Rüdiger Fox
Ein Weltwirtschaftskodex im Zwillingsgespann mit einer neuen
Weltordnung
Abraham Lincoln hat einmal gesagt: Die Welt hat nie eine gute Definition
für das Wort Freiheit gefunden. Nichtsdestoweniger ist meines
Erachtens eine nähere Betrachtung dieses Begriffes notwendig, um den von
Udo Di Fabio in der August-Ausgabe 1998 begonnenen Faden über die
Notwendigkeit und Rolle des Staates in der sich globalisierenden Wirtschaft
aufzugreifen und mit dem der Herren Thomas Beyer und Dr. Michael Kläver in
ihrer Antwort in der November-Ausgabe 1998 zu verknüpfen.
Auch ich erlaube mir zu Beginn den historischen Rückblick. Wie so oft
bietet er natürlich nur bedingt die Möglichkeit, aus den empirisch
ermittelten Kausalzusammenhängen auf zukünftige Sollzustände zu
schließen. Im Vergleich der Epochen beitet er jedoch die
Möglichkeit, allgemeingültige Zusammenhänge
herauszudestillieren.
Der Verweis auf die politischen Fundamente der großen Hochkulturen ist
bei der Suche nach Antworten zur Notwendigkeit und Rolle des Staates sicherlich
ganz wesentlich und berechtigt, er greift jedoch zu kurz. Denn diese Ursache
der wirtschaftlichen und kulturellen Prosperität war sicherlich immer
notwendig, jedoch nie hinreichend.
Um diese Zusammenhänge näher zu beleuchten ist es hilfreich, zuerst
einmal die Freiheit als solche diffferenziert zu analysieren, denn sie ist die
eigentliche dimensionierende Größe der Fragestellung nach
Regulierung. Dadurch wird ver mieden, daß Begriffe wie Liberalisierung,
Eigenverantwortung, Kooperationsbereitschaft etc. innerhalb einer
emotionsgeladenen Diskussion als Scheinargumente mit großem
polemisierenden Kontext mißbraucht werden, um politische
Grundeinstellungen zu zementieren.
Betrachtet man den Begriff der Freiheit in seiner umfassenden Bedeutung, so
lassen sich zwei voneinander vollkommen getrennt zu betrachtende Aspekte
unterscheiden. Diese sollten die gemeinsame Basis für eine umfassende
Betrachtung der notwendigen Regulierungsgrößen einer sich
ankündigenden ,Welthochkultur und einer damit zusammenhängenden
Weltwirtschaft bilden. Der Freiheitsbegriff und hier ist der
anglizistische Sprachraum mit dem Begriffspaar Liberty bzw. Freedom weit
präziser als der germanistische läßt sich eindeutig in
eine sozial-politisch-historische und eine philosophischtheologische Bedeutung
trennen.
Bei ersterer (Liberty) handelt es sich im Wesentlichen um das gesamte
politische Spektrum der Staatsformen von Anarchie bis Diktatur als ihre
extremen Ausprägungen kurz die Frage nach der Handlungsfreiheit.
Die Feststellung, daß hier der Staat schon immer eine ganz entscheidende
Regulierungs- und Schutzfunktion im Spannungsfeld von Freiheit und Ordnung inne
hatte und diese historisch mit mehr oder weniger Erfolg und mehr oder weniger
lauteren Mitteln erfüllte, ist sicherlich richtig. Aufgrund des stetigen
Fortschritts und der Fortentwicklung der Kulturen und der eher statischen
Strukturen der öffentlichen Organe ist hier per Definition ein ewig
schwelendes Konfliktpotential vorhanden. Dieses war oft Ursache dafür,
dass regelmäßig die notwendigen organisatorischen Veränderungen
verspätet und eher eruptiv der ökonomischen Evolution folgten.
Diese ,ökonomisch-politische Kontinentaldrift hat aufgrund der immer
rasanteren Globalisierung in ihrem Ausmaß und ihrer
Relativgeschwindigkeit immer stärker zugenommen - und damit auch die
Amplitude der ihr innewohnenden Spannungen. Hieraus jedoch abzuleiten,
daß der Staat als solches ausgedient hat und zur Disposition gestellt
werden kann, wäre jedoch so falsch wie die Folgerung, aus den Begrenzungen
des kupferkabelgestützten Telefonnetzes die Suche nach neuen Mitteln
globaler Kommunikation aufzugeben und die Kommunikation an sich in Frage zu
stellen. Die Frage nach staatlicher Ordnung und ihrer Steuerorgane muß
lediglich heute auf eine der Tragweite des Problems äquivalenten Ebene
gehoben werden und ebenfalls die makroskopisch-globale Perspektive
annehmen.
Jedoch sollte noch ein Blick auf die zweite Säule der Hochkulturen
geworfen werden, nämlich die philosophischreligiöse Ordnung. Diese
hat mit der politischen Ordnung einen zwar oft zerstrittenen,
nichtsdestoweniger jedoch erst in der Kombination hinreichenden treibenden
Dipol für die Prosperität der Völker gebildet und muß als
Wiege ganz wesentlicher Aspekte unserer Kultur angesehen werden.
Der auch in diesem Zusammenhang verwandte Freiheitsbegriff (Freedom)
unterscheidet sich ganz wesentlich von dem zuvor erwähnten. In der
philosophisch-theologischen Betrachtung handelt es sich um die Willensfreiheit,
die in der Philosophiegeschichte das gesamte Spektrum vom Determinismus bis zum
Existenzialismus in allen Facetten erleben durfte. Die relative Gewichtung der
Einflußgrößen Prägung und Erziehung gegenüber
Selbstverantwortung als Bestimmungsgrößen unseres Handelns bedingen
die Möglichkeit der Bewertung gegenüber ethisch-moralischen
Maßstäben und schaffen erst hier dem Begriff der Verantwortung den
entsprechenden Raum. Klammert man an dieser Stelle den fundamentalistischen
Determinismus aus, der jegliches Handeln rein auf eine Verkettung von
materiellen Einzelereignissen reduziert und somit die Frage der Willensfreiheit
per Definition pervertiert, so kommt man sehr schnell auch bei diesem
Freiheitsbegriff an einen Punkt, an dem sich die Frage nach
Ordnungsgrößen förmlich aufdrängt. Als
Regelgrößen kommen hier jedoch nicht Organe im autoritären
Sinne in Frage, die in einem direkten Widerspruch mit Willensfreiheit
stünden. Denn steigende Freiheit bringt auch steigende Verantwortung mit
sich, die eine Form von ,Autolimitation notwendig macht, d.h.
Selbstbeschränkung in der Freiheit, beliebig zu handeln. Unter diesem
Blickwinkel lassen sich die von Udo di Fabio erwähn ten Paradoxien
auflösen, die sich notwendigerweise aus der Personalunion des Staates als
Schützer und gleichzeitig Bedrohung wichtiger
Rationalitätssphären wie Kunst, Wissenschaft oder Wirtschaft
oder gar der Freiheit als Ganzes ergeben. Der Sozialstaat als Schutzmechanismus
für wirkliche oder vermeintliche Mißstände kann
aufgrund seiner lokalen Beschränktheit, aber auch ganz grundsätzlich
aufgrund seiner immanenten Möglichkeiten i.B. in der sich bereits am
Horizont ankündigenden Weltgesellschaft nur noch kurzfristig die Rolle
einer Ersatzlösung innerhalb existierender Staatsgrenzen erfüllen. Er
muß einer Ordnung Platz machen, die gleichzeitig sowohl in ihrer
geographischen Ausbreitung als auch in ihrer gesellschaftlichen Akzeptanz
globalen Maßstäben gerecht wird. Um jedoch beide Aspekte der
Freiheit gleichzeitig und hinreichend zu schützen und zu ordnen ist es
notwendig, auch einen Weltwirtschaftskodex zu entwickeln, der zeitgleich zu
einer staatsähnlichen globalen Wirtschaftsordnung die notwendige
Regulierungsgröße aller Aspekte globalen wirtschaftlichen Handelns
bildet.
Dieser Kodex muß sich einerseits auf von nationalistischen und
kulturellen Eigenheiten und Interessensgruppen unabhängige und global
anerkannte Werte stützen und andererseits durch freiwillige
Selbstverpflichtung die notwendige innere Triebkraft hervorbringen, die als
Garant zur Einhaltung dieser durch organische Institutionen nicht zu
überwachenden Wertordnung dienen kann.
Nur eine solche Zwillingsinstitution könnte erfolgreich den hinreichenden
Rahmen bilden, um eine weltstaatliche Ordnung im wirtschaftlichen wie auch in
jedem anderen sozialen Bereich zu entwerfen und aufzubauen, die, während
sie ihren Wirkungsbereich auf ihre ursprünglichen fundamentalen
Ordnungsfunktionen beschränkt, den neuen globalen Herausforderungen
Rechnung trägt und nicht durch äußere Ansprüche
überfordert wird, denen sie a priori gar nicht gerecht werden kann. Oder
um es mit den Worten Immanuel Kants zu sagen: So ist die Freiheit, ob sie
zwar nicht eine Eigenschaft des Willens nach Naturgesetzen ist, darum doch
nicht gar grenzenlos, sondern muß vielmehr eine Kausalität nach
unwandelbaren Gesetzen, aber von besonderer Art sein; ...
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