Die Pflegegrade sind, wie sich in der Praxis bereits immer wieder zeigt, teilweise um ein bis zwei Grade zu niedrig.
Im Rahmen von Widerspruchsverfahren sind aussagekräftige Widerspruchsbegründungen die Basis für die Zuerkennung angemessener Pflegegrade.
Dies setzt eine erhebliche fachliche Kompetenz der MitarbeiterInnen voraus – in Bezug auf die:
• Durchführung von Plausibilitätsprüfungen der Gutachten
• aussagekräftige Formulierung von Widerspruchsbegrün-
dungen
• überzeugende Argumentation in Widerspruchsbegutachtun-
gen
Durch eine bedarfsgerechte Einstufung in Pflegegrade kann eine optimale Wirtschaftlichkeit sowie Personalabdeckung sichergestellt werden. Denn: Angemessene Pflegegrade bedeuten mehr Pflegepersonal.