Die Schlagzeilen von Börsenhändlern, die in Singapur eine
altehrwürdige Londoner Bank in den Ruin treiben oder in London der größten
deutschen Bank enorme Verluste beibringen, sind um die Welt gegangen.
Beide Male handelte es sich um Bankmitarbeiter, die offensichtlich "abgehoben"
und den Kontakt zur Wirklichkeit verloren hatten. Ihr Beispiel zeigt, daß
"Wirklichkeit" selbst eine ethische Kategorie ist und daß
es besonders im Bankwesen und in der Börsenspekulation des Willens
bedarf, das Wirkliche zu erkennen und sich nicht an das nur Mögliche,
Phantastische und bloß Imaginäre zu verlieren. Die Pflicht zur
Objektivität und nüchternen Wirklichkeitswahrnehmung ist im
Bankwesen die erste ethische Pflicht, weil der Gegenstand der
Finanzinstitutionen und - märkte, Kredit und Kapital, wenig
handgreiflich ist. Ein Schweizer Bankier meinte einmal zu Recht, daß
das erste, was er hatte lernen müssen, war, das Bankgeschäft so
nüchtern zu sehen, als ob es ein Geschäft mit Kartoffeln wäre.
Die Wirtschaftsethik des Bankwesens ist besonders wichtig, weil das
Kredit- und Börsenwesen hoch abstrakt ist, eine hohe
Vertrauensbereitschaft auf beiden Seiten, bei Bankier und Kunden,
voraussetzt und weil Mißbräuche weniger handgreiflich sind als
in anderen Wirtschaftsbereichen. Die Ethik und freiwillige Selbstkontrolle
des Bankwesens muß neben dem Bankenrecht stehen und es auch
vorbereiten.
Es kommt in Banken und an der Börse auf den Willen zur
Sachgerechtigkeit und auf die richtige Intention an. Der Bankier und Börsenmakler
muß die Absicht haben, dem Kredit- und Kapitalmarkt zu dienen und
nicht durch Insidertrading und Manipulationen die Banken oder die Börse
"auszutricksen". Die Banken und die Börse werden dies ihren
Mitarbeitern verstärkt durch wirtschaftsethische Reflexion und die
Vermittlung wirtschaftsethischer Normen beibringen müssen, um das gefährliche
"Abheben" ihrer "Überflieger" in Phantasmata der
Spekulation und in Insidertrading zu verhindern.
Peter Koslowski
© Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
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