski fordert Mut von den Asylrichtern

Der Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, Dr. Ulrich Maidowski, ermutigte gleichwohl die Verwaltungsrichter, die Wahlmöglichkeiten ihres Berufes bei der Urteilsfindung zu nutzen. In seinem Vortrag über „richterliches Ethos im Asylverfahren“ warnte er davor, die richterliche Unabhängigkeit hintanzustellen und der Schnelligkeit zu opfern, bis die Klagewelle abgeebbt sei. „Das ist falsch“, sagte er, „gerade in solchen Situationen ist Ethos wichtig.“  Das Grundgesetz schreibe vor, dass Richter nur dem Gesetz unterworfen seien. Allerdings bedeute das nicht, dass man einen Schutzwall um sich aufbauen dürfe. Zur  „richterlichen Überzeugungsbildung“  gehöre das Gebot, fair und transparent zu entscheiden. Zur Freiheit gehöre aber auch, Distanz zu halten –  gleichermaßen zu allen Beteiligten. Um Professionalität und Qualität sicherzustellen, bedürfe es Mut, denn die Sachaufklärung in Asylverfahren könne einen „durchaus an den Rand bringen“. Das gelte etwa für „die Lebenslüge des Asylrechts, dass junge, gesunde Männer sich schon durchschlagen“. Gerade im Hinblick auf Flüchtlinge aus Afghanistan sei „nichts geklärt“. Mut zur Professionalität, so Maidowski, bedeute nicht, dass man gegebenenfalls für statt gegen einen Kläger entscheide. Man müsse aber so arbeiten, dass der strukturell Unterlegene  auf Augenhöhe mit dem Staat ist. (Barbara Thurner-Fromm)    

Richter am Bundesverwaltungsgericht, Professor Dr. Uwe Berlit (links) und Professor Dr. Harald Dörig

Bundesverfassungsrichter Dr. Ulrich Maidowski, Fachbereichsleiter Klaus Barwig, Richter am Verwaltungsgericht Karlsruhe Dr. Stephan Neidhardt, Fachbereichsleiterin Dr. Konstanze Jüngling

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