Johannes Hoffmann, Lucia A.
Reisch, Gerhard Scherhorn
Ethische Kriterien zur Bewertung von Unternehmen
- Bericht über den Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden -
1. Zum Projekt-Hintergrund
Obwohl die Diskussion um eine gezielte ethisch motivierte Lenkung von Kapital
auch im deutschsprachigen Raum durchaus eine gewisse Tradition besitzt , steckt
die wissenschaftliche Reflexion ethisch-ökologischer Kapitalanlagen noch
in den Kinderschuhen. Das Konzept, Unternehmen analog zu Produkten auf
ethisch-ökologische Kriterien hin zu bewerten, entstand in den USA der
späten sechziger Jahre. Unter dem Eindruck des Vietnamkrieges wurden hier
- mit Hilfe eher pragmatischer Methoden - die ersten ethischen Investmentfonds
aufgelegt und zunächst vor allem von Institutionen wie Stiftungen oder
Universitäten nachgefragt. Erst in den achtziger Jahren wuchs auch im
deutschsprachigen Raum, angeregt durch die Ökologie- und Friedensbewegung,
das Interesse an "politisch korrekten" Kapitalanlagen. Von Anfang an
dominierten hier die ökologischen Interessen, und bis heute sind Anlagen
mit "ethischer" bzw. "sozialer" Zielrichtung -
beispielsweise Sparbriefe aus dem Förderbereich der Frankfurter
Ökobank - Sache einer Minderheit. Auch die traditionellen Banken
beschränken sich in ihrem "alternativen" Angebot weitestgehend
auf Ökofonds.
Mit der steigenden Nachfrage nach alternativen Anlagemöglichkeiten ergab
sich bald die Aufgabe, potentielle Investitionsangebote einer professionellen
Bewertung bezüglich ihrer ethisch-ökologischen Bonität zu
unterziehen. Mittlerweile bietet weltweit ein gutes Dutzend Institute und
Rating-Agenturen für unterschiedliche Märkte in erster Linie
ökologische Ratings von Unternehmen an. Die Gestaltungsmöglichkeiten
dieser Ratings und der zugrundeliegenden Kriterien sind vielfältig.
Gearbeitet wird mit Positiv- (z.B. Angebot flexibler Arbeitszeit) und
Negativkriterien (z.B. keine Tierversuche), mit Ausschlußkriterien (z.B.
Produktion von Rüstungsgütern) und Toleranzgrenzen (z.B. Grenzen bei
Schadstoffemissionen), mit aggregierten "Endnoten" wie im klassischen
Finanzrating und individuell zusammengestellten Einzelbewertungen.
Wegweisend für diese Art von ethisch-ökologischen Unternehmenstests
war der pro- duktorientierte Einkaufsführer Shopping for a better world
des New Yorker Council on Economic Priorities, das seit den achtziger Jahren
amerikanische Großunternehmen nach sozialen und ökologischen
Kriterien bewertet. Auf Grundlage dieser Testergebnisse können Konsumenten
durch bewußte Kaufentscheidungen bzw. gezielte Artikulationen den
Markterfolg von Produkten und damit indirekt über ihre Nachfragermacht die
Unternehmenspolitik beeinflussen: Sie können von einem Anbieter
"abwandern", ihm "widersprechen", ihn offen boykottieren
oder aber gezielt und öffentlichkeitswirksam unterstützen (sog.
"buycott"). Die ethisch-ökologische Kapitalanlage stellt in
Ergänzung dazu den direkten Weg der finanziellen Unterstützung von
Unternehmen oder förderungswürdiger Projekte dar und bietet über
die Anteilseignerschaft gleichzeitig Legitimation und Plattform für
Widerspruch.
2. Ein neues Instrument: Der Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden
Als die Projektgruppe 1993 die Arbeit aufnahm , gab es bereits Antworten auf
die Frage, wie die soziale und ökologische Performanz von Unternehmen
überprüft und bewertet werden kann. Das Forschungsprojekt trat mit
der Vorstellung an, eine methodengestützte kriteriologische Grundlage
für ein solches Rating zu entwickeln und damit den bestehenden,
überwiegend praxisorientierten Ansätzen ein theoretisches Fundament
anzubieten. Weiterhin sollten die meist vernachlässigten Kriterien der
Sozialverträglichkeit intensiver herausgearbeitet und operationalisiert
werden. Schließlich wurde als dritte Kategorie die
Kulturverträglichkeit eingeführt, über deren Notwendigkeit zwar
Einigkeit herrschte, deren Operationalisierung sich jedoch als schwierig
herausstellte und auch bislang noch nicht befriedigend geleistet wurde. Als
bereits eingeführte Methode zur gemeinsamen Erarbeitung einer solchen
Kriteriologie bot sich die sogenannte Wertbaumanalyse an, mit deren Hilfe der
"Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden" (FHL) schrittweise und in
wiederholter Rückkoppelung mit einem Expertenkreis entwickelt wurde. Der
FHL ist ein umfassender Kriterienkatalog mit dem Anspruch einer möglichst
vollständigen Abbildung potentiell relevanter Prüfaspekte für
ein ethisch-ökologisches Rating. Der "Wertbaum" des FHL
umfaßt in seiner Endform die drei strukturierenden Hauptkriterien Natur-,
Sozial- und Kulturverträglichkeit, welche durch Unterkriterien auf sechs
Ebenen konkretisiert und operationalisiert werden. Die Überschneidungen
dieser Kriterien-Trias mit den drei Dimensionen der Nachhaltigen Entwicklung
sind nicht zufällig; vielmehr geht der Leitfaden konzeptionell von einem
erweiterten Nachhaltigkeits-Begriff aus: Hier wie dort geht es letztendlich um
Vorstellungen von einem gerechten Umgang mit Schwächeren, von
Verpflichtung und Schuldigkeit gegenüber der sozialen und natürlichen
Mitwelt, vom sorgsamen Umgang mit Gemeinschaftsgütern und den Rechten
zukünftiger Generationen.
Während das Kriterium der Kulturverträglichkeit in der
Nachhaltigkeitsdiskussion bisher nicht auftaucht, wurde es in den
Kriterienkatalog aufgenommen, weil die Fähigkeit einer Gesellschaft, auf
soziale und ökologische Krisen angemessen zu reagieren, entscheidend von
dem zur Verfügung stehenden kulturellen Ordnungswissen abhängt, also
von akzeptierten Antriebsstrukturen, moralischen Grundnormen,
gesellschaftlichen Leitbildern und mobilisierten Tugenden.
Kulturverträglichkeit bedeutet, daß kulturelle Ordnungen durch
Unternehmen in einem förderlichen Sinne weiterentwickelt, oder zumindest
nicht verletzt werden sollen. Unter Kultur wird hier der übergreifende
Lebensentwurf verstanden, der für die Mitglieder einer Gesellschaft
letztlich maßgeblich ist. Die Darstellung der Leitbilder im Leitfaden
durch Polarisierungen (z.B. "Aggression versus Fürsorge")
verdeutlicht die wertende Entscheidung für solche Leitbilder,
Antriebsstrukturen und Tugenden, die im Sinne der Nachhaltigkeitsdiskussion
für "langfristig tragfähig" gehalten werden. Begründet
wird diese Entscheidung mit dem Bekenntnis zur übergeordneten Zielsetzung
der "Bio-Überlebenssicherheit" des Menschen in Gemeinschaft mit
seiner natürlichen und sozialen Mitwelt. Die Kategorien Natur- und
Sozialverträglichkeit ergeben sich demnach aus der konzeptionell
übergeordneten Dimension der Kulturverträglichkeit.
Trotz erheblicher Operationalisierungsprobleme darf auf diese nicht verzichtet
werden. Vielmehr muß die ethisch-ökologische Angemessenheit des
Unternehmensgebarens nicht nur anhand sozialer und ökologischer
Folgekosten, sondern auch anhand der kulturellen Kosten des Wirtschaftens - vom
Verlust lokaler Handwerkstraditionen in wenig industrialisierten Ländern
bis zur "McDonaldisierung" weiter Lebensbereiche - beurteilt werden.
Das Kriterium Naturverträglichkeit wird im FHL in acht Unterkriterien
eingeteilt, die den Umgang mit Lebewesen, mit Umweltinstitutionen,
-informationen und -technologien, mit Energie, Transport, Stoffen und
Emissionen thematisieren. Das Kriterium der Sozialverträglichkeit wird
daran gemessen, wie das Unternehmen mit den Interessen und Bedürfnissen
seiner internen und externen Anspruchsgruppen umgeht und wie gesellschaftlich
verträglich Unternehmensorganisation und Produktpalette gestaltet sind.
Nicht nur die eigentliche betriebliche Tätigkeit, die Performanz im
engeren Sinne, steht demnach auf dem Prüfstand, sondern auch die
Qualität des Gesamtsystems "Unternehmen".
Daß die Ziele "Vollständigkeit" und
"Transparenz" mit der Forderung einer einfachen Handhabung des
Instruments konfligieren müssen, zeigt schon die Länge des
Fragenkatalogs. Da jedoch Komplexitätsreduktion im Sinne einer Auswahl
relevanter Kriterien in aller Regel Wertung bedeutet, die Entscheidung
über die Bewertung ganz bewußt dem jeweiligen Interessenten
überlassen werden soll, haben wir uns für die Vollständigkeit
entschieden, die zudem ein konstituierendes Element der Methode der
Wertbaumanalyse darstellt. Den Nachteilen einer möglichen
Überkomplexität stehen u.E. eine Reihe von Vorteilen gegenüber.
Beispielsweise können die grundsätzlichen Probleme einer
ethisch-ökologischen Unternehmensbewertung - vor allem die unzureichende
Menge und Qualität der Daten, die schwierige Operationalisierbarkeit und
mangelnde Vergleichbarkeit der Daten z.B. aufgrund unterschiedlicher
Fertigungstiefen und fehlender Publizierungs- und Bilanzierungsstandards -
durch eine detaillierte Itemabfrage eher aufgefangen werden.
Auch der FHL muß, wie jedes Ratinginstrument, mit dem Problem der
Bewertung der erhobenen Daten und der Gewichtung der Bereiche umgehen. Gibt es
beispielsweise für die Abschätzung des Kriteriums "Umweltwirkung
von Produkten" mittlerweile ein annehmbares Instrumentarium, wird sich
dasjenige der "Qualität des Umweltmanagements" kaum messen,
sondern am ehesten durch Kennzahlen beschreiben und diskursiv bewerten lassen.
Schon deshalb sollte versucht werden, externe Einflüsse auf die Gewichtung
weitgehend zu vermeiden. Der FHL verzichtet daher auf eine standardisierte
Aggregierung oder Verrechnung der Teilergebnisse der einzelnen Unterbereiche.
Die Entscheidung, ob überhaupt und wie gute durch schlechte Ergebnisse
ausgeglichen werden können, ob es sogenannte K.O.-Kriterien geben soll,
die zum vollständigen Ausschluß der Investitionsmöglichkeit
führen, und welche Gewichtung den einzelnen Bereichen und Kriterien
zukommen soll, liegt demnach allein beim Anwender. Dies ist folgerichtig, da
nur ein Individuum selbst Verantwortung für seine
(Investitions)Ent-scheidung übernehmen kann, und notwendig, weil die
Bewertung eines Kriteriums in verschiedenen Kulturen ganz unterschiedlich
ausfallen kann. Gleichwohl bedeuten diese Wahlmöglichkeiten keinesfalls
Beliebigkeit: Der Kriterienkatalog reflektiert das "kulturelle
Ordnungswissen" sowie die gesellschaftlich dominanten "concerns"
der Gesellschaft, die auf gemeinsamen ethischen Vorstellungen und Leitbildern
basiert. Daher bedarf die Auswahl der Positiv- und Negativkriterien einer
plausiblen Begründung, die - zumindest bei institutionellen Anlegern -
auch artikuliert werden muß.
3. Ethisch-ökologische "Unternehmensqualität" als
Gemeinschaftsgut
Ziel des ethisch-ökologischen Ratings ist es, das Defizit an
transparenten, glaubwürdigen und vollständigen Informationen
über die ethisch-ökologische Bonität von Unternehmen zu mindern.
Eine erhöhte Markttransparenz im alternativen Aktien- und Anleihesektor
soll dazu führen, daß mehr Anlagekapital in gesellschaftlich
wünschenswerte Bahnen gelenkt wird. Dabei sind es mehrere Akteure bzw.
Akteurgruppen, die diese gesellschaftliche Kontroll- und Steuerungsfunktion
wahrnehmen und deshalb Interesse am ethisch-ökologischen Rating allgemein,
und somit auch am Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden haben könnten: In erster
Linie werden sich die privaten und institutionellen Anleger für die - von
Rating-Agenturen oder spezialisierten Forschungsinstituten bewertete -
ethisch-ökologische Performanz von Unternehmen interessieren. So hat die
Thüringische Provinz der Franziskaner als institutioneller Anleger
Interesse an ethisch-ökologischen Ratings bekundet. Aufgrund der
franziskanischen Ordensgrundsätze sehen es die Franziskaner in unserer
Gesellschaft als prophetische Aufgabe an, mit ihrem Anlagekapital nach
ethischen Kriterien, wie sie im Frankfurt-Hohenheimer Leitfaden vorliegen,
umzugehen. Damit eine Umsetzung des Leitfadens in Ratings in Gang kommt, wird
sich die thüringische Ordensprovinz an der Finanzierung dieser
Operationalisierung beteiligen.
Zu denken ist weiter an Anbieter wie Investmentgesellschaften, Fondsvertreiber
oder Banken, deren gesellschaftliche Verantwortung immer häufiger
eingefordert wird. Ferner können verschiedene politische und subpolitische
Akteursgruppen - wie Umwelt- und Verbraucherorganisationen,
Nichtregierungsorganisationen und Kirchen - das Rating in vielfältiger
Weise als Druckmittel und Diskussionsgrundlage nutzen. Zudem kann ein Rating
für die geprüften Unternehmen selbst wertvolle Wirkungen im Innen-
und Außenbereich entfalten, für ganze Branchen als
Vergleichsmaßstab dienen und dort Signalwirkung entfalten.
Volkswirtschaftlich betrachtet trägt jeder dieser Akteure -
unabhängig von unterschiedlichen Interessenlagen und gewählten
Strategien - zur kollektiven Produktion eines Gemeinschaftsguts mit
meritorischem Charakter bei, von dessen positiven Effekten grundsätzlich
niemand ausgeschlossen werden kann: zu einer bestimmten
ethisch-ökologischen Qualität des Unternehmensgebarens. Ein solches
Gut könnte dem "ethikfreien" Globalisierungsprozeß
zumindest einen demonstrativen Kontrapunkt entgegensetzen.
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Literatur
Friedmann, Monroe (1996): A positive approach to organized consumer action. The
"buycott" as an alternative to the boycott. Journal of Consumer
Policy, 19(4), 439 - 451.
Haßler, Robert/Deml, Max (Hrsg.) (1998): Öko-Rating. Unternehmen im
Umwelt-Check: Ergebnisse, Erfahrungen, Perspektiven, München: Ökom
Verlag.
Hauff, Volker (Hrsg.) (1987): Unsere gemeinsame Zukunft. Der Brundtland-Bericht
der Weltkommission für Umwelt und Entwicklung, Greven: Eggenkam.
Hirschmann, Albert O. (1974): Abwanderung und Widerspruch. Reaktionen auf
Leistungsabfall bei Unternehmungen, Organisationen und Staaten, Tübingen:
Mohr. Engl. Originalausg. (1970): Exit, voice and loyalty, Cambridge MA,
Harvard University Press.
Hoffmann, Johannes (1997): Zur Bedeutung der Kulturverträglichkeit, in: J.
Hoffmann/K. Ott und G. Scherhorn (Hrsg.), Ethische Kriterien für die
Bewertung von Unternehmen, S. 263 - 319, Frankfurt a.M.: IKO-Verlag.
Hoffmann, Johannes/Ott, Konrad und Scherhorn, Gerhard (Hrsg.) (1997): Ethische
Kriterien für die Bewertung von Unternehmen, Frankfurt a.M.: IKO-Verlag.
imug - Institut für Markt Umwelt Gesellschaft (Hrsg.) (1977):
Unternehmenstest. Neue Herausforderungen für das Management der sozialen
und ökologischen Verantwortung, München: Vahlen.
Ott, Konrad (1997a): Erläuterungen zum ethischen Status und zur Methodik
des Frankfurt-Hohenheimer Leitfadens, in: J. Hoffmann/K. Ott/G. Scherhorn
(Hrsg.), Ethische Kriterien für die Bewertung von Unternehmen, S. 207 -
261, Frankfurt a.M.: IKO-Verlag.
Ott, Konrad (1997b): Zur Entwicklung und zum Stand des Projektes
"Ethisch-ökologisches Rating", in: M. Hungerkamp und M. Lutz
(Hrsg.), Grenzen überschreitende Ethik, S. 149 - 173, Frankfurt a.M.:
IKO-Verlag.
Politische Ökologie (1997): Wechsel ohne Deckung, Jg. 15, Heft 53,
Sept./Okt. 1997.
Reinhard, Dirk (1997): Hebelwirkung für die Umwelt. Öko-Rating als
Instrument der Aktien- analyse. Ökologisches Wirtschaften, 3/4, 1997, S.
28 - 29.
Reisch, Lucia A. (1998): "Triple A" für die Moral?
Ethisch-ökologische Bonität von Unternehmen auf dem Prüfstand,
in: M. Neuner und L. A. Reisch (Hrsg.), Konsumperspektiven. Verhaltensaspekte
und Infrastruktur, S. 187 - 205, Berlin, Duncker & Humblot.
Ritzer, George (1996): The McDonaldization of society. An investigation into
the changing character of contemporary social life, 2. Aufl., Thousand Oaks,
Pine Forge Press.
Scherhorn, Gerhard/Reisch, Lucia und Schrödl, Sabine (1997): Wege zu
nachhaltigen Konsummustern. Überblick über den Stand der Forschung
und vorrangige Forschungsthemen, Marburg: Metropolis.
Schneeweiss, Antje (1998): Mein Geld soll Leben fördern. Hintergrund und
Praxis ethischer Geldanlagen, hrsgg. von SÜDWIND e.V. mit einem Vorwort
von Ernst Ulrich von Weizsäcker, Mainz/Neukirchen-Vluyn.
Schuster, Leo (Hrsg.) (1997): Die gesellschaftliche Verantwortung der Banken.
Berlin: Schmidt. |
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