Udo Di Fabio
Der Staat -
das Selbstverständliche zur Disposition gestellt
Der Staat verliert seinen Glanz. Wer auf ihn die Rede bringt, gerät
unweigerlich in die Defensive. Die im Gefolge der Weltwirtschaft
heraufziehende Weltgesellschaft hat keine entsprechende politische
Institution. Viele halten dies für einen Vorteil. Der Nationalstaat
alter Prägung, gestern noch sicherer Hafen und Repräsentant
des Gemeinwohls, erscheint heute als ungefragter Präzeptor, Quelle
bürokratischer Gängelung und geldverschlingendes Ungeheuer.
Deregulierung, Liberalisierung, Entschlackung, Umbau der Verwaltung,
Subsidiarität: die Liste der Schlagworte ist lang, aber die Stoßrichtung
klar erkennbar. Weniger Staat, mehr wirtschaftlicher Wettbewerb, mehr
Eigenverantwortung, weniger hoheitliches Befehlen und mehr Kooperation
sind die richtungsgebenden Wünsche. Dabei wächst der sich nach
innen und außen öffnende Staat und die Vorstellung, die wir
von ihm pflegen, über das hinaus, was in den Verfassungen
westlicher Staaten als gefestigtes Fundament vorausgesetzt und
festgeschrieben wird. In einem solchen Umbruch, ist der Blick auf das "Woher"
nötig, um das "Wohin" abschätzen zu können.
Die Hochkulturen der Menschheit entfalteten sich dort, wo
politische Herrschaft entstand. Insofern ist der Staat als verstetigte,
in Rechtsformen gegossene politische Herrschaft alt, sein Anfang ist der
Anfang der Geschichte. Wer dagegen vom modernen Staat redet, blendet ein
ganz bestimmtes Ideengebäude ein. Mit der anhebenden Neuzeit löst
sich der Staat als Hülle territorialer Herrschaft gemeinsam mit dem
Individuum aus den Umklammerungen von Familienverband, Stand und
Religion. Dieses Abstreifen von gesellschaftlichen Bindungen, der
Angriff auf Tradition und Position, ergriff die Gesellschaft und stürzte
sie um. Das, was die Soziologie heute nüchtern als
Ausdifferenzierung von Funktionssystemen beschreibt, war ein
ungeheuerlicher Vorgang. Der moderne Freiheitsbegriff gewann seine Schärfe
im Kampf gegen die integrative Gewalt einer gemeinsamen zwecksetzenden
Weltdeutung. Ohne den seit Niccolò Machiavelli und Jean Bodin als
verselbständigt gedachten, souveränen Fürstenstaat hätte
es keinen Landfrieden, keinen sicheren Handel, keine Gewerbefreiheit,
keine freie Wissenschaft und auch keine individuelle Freiheit in Europa
gegeben. Sicher, von Anfang an war souveräne Herrschaft mit
erheblichen Risiken behaftet, sie schützte vor traditionalen
Zumutungen, vor klerikaler Geistesherrschaft, vor ungezügelter
Gewalt und förderte eine moderne Infrastruktur, zugleich bedrohte
sie aus ihrem Antrieb der Machtmehrung heraus auch stets dasjenige, was
zu schützen sie vorgab. Aber moderne Wirtschaft, das Urvertrauen in
die Gestaltungskraft jedes einzelnen, Rechtssicherheit, Bildung,
Vernunft wären ohne den souveränen, als rationale Herrschaft
geführten anstaltlichen Staat, wie ihn Max Weber so beeindruckend
beschrieben hat, nicht möglich gewesen.
Nachdem die öffentliche Gewalt im Verfassungsstaat unter
demokratische, auch unter richterliche Kontrolle gestellt wurde, nachdem
die Kanonenbootspolitik früherer Tage vergangen und ihr die überstaatliche
Kooperation und der Interessenwettstreit in der Organisation des europäischen
Staatenverbundes oder der WTO nachgefolgt ist, könnte man an sich
dem geläuterten Staat eine Hymne widmen. Aber die Selbstbeschränkung
und Öffnung politischer Macht hat Paradoxien sichtbar gemacht, die
den Staat als Institution in Frage stellen. Eine der Paradoxien ergibt
sich aus dem Umstand, daß der Staat Vorbild und Garant für
die funktionale Verselbständigung wichtiger Rationalitätssphären
wie Kunst, Wissenschaft oder Wirtschaft war und doch zugleich mit seinem
integrativen Anspruch immer auch diese Freiheit bedrohte. Die
funktionale Gliederung der Gesellschaft in wirtschaftliches,
wissenschaftliches, politisches, religiöses Handeln hat Wohlstand
und Freiheit ermöglicht, doch das Sehnen nach Einheit ist nicht
untergegangen. Der moderne Staat hatte sich ein Stück weit bemüht,
den großen integrativen Anspruch der Religion zu übernehmen.
Im Zeitalter der Aufklärung und noch bei Hegel hielt man es für
denkbar, daß er als gleichsam sittliches Wesen
innergesellschaftlicher und überindividueller Bezugspunkt für
das ethische Handeln der Bürger sein könne. Später wurde
man technischer im Anspruch, der Staat solle kollektiver Akteur sein,
der die schwache Kraft der einzelnen bündelt und es ihnen so ermöglicht,
Welt und Gesellschaft zu gestalten - kollektiv als Volk und Nation schöpferische
Freiheit auszuüben. Die Hybris des Nationalismus steigerte sich
nicht zufällig im Moment der scheinbar vollständigen
technischen Beherrschbarkeit der Welt.
Abgelöst wurde diese beinah notwendig im großen europäischen
Krieg kulminierende Übertreibung durch das Wohlfahrtsversprechen
des Staates. Im Angesicht von tiefen Wirtschaftskrisen und unter der
Bedrohung des totalitären Sozialismus wurde das integrative Erbe
des Staates neu interpretiert. Die wirtschaftsliberale Grundhaltung, die
schon im ersten großen Krieg dieses Jahrhunderts gelitten hatte,
wurde vollends aufgegeben. Die Globalsteuerung der Wirtschaft,
hoheitliche Eingriffe zur Beförderung sozialer Gerechtigkeit, der
Ausbau der Sozialversicherung, abgabenfinanzierte Umverteilungen
beherrschten nach 1945 die westlichen Gesellschaften. Der Staat legte
sein ostentatives Machtgebahren nach und nach ab, aber er dehnte seine
Machtsprüche in anderer Art wesentlich aus. Politik wurde nunmehr
mit sogenannten Leistungsgesetzen gemacht, soziale und andere Anliegen
in das Steuerrecht eingefügt, das Zivilrecht wurde in einigen
Bereichen wie dem Arbeitsrecht oder dem Wohnraummietverhältnis
stark umgestaltet, daneben wuchs aber zusätzlich auch das
klassische Verwaltungsrecht, das etwa im Umweltrecht eine ganz neue Domäne
fand.
Die Öffentlichkeit hat sich gerne im Sozialstaat
eingerichtet. Wie in einem Reflex wurden bei wirklichen oder
vermeintlichen Mißständen noch in den achtziger Jahren stets
nach dem Gesetzgeber gerufen oder Regierungen anklagend verantwortlich
gemacht. Der Sozialstaat hatte sich die Attitüde angewöhnt, im
Namen der sogenannten kleinen Leute Gemeinwohl gegen die
Ellbogengesellschaft, gegen den Egoismus mächtiger Konzerne,
skrupelloser Umweltverschmutzer durchzusetzen. Diese wählerwirksame
Dramaturgie übertreibt indes ein weiteres Mal und überspannt
das Legitimationspotential, das mit solchen Drehbüchern an sich zu
erschließen ist. Das Bild vom Staat als Beschützer Davids
gegen Goliath verkennt, daß David allein den Kampf gewonnen hat
und genau daraus das biblische Bild seine symbolische Kraft bezieht. Die
Großindustrie ist heute mit Umweltschutzauflagen bestens
diszipliniert, mit hohen Tarifen und Lohnnebenkosten in die soziale
Verantwortung eingebunden. Und sie sollen noch mehr tun, die Unternehmen
sollen sich selbst verpflichten, zur Schaffung von Arbeitsplätzen
und zu umweltfreundlichem Handeln. An das ethische Handeln der
Unternehmer appellieren Vertreter des Staates und der politischen Öffentlichkeit.
Aber wird bei zu lauter und zu einseitiger Mahnung damit nicht die Macht
der einfachen Bürger ebenso wie ihre Willensfreiheit, ihre
sittliche Autonomie geleugnet? Die Flugbewegungen der
Freizeitgesellschaft, die Lust auf luxuriöse Kraftfahrzeuge oder
die milliardenschwere Abgabenhinterziehung der Schattenwirtschaft gehen
nicht auf das Verantwortungskonto großer Konzerne und
verantwortungsloser Unternehmensvorstände.
Die Politik sollte ihren präzeptoralen Habitus ablegen und auf
moralisierende Dramaturgien eher verzichten. Dann würden getrennte
Sphären der Verantwortung sichtbar, die der Staat mehr formal als
material zusammenführen könnte. Die heute als Gegengewicht zum
Wohlfahrtsstaat plazierte Forderung nach Wiederbelebung individueller
Verantwortung, nach größerer Risikofreude und
Einsatzbereitschaft ist wohlbegründet und doch machte ihre Erfüllung
den Staat nicht entbehrlich, ebensowenig wie eine zusammenwachsende
Weltwirtschaft ihn unmöglich macht. Die Politik im Staat sollte
wieder das Bündnis mit ihren Bürgern suchen und nicht deren
Stilisierung zu Objekten von Reklamefeldzügen erstreben. Politische
Führung besteht seit jeher zwar auch aus Rhetorik und aus
Versprechungen. Aber Format gewinnt Führung erst, wenn sie
pragrammatische Visionen und einfache Wahrheiten anzubieten vermag,
Wahrheiten, die im konkreten Handeln dann auch mutig sichtbar gemacht
werden. Der Staat muß sich zurückbesinnen auf seine
fundamentale Ordnungsfunktionen: Schutz vor Gewalt, Sicherung von
Freiheit und Eigentum, Gewährung von Rechtssicherheit, Pflege einer
modernen Infrastruktur, Garant für die zur sittlichen
Selbstentscheidung befähigende Erziehung und Bildung, Helfer bei
unverschuldeten Notlagen seiner Bürger.
Die Verantwortung der Politik im Staat richtet sich aber auch auf
die Erhaltung eines funktionsfähigen Staates selbst. Seine Einheit
und Berechenbarkeit sind wertvolle Güter, die gerade dann gepflegt
werden sollten, wenn die Demokratie zu einer Mehrebenen-Demokratie sich
wandelt und die Verantwortungszurechnung zu Ebenen und Akteuren für
den Bürger immer schwieriger wird. Aber all das ist nur möglich,
wenn in der öffentlichen Meinung und im Bewußtsein jedes
einzelnen die Notwendigkeit und Grenzen organisierter, demokratisch und
rechtlich kontrollierter öffentlicher Gewalt lebendig bleibt und
Politiker nach ihrem Handeln und ihren Sachaussagen in pragrammatischer
Weise beurteilt werden. Aber derart wohlfeile Ratschläge gehen ins
Leere, wenn sich die Überzeugung verbreitet, im Grunde sei "der
Staat" nicht länger nötig, zumindest nicht in der Form,
die er in der geschichtlichen Entwicklung der Neuzeit angenommen hat.
Der Staat ist ein Begriff, unter dem die öffentliche Gewalt
mit dem Anspruch auf legitime kollektiv verbindliche Entscheidung auf
ein Territorium und Volk begrenzt und in diesem Raum als souverän
gesetzt wurde. Schon die Rede im Singular ist heute nur noch schwer
durchzuhalten. Die Organisation öffentlicher Gewalt ist auf dem
besten Wege, unübersichtlich wie ein Netz von
Unternehmesbeteiligungen zu werden. Wer dabei beherrschend ist -
Parteivorsitzende, Bundeskanzler, Minister, Ministerpräsidenten,
Bundesrat, EG-Kommissare, Rat der Europäischen Gemeinschaften,
Bundesverfassungsgericht, Europäischer Gerichtshof -, das steht in
den meisten Fällen nicht von vornherein fest und kann zum
Gegenstand komplizierter Rechtsbetrachtungen werden. In der Praxis setzt
sich aber eher ein kooperativer Verhandlungsstil der Amtsinhaber
untereinander und mit den Vertretern organisierter gesellschaftlicher
Interessen durch. Die große handlungsfähige, als Subjekt
auftretende Rechtsperson des Staates, das kollektive alter ego des
freien Bürgers, verblaßt, verliert seine Gestalt in
Netzwerken und im dichten Kokon eingegangener Rechtsbindungen. Aber
damit verliert auch die Idee der sittlichen Bindung des Staates wie die
der Bürger seine Voraussetzung. Im Dickicht der Vernetzung wird die
klare Verantwortungszurechnung unmöglich. Wo immer mehr
ausgehandelt und immer weniger autoritativ verbindlich in transparenten
Verfahren entschieden wird, zerreißt das einigende Band zwischen Bürger
und Staat, geraten der öffentliche Diskurs und die demokratische
Kontrolle auf das Abstellgleis der Beliebigkeit. Diese Entwicklung führt
beileibe nicht zu einem Verschwinden politischer Herrschaft und öffentlicher
Gewalten, aber die Institution des Staates weicht, seine nachlassende
Idee und schwindende Prägekraft macht Neuem Platz. Die Bürger
müssen sich auf Unsicherheit einrichten und ein neues Verhältnis
zu dem suchen, was an die Stelle dieser modernen Institution treten
wird. Die Vormoderne mit ihrer starken personellen Symbolik zeigt, daß
Einheit auch anders als im und durch den Staat repräsentiert werden
kann. Den Funktionsbeweis müßte das Neue noch antreten, aber
der umstandslose Weg zurück zum Nationalstaat alter Art ist
versperrt.
Der vom seinem integrativen Mythos befreite Staat muß als res
publica, als Angelegenheit aller wieder in Besitz genommen und in seiner
Unentbehrlichkeit für Sicherheit und kollektiver Freiheitsgewährleistung
deutlicher erkannt werden. Dies gilt umso mehr als der Staat seine
territoriale Abgeschlossenheit und seine Undurchdringlichkeit einbüßt.
Auch die selbstbewußten und selbstverantwortlichen Bürger
brauchen einen kollektiven Akteur, mag er sich auch in seinen
Gestaltungsansprüchen und Versprechen wieder mehr bescheiden. Den
Sirengesängen von der staatenlosen Weltgesellschaft, die nur noch
das übermächtige Organisationsprinzip der Rentabilität
kennt, sollte nicht gefolgt werden. Auch die ungestüme
Weltwirtschaft könnte andernfalls mit Reue, und schneller als ihr
lieb ist, das verlorene Gut gesellschaftlicher Ordnung und
Rechtssicherheit zurückwünschen.
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