Bettina Löhnert
Korruption und unternehmerische Selbstbindung.
Ein Spannungsfeld zwischen Vertrauen und Kontrolle
Herr B. ist Einkaufsleiter. Seit einiger Zeit fällt ihm der
aufwendige Lebensstil seiner Mitarbeiterin Frau M. auf. So fährt
sie z.B. neuerdings ein Auto, das sie sich von ihrem Gehalt unmöglich
leisten könnte. Herr B. macht sich Sorgen. Schließlich sind
Kickbacks im Einkaufsbereich weit verbreitet. Wie soll sich Herr B.
verhalten? Natürlich scheut er davor zurück, Frau M. direkt
anzusprechen. Könnte es nicht auch sein, daß Frau B. zur
Erbengeneration gehört? Würde sie seine Frage nicht als unzulässige
Einmischung in ihr Privatleben und als Ausdruck des Mißtrauens
empfinden? Wer läßt sich schon gerne als kriminell verdächtigen.
Auch wenn Frau M. sich tatsächlich von einem Lieferanten bestechen
ließe, würde sie dies wohl kaum zugeben und wäre außerdem
gewarnt.
Ebenso wie Herr B. befinden sich Unternehmen, aber auch öffentliche
Verwaltungen, bei der Frage nach dem richtigen Umgang mit dem
Problemfeld Korruption in einem Dilemma zwischen Vertrauen und
Kontrolle. Einerseits sind gewisse Regeln und Kontrollmaßnahmen
unerläßlich. Gerade in großen Organisationen kann man
schließlich nicht für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
die Hand ins Feuer legen. Andererseits bleibt auch das dichteste Regel-
und Kontrollwerk immer lückenhaft. Noch mehr bürokratische
Strukturen schränken zudem die Handlungsfreiräume der Beschäftigten
ein und werden leicht als demotivierendes Mißtrauenssignal
empfunden.
Diese Dilemmasituation mag einer der Gründe sein, warum in
vielen Unternehmen und öffentlichen Verwaltungen bei der Bekämpfung
und Prävention von Korruption eine gewisse Rat- und Tatenlosigkeit
herrscht. Zudem ist man hierzulande lange davon ausgegangen, daß
Korruption in Deutschland unüblich und eher in südlicheren
Gefilden anzufinden sei. Wenn man heute erkennen muß, daß
auch bei uns immer mehr Praktiken verbreitet sind, die stark an "italienische
Verhältnisse" erinnern, so ist dies natürlich schmerzhaft
und man versucht, die bittere Wahrheit zunächst zu leugnen.
Inzwischen haben spektakuläre Skandalfälle dazu geführt,
daß mehr und mehr Organisationen Wirtschaftskriminalität und
Korruption zumindest als wachsende Bedrohung erkannt haben. Laut einer
Studie der KPMG waren 61% der befragten deutschen Unternehmen in den
letzten fünf Jahren Opfer wirtschaftskrimineller Handlungen und 90%
gehen davon aus, daß diese Vergehen in nächster Zeit noch
zunehmen werden. Andere Schätzungen sprechen z.B. für 1995 von
einem Schaden von 12-20 Milliarden DM, die den Unternehmen in
Deutschland durch Wirtschaftsstraftaten entstanden sind. Neben den
direkten finanziellen Schäden erleiden die Organisationen zusätzlich
schwerwiegende Vertrauens- und Ansehensverluste, die sich nur sehr
langfristig wieder ausgleichen lassen. Trotzdem betreiben viele
Unternehmen und Verwaltungen noch immer eine Vogel-Strauß-Politik
und hoffen, daß sie verschont bleiben. Diese Organisationen
unterschätzen dabei oft die korruptiven Möglichkeiten ihrer
Belegschaften. Durch die immer komplexer werdenden Prozesse in den
Unternehmen steigen auch die Angriffsflächen für deren
opportunistische Ausnutzung durch einzelne. Gleichzeitig haben
Lean-Management, flache Hierarchien und die Zusammenlegung betrieblicher
Funktionen die formellen und informellen Kontrollen in vielen
Organisationen reduziert. Erste Warnsignale werden hier leicht übersehen.
So gaben z.B. 76% der von KPMG befragten Manager, deren Unternehmen
Opfer von Wirtschaftskriminalität wurden, an, daß sie im
Vorfeld keine Anzeichen erkennen konnten. Andererseits waren jedoch 36%
der Befragten der Meinung, daß sie gute bis sehr gute Kenntnisse über
korrupte Handlungsmuster hätten. Dies mag u.a. daran liegen, daß
man natürlich davor zurückschreckt, einen Kollegen oder eine
Kollegin möglicherweise zu unrecht zu verdächtigen. Zum Teil
bestehen auch keine genauen Zieldefinitionen, so daß die
jeweiligen Entscheidungsalternativen als sachgerecht getarnt werden können.
Aber selbst wenn die Verdachtsmomente kaum noch zu übersehen sind,
scheuen sich die Menschen in den Organisationen, die Probleme offen
anzusprechen. Häufig wissen sie nicht, an wen sie sich wenden können
und haben Angst vor persönlichen Nachteilen.
Hier darf die Leitung eines Unternehmens seine Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter mit ihrer Verantwortung nicht allein lassen, sondern muß
klarstellen, welche Regeln, Ziele und Werte im Unternehmen gelten. Die
positiven Erfahrungen amerikanischer Unternehmen, durch ein
systematisches Ethikprogramm ein einheitliches Bewußtsein über
die Haltung des Unternehmens zu korrupten Praktiken zu schaffen, stoßen
nun auch in Deutschland auf steigendes Interesse.
Ein erster Schritt auf dem Weg zu einer eigenverantwortlichen Prävention
sind entsprechende Unternehmensleitlinien. Wenn nicht deutlich gemacht
wird, daß Korruption geahndet wird, entsteht leicht der Eindruck,
daß nur ein geringes Entdeckungsrisiko besteht oder gewisse
Unregelmäßigkeiten sogar geduldet werden. Bei der
Ausarbeitung derartiger Leitlinien gilt es wiederum, das richtige
Gleichgewicht zwischen der Vollständigkeit der Regeln und dem
Bewahren eines informellen Vertrauensverhältnisses zu finden. Ein
Code, der von den Beschäftigten als Instrument der Bevormundung
empfunden wird, bringt mehr Schaden als Nutzen. Die Mitarbeiter werden
dann wahrscheinlich mehr Ablehnungspotential als Loyalität gegenüber
ihrer Firma entwickeln, da sie zu eng gefaßte Regeln als Ausdruck
von Mißtrauen deuten. Darüber hinaus sind gerade die
Alltagstatbestände der Korruption viel zu vielfältig und
komplex, um umfassend durch abstrakte Regeln eingefangen werden zu können.
Um mit den so entstehenden Grauzonen verantwortlich umgehen zu können
und so die Unternehmensleitlinien mit Leben zu füllen, müssen
die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in einem Unternehmen entsprechend
geschult werden. Da formale Regeln und Kontrollen immer lückenhaft
sind, ist das Aneignen entsprechender Fähigkeiten zentraler
Bestandteil einer eigenverantwortlichen Prävention von Korruption
in Wirtschaft und Verwaltung. Hier besteht offenbar noch
Handlungsbedarf: So gaben zwar über die Hälfte der befragten
Unternehmen (55%) an, Unternehmensleitlinien zur Unternehmensintegrität
formuliert und kommuniziert zu haben, doch nur 32% hatten auch Workshops
zu dieser Thematik durchgeführt. Dies läßt vermuten, daß
der Code nicht wirklich gelebt wird. Schließlich ist korruptes
Verhalten erlerntes Verhalten, d.h. um es wieder verlernen zu können,
sind Trainingsveranstaltungen sehr wichtig.
Da Menschen nicht nur durch Training, sondern auch und vor allem
durch Nachahmung lernen, ist das vorbildliche Verhalten der Führungskräfte
eine weitere zentrale Säule einer eigenverantwortlichen
Korruptionsbekämpfung. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
einer Organisation orientieren sich natürlich an den dort
herrschenden Üblichkeiten. Die Verwicklung eines Managers in
Korruption mag nicht an die Öffentlichkeit kommen, trotzdem werden
die einen oder anderen Mitarbeiter davon erfahren und mit Zynismus,
Demotivation oder Nachahmung reagieren. Überspitzt formuliert: Wer
auf Kosten des Unternehmens private Wochenendtrips unternimmt, muß
sich nicht wundern, wenn ein Mitarbeiter in die Portokasse greift. Zudem
beeinflussen die Führungskräfte maßgeblich das
Betriebsklima. Ein Mitarbeiter, der durch das Führungsverhalten
seines Vorgesetzten in die innere Kündigung getrieben wird, ist
immer korruptionsanfälliger als der, der mit Respekt und Wertschätzung
behandelt wird.
Gerade die Bekämpfung und Prävention von Korruption darf
jedoch auch nicht an den Werktoren halt machen. Wichtige
Kooperationspartner sind hier Lieferanten, Kunden und Behörden. Sie
sind die sensible Schnittstellen, die in den Anti-Korruptionsprozeß
eingebunden werden müssen. Hier könnte man z.B. im Rahmen
eines Lieferanten-Audits darauf achten, daß personelle
Verflechtungen zwischen den Geschäftspartnern offengelegt werden.
Insgesamt gibt es eine Fülle von Möglichkeiten, um
Korruption durch unternehmerische Selbstbindung zu vermeiden. Sie stoßen
allerdings an ihre Grenzen, wenn ein Unternehmen, das nicht besticht,
vom Markt gedrängt wird. Hier greifen selbst Branchenabkommen und
rechtliche Sanktionen zu kurz. Auch wenn die Überlegungen des
deutschen Gesetzgebers bisher hauptsächlich in Richtung einer
weiteren Verschärfung der Strafen gingen, gibt es auch Bestrebungen
wie den EU Ratsbeschluß, der ähnlich wie die US-Sentencing
Guidelines darauf abzielt, die eigenverantwortliche Prävention im
Unternehmen anreizkompatibel zu gestalten. In jedem Fall werden
Unternehmen, die schon jetzt in Anti-Korruptionsprogramme investieren,
in Zukunft einen Wettbewerbsvorteil haben.
|
Dr. Bettina Löhnert
M.A.
KPMG, Integrity & forensic Services
Marie-Curie-Straße 30,
60439 Frankfurt/M,
Tel: 069/9587-2937,
Fax: 069/9587-2931 |
Literatur
Abele, Hanns: "Korruption", in: Enderle, Georges et
al. (Hrsg.) (1993): Lexikon der Wirtschaftsethik, Freiburg
i.B. 1993, Sp. 571-577.
Friedrich Ebert Stiftung (Hrsg.): Korruption in Deutschland,
Berlin 1995.
Homann, Karl: "Unternehmensethik und Korruption",
Zeitschrift für Betriebswirtschaftliche Forschung, 49
(3/1997), S. 187-209.
KPMG: Untersuchung zur Wirtschaftskriminalität:
Unternehmen, Berlin 1997.
Reichmann, Heinz/Schlaffke, Winfried/Then, Werner (Hrsg.):
Korruption in Staat und Wirtschaft, Köln 1997.
Ulrich, Peter/Wieland, Josef (Hrsg.): Unternehmensethik in
der Praxis. Impulse aus den USA, Deutschland und der Schweiz,
Bern/Stuttgart 1998, im Erscheinen. |
|