3/1999
Forum Wirtschaftsethik

 Forum Wirtschaftsethik Forum Wirtschaftsethik
Thema
 
Thomas Bausch
Wirtschaftsethik? – Fragen und Antworten

Ein Student fragt den Professor: „Ich möchte einen Kurs in Wirtschafts ethik belegen!“ Darauf der Professor: „Nun entscheide dich mal. Entweder das eine oder das andere!“ Dieses Bonmot wird dem Satiriker Karl Kraus zugeschrieben. Ist hier ein wahrer Kern getroffen?
Wirtschaftsethik umfaßt tatsächlich zwei scheinbar entgegengesetzte Bereiche: Wirtschaft – Inbegriff strategischen Nutzenverhaltens; und dann: Ethik – Inbegriff des Sittlichen, der Moral....
Ist Wirtschaftsethik also ein „hölzernes Eisen“?
Einige meinen das in der Tat und behaupten, Ethik in der Wirtschaft gäbe es überhaupt nicht, und verweisen auf Korruption, Profitgier, rüde Durchsetzung von Eigennutz und ähnliches. Doch diese Antwort vergißt die Differenz zwischen dem, was ist, also den Tatbeständen, die faktisch in der Wirtschaft oft anzutreffen sind, und dem, was sein soll, was also sittlich geboten ist und daher ethisch gefordert werden muss. Wo im Einzelfall die Verbindung von Ethik und Ökonomie wirtschaftliche Vorteile bringt, gebietet schon die ökonomische Klugheit, diese zu realisieren. Aber es ist schlicht ein systematischer Ordnungsfehler, Ethik nur dort zuzulassen, wo es sich wirtschaftlich lohnt. Ethik wäre dann eine Gefangene ökonomischer Interessen.
Begrenzen aber nicht die marktwirtschaftlichen funktionalen System zusammenhänge und der ökonomische Sachzwang, „besser“ – und zwar ökono misch und nicht moralisch besser – zu sein als die Konkurrenz, die Handlungs spielräume in der Wirt schaft? Hat Ethik eine Chance gegen die System und Funktionszwänge des Marktes?
Die Ethik hat eine Chance! Allerdings nicht im Sinne einer automatischen Zwangsläufigkeit im Rahmen des gesellschaftlichen Fortschritts. Ethik muss immer durch aktive Gestaltung der Wirtschaftswirklichkeit verwirklicht werden. Und dafür muss Wirtschafts- und Unternehmensethik „Chef“-Sache und der Anwendungsbezug zur Praxis realitätstüchtig konzipiert werden – sonst bleibt das ganze Unterfangen eine akademische Veranstaltung ohne praktische Relevanz. Der wirtschafts- und unternehmensethische Diskurs muss bewahrt werden einerseits vor eiliger rezeptartiger Instrumentalisierung für eine wenig reflektierte Wirtschaftspraxis, andererseits vor praxisferner philosophisch-akademischer Diskussion ohne Anwendungsbezug; es muss darum gehen, den ethischen Diskurs in der Wirtschaft zu einer eigenen gesellschafts- und wirtschaftspolitischen relevanten Position zu führen. Wohlfeile moralische Ratschläge gehen meist ins Leere – mögen sie auch noch so gut gemeint sein.
Der Wesensgehalt von Ethik muss vorab richtig verstanden und zur Wirtschaft in das richtige Verhältnis gesetzt sein. Und damit meine ich im einzelnen: Ethik als Lehre von der Moral formuliert „Sollsätze“ mit kategorischer Geltung - jedenfalls wenn man dem Sittengesetz des großen Aufklärers Kant folgt.1 Es gilt, dem Sittengesetz unter den Bedingungen der freien Marktwirtschaft Geltung zu verschaffen.
Warum die Einschränkung auf freie Marktwirtschaft? Sind gerade unter ethischen Gesichtspunkten nicht auch andere denkbare Wirtschafts- oder gesell schaftliche Sozialsysteme zu berücksichtigen?
Es ist kein Wirtschaftssystem bekannt, das produktiver, innovativer und leistungsfähiger wäre als das System einer wohlgeordneten Marktwirtschaft. Freie Marktwirtschaft, insbesondere als pluralistisch-demokratisch verfaßte Wettbewerbswirtschaft, bietet sich wegen der offensichtlichen Effizienzvorteile des marktwirtschaftlichen Steuerungssystems als ein sinnvolles Organisationsprinzip wirtschaftender Gesellschaften an.
Das Effizienzprinzip des Wirtschaftens verlangt, dass mit gegebenen Mitteln eine maximale Leistung erstellt wird; beziehungsweise, dass gewünschte Leistungen mit möglichst geringem Mitteleinsatz erbracht werden. In anderen Worten: Minimierung der Produktions- und Transaktionskosten, Maximierung der Leistung. Das ist ökonomischer Imperativ – und der ist sinnvoll, denn Menschen müssen als Bedürfniswesen für ihre Bedürfnisbefriedigung wirtschaften, und es ist rational, dass dieses Wirtschaften effizient organisiert ist.
Trotz oder gerade aufgrund der Leistungsfähigkeit und Wirkungsmächtigkeit des marktwirtschaft lichen Regelsystems ist der Erfolgsdruck auf die Akteure enorm. Wir wissen heute zudem um externe Effekte, wie zum Beispiel negative soziokulturelle Auswirkungen wirtschaftlicher Entscheidungen, und um nicht intendierte Drittwirkungen wirtschaftlichen Handelns, wie zum Beispiel Umweltbelastungen. Und wir kennen heute auch die möglichen dysfunktionalen Kräfte in einem ungesteuerten Marktgeschehen, wie zum Beispiel Verschwendung von Ressourcen. Die Erwartung einer automatischen marktwirtschaftlichen Richtungssicherheit hat sich als falsch erwiesen. Eine entfesselte, ungeregelte Wirtschaftsdynamik in einer totalen Marktgesellschaft kann den gesellschaftlichen Zusammenhalt destabilisieren und die demokratisch- republikanische Gesellschaft ruinieren. Die Regelung der Güterproduktion und der Güterverteilung darf daher nicht wildwüchsig einem nur faktisch sich im Wirtschaftsprozess ergebenden Ausgleich oder bestehenden Machtkonstellationen überlassen bleiben.
An diesem Punkt setzt Wirtschafts- und Unternehmensethik ein. Zunächst überprüft sie kritisch die in der Praxis handlungsanleitenden Normen und Institutionen, die Handlungspläne und die Handlungen selber. Prüfungskriterium ist, ob Folgen und Nebenwirkungen der wirtschaftlichen Handlungen allgemein zustimmungswürdig, das heißt legitimierbar sind.
Wirtschafts- und Unternehmensethik bemüht sich also um die Problematisierung und die moralische Grundlegung wirtschaftlichen Handelns und der Folgen und Nebenwirkungen dieses Handelns. Dies auf drei Ebenen: Als Institutionenethik prüft sie auf der Makroebene der Wirtschaftsordnung die Legitimität der Rahmeninstitutionen in den Wirtschaftsräumen. Auf der Mesoebene der Unternehmung fragt sie nach der Legitimität der unternehmerischen Zwecke, der Strategien und der operativen Pläne – dies schließt auch die kritische Reflexion der so genannten Sachzwänge ein. Auf der Mikroebene der individuellen wirtschaftlichen Entscheidung des einzelnen Menschen schließlich reflektiert Ethik die Handlungen im Spannungsfeld von Sachzwängen und persönlicher Sinnorientierung und Verantwortung.
Das moralische Problem zeigt sich nun auf den verschiedenen Ebenen in unterschiedlichen Wirkzusammenhängen. Wenn das moralische Problem zum Beispiel auf der Individualebene durch den Betroffenen nicht lösbar ist oder die Lösung den Akteur überfordern würde, ist eine Problemlösungsmöglichkeit auf der nächst höheren Ebene zu prüfen. Wenn also die moralorientierte Lösung eines Problems unzumutbare Folgen für den einzelnen in dem Unternehmen arbeitenden Akteur mit sich führt, ist der Ort der Lösung des Moralproblems erst auf der nächst höheren Ebene, also auf der organisatorischen Ebene des Unternehmens, dann auf der Branchenebene, zuletzt auf der Ebene eines Wirtschaftsraumes zu fixieren: Es gilt also das Subsidiaritätsprinzip.
Erforderlich ist immer, das Wirtschaftsgeschehen auf der Ebene der Marktordnung durch eine moralisch orientierte Rahmenordnung sinnvoll vorzusteuern. Die Rahmenordnung gibt dem marktwirtschaftlichen Geschehen den nötigen rechtlichen und sonstigen institutionellen Rahmen und schützt die individuelle und unternehmerische Freiheit. Einer solchen Rahmenordnung schreibt der prominente Wirtschaftsethiker Karl Homann sogar den „systematischen Ort der Moral“2 zu.
Erleben wir nicht zur Zeit in der politischen Diskussion über die Rahmen regelungen eine starke Dominanz ökonomischer Interessen mit der Begrün dung, dass der internatio nale Wettbewerb, der Prozess der Globalisierung ökonomische Zwänge mit sich bringe, denen die politische Entscheidung Rechnung zu tragen habe?
Die Funktionslogik des Marktes droht sich hier der normativen Grundlagen gesellschaftlicher Kooperation zu entledigen. Diese zwanghafte ökonomische Legitimation bedroht die Leitidee einer Politik, die Freiheit ermöglicht und sichert.
Die Folgen und Nebenwirkungen des freien marktwirtschaftlichen Wirtschaftens müssen allgemein zustimmungswürdig – also moralisch legitimierbar – sein. Andernfalls wird das Ziel sinnvoller Rahmenordnung verfehlt und die Rahmenordnung in den Dienst nur ökonomischer Interessen genommen mit möglicherweise verheerenden soziokulturellen Folgen.
An welchen Prinzipien sollte die wirtschaftliche Rahmenordnung sinnvoller weise orientiert werden?
Als leitendes Prinzip der Gestaltung der Rahmenordnung bietet sich das der Gerechtigkeit an. Gerechtigkeit ist in dieser Perspektive nicht nur als eine der klassischen Kardinaltugenden, sondern ebenfalls als Leitidee für Entwürfe und Beurteilungen gesellschaftlicher Institutionen zu verstehen. Inbegriff dieser Idee ist, dass formal jedem das Seine, das ihm Zustehende und allgemein Zustimmungswürdige, zuerkannt wird. Die Verteilung wirtschaftlicher und auch politischer Güter ist ein weitgehend geklärtes Problem; in westlichen Demokratien blicken wir auf eine längere Praxis zurück. Entsprechend sind in der unternehmensethischen Diskussion Konzepte der Partizipation entworfen worden. Und auch die sozialpolitische Diskussion differenzierte diesbezüglich ein tief gegliedertes Argumentationsspektrum aus. Ein neues Problem ist hingegen die Verteilung ökologischer Güter. Diese Güter gilt es, über die Generationen gerecht zu verteilen. Nach den dramatischen Erfahrungen von Ressourcenverschwendung, Bevölkerungswachstum, Risikotechnologien etc. ist eine auf Zukunft gerichtete Verantwortung geboten: Zukunftsverantwortung – ein zunehmend wichtiger werdender Referenzpunkt der Wirtschaftsethik.
So sollte und so könnte es wohl sein. Ein schönes Ideal. Angesichts der vorwiegend strategischen Praxis in der von ökonomi schen Zwängen bestimmten Wirtschaftswelt erhebt sich die Frage nach den faktischen Realisierungs möglichkeiten moralischen Handelns, jedenfalls überall dort, wo morali sches Handeln nicht auch ökonomisch geboten ist. Gut gemeintes moralisches Handeln, moralische Vor leistungen mit ökonomi schen Nachteilen, kann im harten Wettbewerb ruinöse Folgen für ein Unternehmen haben! Kann sich der Unter nehmer in der ökonomischen Wettbewerbswirklichkeit mit dem hier typischen Ent scheidungsdruck in seiner Rolle als erfolgsverant wortlicher Manager streng moralisch orientiertes Handeln überhaupt leisten?
Zunächst einmal behaupte ich, dass auf der Unternehmensebene mehr Handlungsspielräume vorliegen, als gemeinhin angenommen wird. Schon unternehmerische Klugheit fordert in ausdifferenzierten industriellen Wirtschaftsgesellschaften in den meisten Fällen moralanaloges Handeln: in der Personalführung, in der Organisation, in den Kommunikationsstrukturen innerhalb des Unternehmens, im Umgang mit Kunden, Lieferanten und der Öffentlichkeit. Allerdings: sofern nicht moralisches Verhalten im Einzelfall mit ökonomischen Vorteilen verbunden ist oder ein allgemein praktizierter Standard in Form einer entsprechenden Wettbewerbskultur in einer Branche oder in einem Wirtschaftsraum ist oder allgemein rechtlich erzwungen ist, können moralisch orientierte Vorleistungen möglicherweise Wettbewerbsnachteile bewirken, und dies insbesondere, wenn die Vorleistungen mit erheblichen Kosten oder Chanceneinbußen verbunden sind. Das muss im Einzelfall genau geprüft werden. Verallgemeinern läßt sich diese Folge nicht. So könnten Vorleistungen auch mit Reputationsvorteilen oder sonstigen Wettbewerbsvorsprüngen einhergehen.
Wenn ein Entscheidungsproblem allerdings zu einem ökonomisch-moralischen Dilemma führt und auf der Unternehmensebene ohne Nachteilsrisiko nicht gelöst werden kann, ist der Unternehmer in seiner republikanischen Pflicht gefordert: Er sollte dann über Initiativen, Verbände, politische Arbeit und ähnliches zu einer Veränderung der Rahmeninstitutionen dazu beitragen, dass im Markt ohne Wettbewerbsnachteile so gehandelt werden kann, wie gehandelt werden sollte, nämlich hinsichtlich der Folgen und Nebenwirkungen verantwortlich gegenüber der Gemeinschaft. Die Wettbewerbsbedingungen müssen so organisiert sein oder organisiert werden, dass ‘ein Mehr an Moral’ möglich wird.
Die Rahmenordnung auf der Makroebene ist notwendige, aber nicht hinreichende Bedingung von Moral in der Wirtschaft. Die moralische Institutionalisierung auf der Makroebene bedarf immer eines komplementären Ansatzes auf der Unternehmensebene: eine moralorientierte Wettbewerbs- und Unternehmenskultur. Dabei wird durch den richtigen ordnungspolitischen Rahmen moralentsprechendes Handeln auf der Unternehmensebene um so mehr gestärkt, je wirkungsvoller die ordnungspolitischen Anreize moralisches Handeln belohnen. Eine durch die Rahmenordnung gesetzte ‘moralische List’ in Form ökonomischer Vorteilserwartung. Wir sollten nicht allzusehr auf die Macht der moralischen Motivation bei unternehmerischen Entscheidungen setzen, sondern zusätzlich kluge Strategien der Implementierung des moralisch Gebotenen, zum Beispiel durch Anreizsysteme, entwerfen: Wirtschafts- und Unternehmensethik muss realitätstüchtig und anwendungstauglich konzipiert werden.
Eine so entworfene fortschrittliche Entwicklung stellt sich allerdings nicht von alleine her. Es bedarf des engagierten Einsatzes des Einzelnen. Und so ist jeder Einzelne in den ihm gegebenen Handlungsspielräumen zur Verbesserung der oft kritisierten Verhältnisse aufgefordert. Wenn sich nur Rücksichtslosigkeit und Egoismus durchsetzen und die motivierende Kraft moralischer Erkenntnis schwach wird, wird die Zukunft einer Gesellschaft verspielt. Engagement auch für den moralischen Fortschritt ist sittliche Pflicht.

 
 
Dr. Dr. Thomas Bausch
Boothstraße 2, 12207 Berlin
Tel.: 030 - 7716806, Fax: 030 - 77190012
Email: thomas.bausch-berlin@t-online.de
Anmerkungen:
1 Kants Sittengesetz fordert: „Handele nur nach derjenigen Maxime, durch die du zugleich wollen kannst, dass sie allgemeines Gesetz werde“ oder in der zweiten Formul-ierung „Handle so, dass du die Menschheit, sowohl in deiner Person, als auch in der Per-son eines jeden anderen, jederzeit zugleich als Zweck, niemals bloß als Mittel brauchst.“ (Grundlegung der Metaphysik der Sitten, BA56 und BA67) Dieser Imperativ ist, wie der Philosoph sagt, ‘kategorisch’, gilt als sittliche Pflicht und appelliert an das Gewissen. Nach Kant ist er die Bedingung der Möglichkeit freier Selbstbestimmung.
2 Vgl. Homann, K. u. Blome Drees, F. (1992), S. 20ff; Homann, K. u. Pies, I. (1994), S. 3ff.