4/1998
Forum Wirtschaftsethik

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Thema
 
Johannes Hoffmann, Lucia A. Reisch, Gerhard Scherhorn
Ethische Kriterien zur Bewertung von Unternehmen
- Bericht über den Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden -


1. Zum Projekt-Hintergrund

Obwohl die Diskussion um eine gezielte ethisch motivierte Lenkung von Kapital auch im deutschsprachigen Raum durchaus eine gewisse Tradition besitzt , steckt die wissenschaftliche Reflexion ethisch-ökologischer Kapitalanlagen noch in den Kinderschuhen. Das Konzept, Unternehmen analog zu Produkten auf ethisch-ökologische Kriterien hin zu bewerten, entstand in den USA der späten sechziger Jahre. Unter dem Eindruck des Vietnamkrieges wurden hier - mit Hilfe eher pragmatischer Methoden - die ersten ethischen Investmentfonds aufgelegt und zunächst vor allem von Institutionen wie Stiftungen oder Universitäten nachgefragt. Erst in den achtziger Jahren wuchs auch im deutschsprachigen Raum, angeregt durch die Ökologie- und Friedensbewegung, das Interesse an "politisch korrekten" Kapitalanlagen. Von Anfang an dominierten hier die ökologischen Interessen, und bis heute sind Anlagen mit "ethischer" bzw. "sozialer" Zielrichtung - beispielsweise Sparbriefe aus dem Förderbereich der Frankfurter Ökobank - Sache einer Minderheit. Auch die traditionellen Banken beschränken sich in ihrem "alternativen" Angebot weitestgehend auf Ökofonds.

Mit der steigenden Nachfrage nach alternativen Anlagemöglichkeiten ergab sich bald die Aufgabe, potentielle Investitionsangebote einer professionellen Bewertung bezüglich ihrer ethisch-ökologischen Bonität zu unterziehen. Mittlerweile bietet weltweit ein gutes Dutzend Institute und Rating-Agenturen für unterschiedliche Märkte in erster Linie ökologische Ratings von Unternehmen an. Die Gestaltungsmöglichkeiten dieser Ratings und der zugrundeliegenden Kriterien sind vielfältig. Gearbeitet wird mit Positiv- (z.B. Angebot flexibler Arbeitszeit) und Negativkriterien (z.B. keine Tierversuche), mit Ausschlußkriterien (z.B. Produktion von Rüstungsgütern) und Toleranzgrenzen (z.B. Grenzen bei Schadstoffemissionen), mit aggregierten "Endnoten" wie im klassischen Finanzrating und individuell zusammengestellten Einzelbewertungen.

Wegweisend für diese Art von ethisch-ökologischen Unternehmenstests war der pro- duktorientierte Einkaufsführer Shopping for a better world des New Yorker Council on Economic Priorities, das seit den achtziger Jahren amerikanische Großunternehmen nach sozialen und ökologischen Kriterien bewertet. Auf Grundlage dieser Testergebnisse können Konsumenten durch bewußte Kaufentscheidungen bzw. gezielte Artikulationen den Markterfolg von Produkten und damit indirekt über ihre Nachfragermacht die Unternehmenspolitik beeinflussen: Sie können von einem Anbieter "abwandern", ihm "widersprechen", ihn offen boykottieren oder aber gezielt und öffentlichkeitswirksam unterstützen (sog. "buycott"). Die ethisch-ökologische Kapitalanlage stellt in Ergänzung dazu den direkten Weg der finanziellen Unterstützung von Unternehmen oder förderungswürdiger Projekte dar und bietet über die Anteilseignerschaft gleichzeitig Legitimation und Plattform für Widerspruch.

2. Ein neues Instrument: Der Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden

Als die Projektgruppe 1993 die Arbeit aufnahm , gab es bereits Antworten auf die Frage, wie die soziale und ökologische Performanz von Unternehmen überprüft und bewertet werden kann. Das Forschungsprojekt trat mit der Vorstellung an, eine methodengestützte kriteriologische Grundlage für ein solches Rating zu entwickeln und damit den bestehenden, überwiegend praxisorientierten Ansätzen ein theoretisches Fundament anzubieten. Weiterhin sollten die meist vernachlässigten Kriterien der Sozialverträglichkeit intensiver herausgearbeitet und operationalisiert werden. Schließlich wurde als dritte Kategorie die Kulturverträglichkeit eingeführt, über deren Notwendigkeit zwar Einigkeit herrschte, deren Operationalisierung sich jedoch als schwierig herausstellte und auch bislang noch nicht befriedigend geleistet wurde. Als bereits eingeführte Methode zur gemeinsamen Erarbeitung einer solchen Kriteriologie bot sich die sogenannte Wertbaumanalyse an, mit deren Hilfe der "Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden" (FHL) schrittweise und in wiederholter Rückkoppelung mit einem Expertenkreis entwickelt wurde. Der FHL ist ein umfassender Kriterienkatalog mit dem Anspruch einer möglichst vollständigen Abbildung potentiell relevanter Prüfaspekte für ein ethisch-ökologisches Rating. Der "Wertbaum" des FHL umfaßt in seiner Endform die drei strukturierenden Hauptkriterien Natur-, Sozial- und Kulturverträglichkeit, welche durch Unterkriterien auf sechs Ebenen konkretisiert und operationalisiert werden. Die Überschneidungen dieser Kriterien-Trias mit den drei Dimensionen der Nachhaltigen Entwicklung sind nicht zufällig; vielmehr geht der Leitfaden konzeptionell von einem erweiterten Nachhaltigkeits-Begriff aus: Hier wie dort geht es letztendlich um Vorstellungen von einem gerechten Umgang mit Schwächeren, von Verpflichtung und Schuldigkeit gegenüber der sozialen und natürlichen Mitwelt, vom sorgsamen Umgang mit Gemeinschaftsgütern und den Rechten zukünftiger Generationen.

Während das Kriterium der Kulturverträglichkeit in der Nachhaltigkeitsdiskussion bisher nicht auftaucht, wurde es in den Kriterienkatalog aufgenommen, weil die Fähigkeit einer Gesellschaft, auf soziale und ökologische Krisen angemessen zu reagieren, entscheidend von dem zur Verfügung stehenden kulturellen Ordnungswissen abhängt, also von akzeptierten Antriebsstrukturen, moralischen Grundnormen, gesellschaftlichen Leitbildern und mobilisierten Tugenden. Kulturverträglichkeit bedeutet, daß kulturelle Ordnungen durch Unternehmen in einem förderlichen Sinne weiterentwickelt, oder zumindest nicht verletzt werden sollen. Unter Kultur wird hier der übergreifende Lebensentwurf verstanden, der für die Mitglieder einer Gesellschaft letztlich maßgeblich ist. Die Darstellung der Leitbilder im Leitfaden durch Polarisierungen (z.B. "Aggression versus Fürsorge") verdeutlicht die wertende Entscheidung für solche Leitbilder, Antriebsstrukturen und Tugenden, die im Sinne der Nachhaltigkeitsdiskussion für "langfristig tragfähig" gehalten werden. Begründet wird diese Entscheidung mit dem Bekenntnis zur übergeordneten Zielsetzung der "Bio-Überlebenssicherheit" des Menschen in Gemeinschaft mit seiner natürlichen und sozialen Mitwelt. Die Kategorien Natur- und Sozialverträglichkeit ergeben sich demnach aus der konzeptionell übergeordneten Dimension der Kulturverträglichkeit.

Trotz erheblicher Operationalisierungsprobleme darf auf diese nicht verzichtet werden. Vielmehr muß die ethisch-ökologische Angemessenheit des Unternehmensgebarens nicht nur anhand sozialer und ökologischer Folgekosten, sondern auch anhand der kulturellen Kosten des Wirtschaftens - vom Verlust lokaler Handwerkstraditionen in wenig industrialisierten Ländern bis zur "McDonaldisierung" weiter Lebensbereiche - beurteilt werden. Das Kriterium Naturverträglichkeit wird im FHL in acht Unterkriterien eingeteilt, die den Umgang mit Lebewesen, mit Umweltinstitutionen, -informationen und -technologien, mit Energie, Transport, Stoffen und Emissionen thematisieren. Das Kriterium der Sozialverträglichkeit wird daran gemessen, wie das Unternehmen mit den Interessen und Bedürfnissen seiner internen und externen Anspruchsgruppen umgeht und wie gesellschaftlich verträglich Unternehmensorganisation und Produktpalette gestaltet sind. Nicht nur die eigentliche betriebliche Tätigkeit, die Performanz im engeren Sinne, steht demnach auf dem Prüfstand, sondern auch die Qualität des Gesamtsystems "Unternehmen".

Daß die Ziele "Vollständigkeit" und "Transparenz" mit der Forderung einer einfachen Handhabung des Instruments konfligieren müssen, zeigt schon die Länge des Fragenkatalogs. Da jedoch Komplexitätsreduktion im Sinne einer Auswahl relevanter Kriterien in aller Regel Wertung bedeutet, die Entscheidung über die Bewertung ganz bewußt dem jeweiligen Interessenten überlassen werden soll, haben wir uns für die Vollständigkeit entschieden, die zudem ein konstituierendes Element der Methode der Wertbaumanalyse darstellt. Den Nachteilen einer möglichen Überkomplexität stehen u.E. eine Reihe von Vorteilen gegenüber. Beispielsweise können die grundsätzlichen Probleme einer ethisch-ökologischen Unternehmensbewertung - vor allem die unzureichende Menge und Qualität der Daten, die schwierige Operationalisierbarkeit und mangelnde Vergleichbarkeit der Daten z.B. aufgrund unterschiedlicher Fertigungstiefen und fehlender Publizierungs- und Bilanzierungsstandards - durch eine detaillierte Itemabfrage eher aufgefangen werden.

Auch der FHL muß, wie jedes Ratinginstrument, mit dem Problem der Bewertung der erhobenen Daten und der Gewichtung der Bereiche umgehen. Gibt es beispielsweise für die Abschätzung des Kriteriums "Umweltwirkung von Produkten" mittlerweile ein annehmbares Instrumentarium, wird sich dasjenige der "Qualität des Umweltmanagements" kaum messen, sondern am ehesten durch Kennzahlen beschreiben und diskursiv bewerten lassen. Schon deshalb sollte versucht werden, externe Einflüsse auf die Gewichtung weitgehend zu vermeiden. Der FHL verzichtet daher auf eine standardisierte Aggregierung oder Verrechnung der Teilergebnisse der einzelnen Unterbereiche. Die Entscheidung, ob überhaupt und wie gute durch schlechte Ergebnisse ausgeglichen werden können, ob es sogenannte K.O.-Kriterien geben soll, die zum vollständigen Ausschluß der Investitionsmöglichkeit führen, und welche Gewichtung den einzelnen Bereichen und Kriterien zukommen soll, liegt demnach allein beim Anwender. Dies ist folgerichtig, da nur ein Individuum selbst Verantwortung für seine (Investitions)Ent-scheidung übernehmen kann, und notwendig, weil die Bewertung eines Kriteriums in verschiedenen Kulturen ganz unterschiedlich ausfallen kann. Gleichwohl bedeuten diese Wahlmöglichkeiten keinesfalls Beliebigkeit: Der Kriterienkatalog reflektiert das "kulturelle Ordnungswissen" sowie die gesellschaftlich dominanten "concerns" der Gesellschaft, die auf gemeinsamen ethischen Vorstellungen und Leitbildern basiert. Daher bedarf die Auswahl der Positiv- und Negativkriterien einer plausiblen Begründung, die - zumindest bei institutionellen Anlegern - auch artikuliert werden muß.

3. Ethisch-ökologische "Unternehmensqualität" als Gemeinschaftsgut

Ziel des ethisch-ökologischen Ratings ist es, das Defizit an transparenten, glaubwürdigen und vollständigen Informationen über die ethisch-ökologische Bonität von Unternehmen zu mindern. Eine erhöhte Markttransparenz im alternativen Aktien- und Anleihesektor soll dazu führen, daß mehr Anlagekapital in gesellschaftlich wünschenswerte Bahnen gelenkt wird. Dabei sind es mehrere Akteure bzw. Akteurgruppen, die diese gesellschaftliche Kontroll- und Steuerungsfunktion wahrnehmen und deshalb Interesse am ethisch-ökologischen Rating allgemein, und somit auch am Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden haben könnten: In erster Linie werden sich die privaten und institutionellen Anleger für die - von Rating-Agenturen oder spezialisierten Forschungsinstituten bewertete - ethisch-ökologische Performanz von Unternehmen interessieren. So hat die Thüringische Provinz der Franziskaner als institutioneller Anleger Interesse an ethisch-ökologischen Ratings bekundet. Aufgrund der franziskanischen Ordensgrundsätze sehen es die Franziskaner in unserer Gesellschaft als prophetische Aufgabe an, mit ihrem Anlagekapital nach ethischen Kriterien, wie sie im Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden vorliegen, umzugehen. Damit eine Umsetzung des Leitfadens in Ratings in Gang kommt, wird sich die thüringische Ordensprovinz an der Finanzierung dieser Operationalisierung beteiligen.

Zu denken ist weiter an Anbieter wie Investmentgesellschaften, Fondsvertreiber oder Banken, deren gesellschaftliche Verantwortung immer häufiger eingefordert wird. Ferner können verschiedene politische und subpolitische Akteursgruppen - wie Umwelt- und Verbraucherorganisationen, Nichtregierungsorganisationen und Kirchen - das Rating in vielfältiger Weise als Druckmittel und Diskussionsgrundlage nutzen. Zudem kann ein Rating für die geprüften Unternehmen selbst wertvolle Wirkungen im Innen- und Außenbereich entfalten, für ganze Branchen als Vergleichsmaßstab dienen und dort Signalwirkung entfalten.

Volkswirtschaftlich betrachtet trägt jeder dieser Akteure - unabhängig von unterschiedlichen Interessenlagen und gewählten Strategien - zur kollektiven Produktion eines Gemeinschaftsguts mit meritorischem Charakter bei, von dessen positiven Effekten grundsätzlich niemand ausgeschlossen werden kann: zu einer bestimmten ethisch-ökologischen Qualität des Unternehmensgebarens. Ein solches Gut könnte dem "ethikfreien" Globalisierungsprozeß zumindest einen demonstrativen Kontrapunkt entgegensetzen.


 
 
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