Liebe Leserin, lieber Leser,
Musliminnen und Muslime sind Teil unserer Gesellschaft, die ihnen Religionsfreiheit im Grundgesetz garantiert. Diese Freiheit gestattet ihnen auch – im Rahmen der örtlichen Bauvorschriften – den Bau von Moscheen. Dennoch treten beim Neubau von Moscheen immer wieder Konflikte auf. Diese werden in unterschiedlichen Foren diskutiert und teils intensiv öffentlich erörtert.
Anders als andre Islam-Themen wie der Kopftuch-Streit oder die Frage des Religionsunterrichts ist der Moscheebau ein lokales Thema. Über die Zulässigkeit von Moscheebauten entscheiden die Gemeinderäte und die lokalen Baugenehmigungsbehörden. Und anders als die Einrichtung von muslimischen Kindergärten oder Friedhöfen beschäftigt der Moscheebau die Menschen vor Ort oftmals über einen längeren Zeitraum und mit starker öffentlicher Resonanz: So mündet der Wunsch nach einem Gebetshaus für die Glaubenspraxis auf Seiten der Gläubigen nicht selten in Diskussionen über Integration und Zusammenleben auf Seiten der öffentlichen Meinung. Unterschiedliche Interessensgruppen entstehen, und Fragen nach einem besseren Dialog und mehr Partizipation brechen auf.
Wir laden Sie herzlich ein, sich mit dem Thema Moscheebau und Moscheebaukonflikte in Baden-Württemberg auf der Jahrestagung unserer Islamberatung am 12. November 2019 zu befassen. Neben Impulsvorträgen und Diskussionsrunden wird bei der Tagung auch auf Bauprozesse exemplarisch eingegangen und nach Herausforderungen und Bedingungen für den positiven Verlauf eines Moscheebauprozesses gefragt.
Wir freuen uns, wenn Sie mit dabei sind!
Herzlichst, Ihr