I. Geltungsbereich

  1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge über die Teilnahme an Veranstaltungen der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, über die mietweise Überlassung von Zimmern zur Beherbergung sowie über alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Tagungshauses. 
  2.  Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Tagungsteilnehmers werden nicht anerkannt.

II. Vertragsabschluss, Vertragspartner

  1. Die Anmeldung erfolgt im Regelfall schriftlich (Vordruck oder elektronisch). Im Ausnahmefall kann sie auch formlos schriftlich oder mündlich erfolgen, jedoch nur, wenn von Seiten des/der an der Akademie Zuständigen ausdrücklich akzeptiert. Der Vertrag über die Teilnahme an einer Veranstaltung kommt durch die schriftliche Bestätigung der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart an den Tagungsteilnehmer zustande; dabei werden die gebuchten Leistungen genannt.
  2. Vertragspartner sind die Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart und der Tagungsteilnehmer.

III. Leistungen, Preise, Zahlungen

  1. Die Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist verpflichtet, die dem Tagungsteilnehmer vertraglich zugesagten Leistungen zu erbringen.
  2. Der Tagungsteilnehmer ist verpflichtet, die Tagungskosten zu entrichten. Diese ergeben sich aus dem schriftlich vorliegenden Tagungsangebot (gedrucktes Programm bzw. Einla­dung) sowie aus den Angaben der Buchungsbestätigung. Die vereinbarten Tagungskosten schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Kosten für gebuchte und bezahlte Leistungen, die nicht in Anspruch genommen werden, werden nicht zurückerstattet.

IV. Online-Veranstaltung

  1. Mit der Anmeldung erklären Sie sich damit einverstanden, dass die im Falle einer Online-Veranstaltung mitgeteilten Zugangsdaten ausschließlich dem persönlichen Gebrauch dienen und nicht an Dritte weiter gegeben werden dürfen. Sie akzeptieren die ggfs. dazu nötigen technischen Voraussetzungen der Datenübermittlung, wie in der Datenschutzerklärung der Akademie hinterlegt (www.akademie-rs.de/datenschutz).

V. Rücktritt des Tagungsteilnehmers

  1. Sofern zwischen der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart und dem Tagungsteilnehmer ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Tagungsteilnehmer bis zu diesem Zeitpunkt vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart auszulösen.
    Das Rücktrittsrecht des Tagungsteilnehmers erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Zeitpunkt sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart ausübt.
  2. Wurde ein Rücktrittsrecht des Tagungsteilnehmers vertraglich nicht vereinbart, ist ein kostenfreier Rücktritt nur bis zu der im gedruckten Tagungsangebot genannten Frist möglich; danach wird die Hälfte der Tagungskosten fällig. Ein Rücktritt vom Vertrag am Vortag der Veranstaltung oder danach ist nicht möglich; in einem solchen Fall werden die vollen Kosten fällig.

VI. Rücktritt/Vertragsänderung seitens der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart

  1. Die Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu ändern. Ein solcher Grund ist beispielsweise dann gegeben, wenn höhere Gewalt oder andere von der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrags unmöglich machen.
  2. Bei berechtigtem Rücktritt bzw. einer Vertragsänderung durch die Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart entsteht kein Anspruch des Tagungsteilnehmers auf Schadensersatz.
  3. Die Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart hat den Tagungsteilnehmer von der Ausübung des Rücktritts/der Vertragsänderung unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

VII. Zimmerbereitstellung, Zimmerübergabe und Rückgabe

  1. Der Tagungsteilnehmer erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.
  2. Gebuchte Zimmer stehen dem Tagungsteilnehmer ab 15:00 Uhr des Tages zur Verfügung, an dem die Veranstaltung beginnt. Der Tagungsteilnehmer hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag hat der Tagungsteilnehmer keinen Anspruch auf eine über 10.00 Uhr hinausgehende unentgeltliche Nutzung des Zimmers.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages über die Teilnahme an einer Veranstaltung oder dieser Geschäftsbedingungen für die Veranstaltungsteilnahme haben schriftlich zu erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Tagungsteilnehmer sind unwirksam.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
  3. Es gilt deutsches Recht. 

Persönliche Daten, die im Rahmen der Vertragsabwicklung übermittelt werden, nutzt die Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart ausschließlich für interne Zwecke. Diese werden nicht an Dritte weitergeleitet.