2/1999
Forum Wirtschaftsethik

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Thema
 
Michael H. Wiehen
Globale Koalition gegen Korruption:
Jahresversammlung 1998 von Transparency International (TI)


Die Jahresversammlung 1998 von TI, die vom 12. bis 16. September 1998 in Kuala Lumpur/Malaysia stattfand und 180 TI-Mitglieder aus über 60 Ländern mit Regierungsvertretern aus vielen asiatischen Staaten und hochrangigen Vertretern der EU, OECD, der Weltbank, der Asiatischen Entwicklungsbank (ADB) und des IWF zusammenbrachte, stand unter dem Motto: „Stärkung der Integrität: Herausforderung für Asien - Eine Globale Agenda“. Der Tagungsort hatte eine besondere Bedeutung: Die „Tiger länder Asiens“ waren lange als Beweis dafür zitiert worden, dass nachhaltige, rapide wirtschaftliche Entwicklung und Korruption durchaus miteinander vereinbar seien; im Herbst 1998 war es jedoch klar, dass Korruption, Vetternwirtschaft und Ausbeutung durch „Insider“ ein wesentlicher Grund für die wirtschaftliche Krise der „Tiger“ waren, unter der vor allem die Armen und Ärmsten der Bevölkerungen zu leiden hatten. Damit war auf schmerzhafte Weise einmal mehr der Nachweis erbracht, dass Korruption einen starken negativen Einfluss auf die Achtung der Menschenrechte und die wirtschaftliche Entwicklung hat, politische Stabilität unterminiert und Frieden und Sicherheit gefährden kann. Im Gegensatz zu dieser kritischen Entwicklung in Asien nahmen die Teilnehmer mit Genugtuung und Freude zur Kenntnis, dass die OECD-Konventionen zur Strafbarkeit der grenzüberschreitenden Bestechung, die im Dezember 1997 von den Mitgliedern der OECD und fünf weiteren wichtigen internationalen Handelsstaaten (darunter Brasilien, Argentinien und Chile) unterzeichnet worden war und an deren Akzeptanz vor allem in den grossen Mitgliedsländern die örtlichen TI-Nationalen Sektionen wesentlich beteiligt waren, auf dem besten Wege war, internationales Gesetz zu werden. Tatsächlich war es dann Mitte Dezember 1998 so weit: Mit der Ratifizierung u.a. durch Japan, Deutschland, die USA, das Vereinigte Königreich und Canada wurde die kritische Schwelle erreicht und die Konvention trat am 15. Februar 1999 in Kraft. Auch die deutsche Wirtschaft muss sich damit auf eine völlig neue Rechtslage einstellen. Es ist zu erwarten, dass die übrigen Unterzeichner die Konvention ebenfalls sehr bald ratifizieren werden und dass sich damit Nationen, die ca. 75% des internationalen Handels betreiben, einer bindenden Verpflichtung zur Vermeidung der internationalen Korruption unterwerfen. Die praktische Durchsetzung dieser Konvention wird viele Fragen aufwerfen, aber ein wohldurchdachtes System zur Überwachung der Durchsetzung ist bereits entworfen, und TI ist sowohl an der Entwicklung dieses Systems wie auch an seiner Anwendung beteiligt. Man erwartet, dass „peer pressure“ zu einer weitgehenden Einhaltung der neuen Verpflichtungen führen wird. Das ist ein ganz signifikanter Erfolg für TI und die Kräfte, die die internationale Korruption wesentlich einschränken wollen. Die Konvention selbst beschränkt sich auf die Kriminalisierung der Korruption. Wesentliche „begleiten de Empfehlungen“ des OECD-Ministerrats waren die Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit von Bestechungsgeldern, die Verschärfung der Buchführungs- und prüfungsregeln und die strafrechtliche Verantwortlichkeit juristischer Personen. Die Nationalen Sektionen von TI, insbesondere in den Unterzeichnerstaaten der Konvention, werden die Durchsetzung dieser begleitenden Empfehlungen in ihren Ländern zu einem Hauptthema ihrer Arbeit machen. In Deutschland ist die Abschaffung der steuerlichen Absetzbarkeit im Entwurf des Steuerentlastungsgesetzes enthalten, dessen Verabschiedung für März erwartet wird. TI-Deutschland hat intensiv auf diese gesetzliche Änderung gedrängt. Ein anderes Hauptthema der Jahresversammlung war der TI Corruption Perceptions Index (CPI), dessen letzte Veröffentlichung Anfang September ein starkes weltweites Echo hervorgerufen hatte. Einige der besonders kritisch beurteilten Länder hatten überraschend positiv auf den Index reagiert und verkündet, sie müssten und wollten ein Programm zur Eindämmung der Korruption durchführen. Die TI-Nationalen Sektionen gerade in diesen Ländern werden sich in den kommenden Monaten darauf konzentrieren, ihre Regierungen an diese Zusagen zu erinnern. Gleichzeitig wurde mit Genugtuung registriert, dass TI in Zukunft neben dem Corruption Perceptions Index, der die Akzeptanz der Bestechung bzw. das Verlangen nach Bestechung registriert, auch einen Bribery Propensity Index („BPI“) veröffentlichen wird, der die „Exporteure“ der Korruption kritisch auflisten wird. Dieser „BPI“ macht TI noch einige methodologische Schwierigkeiten, aber er ist absolut notwendig als Begleiter des „CPI“. Ein anderes ganz wesentliches Anliegen der Teilnehmer war das Recht jedes Bürgers auf Zugang zu öffentlichen Informationen. Beispiele aus verschiedenen asiatischen Ländern machten klar, dass Transparenz der öffentlichen Verwaltung und Zugang für den einzelnen Bürger zu öffentlichen Informationen und Daten wichtige Instrumente zur Erschwerung von Korruption und Bestechung sind. Ermutigende Beispiele dafür gibt es beispielsweise in Indien, wo lokale Bürgerinitiativen immer wieder durchsetzen, dass Akten über Infrastrukturprojekte offengelegt werden und damit Nachweise für Korruption und Verschwendung erbringen. Auch TI-Deutschland wird sich auf die Verabschiedung eines „Informations-Freiheitsgesetzes“ konzentrieren. Die Teilnehmer forderten TI auch auf, systematische Anstrengungen zu unternehmen, um das öffentliche Verständnis über den negativen Einfluss von Korruption auf Bürger- und Menschenrechte sowie auf soziale und wirtschaftliche Entwicklung zu stärken. Mehrere Nationale Sektionen von TI berichteten über erfolgreiche nationale Befragungen über die Einstellung der Bürger zum schädlichen Einfluss der Korruption: Die Resultate zeigten eine absolut klare Einschätzung der Schäden durch Korruption und eine unzweideutige Ablehnung von Vetternwirtschaft und Bestechlichkeit der Beamtenschaft. Alle TI-Vertreter schliesslich waren der Meinung, dass ein Ombudsman - sofern er mit ausreichenden Zuständigkeiten und mit den notwendigen finanziellen und personellen Fazilitäten ausgestattet ist – eine wichtige Rolle im nationalen Kampf gegen die Korruption spielen kann. Die indische TI-Sektion z.B. hat sich voll auf die Durchsetzung eines entsprechenden Gesetzes – das auch die Untersuchung von Kabinettsmitgliedern, sogar des Premierministers, erlaubt – konzentriert und mit Gandhierprobten Fastenaktionen (Satyagraha) gedroht, falls dieses Gesetz nicht bald verabschiedet wird. Vertreter der einzelnen Nationalen Sektionen von TI berichteten über erfolgreiche Aktionen zur Eindämmung der Korruption, und viele dieser Aktionen werden Nachahmer in anderen Ländern finden. So konnte TI-Argentinien (dort unter dem Namen „Poder Ciudadano“ bekannt) überzeugend darlegen, wie es allein durch Veröffentlichung der weit auseinanderklaffenden Preise, die die verschiedenen Krankenhäuser in Buenos Aires im vergangenen Jahr für ausgewählte Medikamente bezahlt haben, einen allgemeinen Preissturz herbeiführen konnte. Die Teilnahme der EU, der OECD, der Weltbank, des IWF und der ADB an der TI-Jahresversammlung durch hochrangige Vertreter, und vor allem die weitreichenden Anpassungen der Beschaffungsrichtlinien dieser Institutionen an die Forderungen von TI, zeigen, dass TI heute ein effektiver Partner und ernstgenommener „global player“ auf dem Gebiet der internationalen Korruptionsbekämpfung ist. Die Deutsche Sektion von TI, unter dem Vorsitz von RA Dr. Michael H. Wiehen in München, ist intensiv um die Umsetzung all dieser Ziele in Deutschland bemüht. Sie sucht deshalb zusätzliche Mitglieder (Einzel- oder korporative Mitglieder) und insbesondere Personen, die bereit sind, ihr Engagement aktiv umzusetzen. Mitgliedsanträge können im Büro von TI-Deutschland angefordert werden:
 
 
Dr. Michael H. Wiehen
Transparency International Chapter Deutschland e.V.
Belfortstr.3
81667 München
Tel. 089-4895 4440
Fax 089-4895 4442.






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