Josef Wieland
Selbstbindung und gesellschaftliche
Verantwortung der Unternehmen
I
Sowohl "Globalisierung" als auch "Verantwortung"
sind schillernde Begriffe. In der öffentlichen Diskussion muß
dies kein Nachteil sein. Sie eignen sich so zur Kommunikation von
apokalyptischen Szenarieren einschließlich der dazugehörigen
Kampfbegriffe. "Standortproblem", "Globalisierungsfalle",
"Terror der Ökonomie" und "Marktwirtschaft pur"
sind keine analytischen Begriffe, sondern bringen eher Befindlichkeiten
und Präferenzen zum Ausdruck. Weite Strecken der gegenwärtigen
Diskussion über die ökonomischen und gesellschaftlichen
Konsequenzen der Globalisierung, die in Deutschland unter dem
Leitbegriff "Standortproblem" geführt wird, folgen dieser
Logik. Die öffentliche Etablierung dieses Begriffs, vermutlich der
größte Kommunikationserfolg der Unternehmerverbände in
der Nachkriegszeit, wird freilich dadurch selbst zum Bestandteil des
Problems, das er kurieren wollte.
II
Aus ökonomischer Sicht bedeutet Globalisierung einerseits die
Fähigkeit zur Standarisierung von Konsumentenpräferenzen, die
die Schaffung einheitlicher weltweiter Märkte auf einem bestimmten
Mengenniveau ermöglicht. Andererseits wird damit die Organisierung
von Wertschöpfungsketten und Arbeitsprozessen durch Strategische
Allianzen, Joint Ventures und Netzwerken aller Art rund um den Globus
bezeichnet, auch und gerade mit Konkurrenten in anderen Marktsegmenten.
Dahinter steht das Erfordernis für die Unternehmen,
Systemleistungen (Produkte plus dazugehörige Dienstleistungen)
anzubieten und den schnellen Zugriff auf das jeweils fortschrittlichste
"know how" zu sichern. Technischer Fortschritt ist damit
zugleich endogene Voraussetzung und Konsequenz der Globalisierung. Die
rasche technologische und ökonomische Entwertung von Wissen,
steigende Kosten von F&E - Prozessen und der Zwang zur Integration
verschiedener wirtschaftlicher Sektoren im globalen Wettbewerb erzwingt
weltweite Kooperation. Diese aber erfordert die neuen Informations- und
Kommunikationsmedien.
Beide Prozesse gehören sachlich zusammen und gerade dies macht
die neue Qualität der Globalen Ökonomie gegenüber dem
herkömmlichen "International Trade" aus. Die Arrondierung
strategischer Kapazitäten durch die Unternehmen zielt auf weltweite
Konkurrenzfähigkeit. Das aber bedingt einerseits große und
vor allem offene Märkte, ohne die die massiven Investitonen kaum
die erhoffte Profitabilität erreichen können. Dem entspricht
in der öffentlichen Diskussion die Betonung von globaler
Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig aber gilt, daß diese Fähigkeit
nur für den zu haben ist, der weltweit kooperationsfähig ist.
Dieser Aspekt findet in der öffentlichen Diskussion weit weniger
Beachtung. Globalisierung bezeichnet aber die rekursive Verschränkung
von Kooperations- und Konkurrenzfähigkeit als Erfolgsvoraussetzung ökonomischen
Handelns. Zwischen 1980 und 1989 sind mehr als 4.200 strategische
Kooperationsabkommen zwischen Firmen unterzeichnet worden und 1991 waren
1/3 des Welthandels Transaktionen innerhalb von transnationalen Firmen.
Für beide Zahlen gilt: Tendenz zunehmend.
Zusammenfassend: Ob wir uns auf dem Weg zu einer weltweiten Markt-
und Wettbewerbswirtschaft befinden, ist durchaus fraglich. Viel eher
scheint die sich gegenwärtig umstrukturierende Ökonomie eine "Kooperationsökonomie"
zu sein. In ihr sind die Unternehmen zuallererst verantwortlich für
die Fähigkeit zu "co-opetition". Damit ist die Fähigkeit
gemeint, mit einem Wirtschaftspartner simultan kooperative und
kompetitive Beziehungen zu unterhalten. Nur so lassen sich globale Märkte
schaffen und auch bedienen.
III
Politisch markiert der Begriff Globalisierung eine Verschiebung in
der Steuerungstektonik moderner Gesellschaften. Auf der Ebene der Phänomene
spiegelt sich dies in den allseits bekannten und unbestrittenen
Gestaltungsproblemen von Staat und Recht in der Weltökonomie.
Weniger beachtet, aber gleichwohl bedeutend, entspricht dem ein Zuwachs
an öffentlich vermutetem Steuerungspotential auf Seiten von
Unternehmen. Gleichgültig ob Bildungspolitik, Sozialpolitik,
Entwicklungspolitik, Geldpolitik oder peace keeping missions - es
exisitert heute kaum noch eine tradierte Aufgabe von Politik und Staat,
für die keine Überlegung existiert, sie privaten
Organisationen und Unternehmen zu übertragen. Auch hier vollzieht
sich mehr, als die übliche Deregulierungsrethorik vermuten läßt.
Globalisierung ist ein totalisierter Raumbegriff, der Zeit meint
und zu einer Entkopplung der Raum-Zeit-Dimension sozialen Handelns führt.
Die globale Welt ist eine temporalisierte Welt. Institutionen und
Organisationen die an die Raum-Struktur gebunden sind, exemplarisch etwa
der Nationalstaat, verlieren daher tendenziell an Steuerungspotential.
Die Überwindung des Raumes via staatlichem Handeln benötigt
Zeit und generiert Transaktionskosten, beides Ressourcen, die knapp
sind. Institutionen und Organisationen, die sich auf die Ökonomisierung
von Zeitstrukturen verstehen, gewinnen an Steuerungspotential. Nicht nur
Unternehmen haben daher heute eine Reputation für rasche weltweite
Handlungsfähigkeit, sondern im Bereich der Politik etwa auch die
sogenannten Non governmental organizations (NGOs).
Diese Überlegungen sollten weder als anarchistische Vision vom
abstrebenden Staat noch als Plädoyer für die Übernahme
politischer Aufgaben durch Unternehmen mißverstanden werden. Weder
ist klar, ob Unternehmen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen
können noch ob dies in ihrem und der Gesellschaft Interesse ist.
Massiv sind auch die sich ergebenden demokratietheoretischen und
legitimatorischen Probleme. Für normative Aussagen ist es daher
viel zu früh. Nicht aber für die deskriptive und positive
Realisierung der faktischen Verschiebungen und der daraus resultierenden
neuen gesellschaftlichen Phänomene. Da mein Thema die Verantwortung
von Unternehmen in der globalisierten Welt ist, werde ich mich auch auf
diesen kleinen Ausschnitt der Problemstellung konzentrieren.
IV
In der ethischen Tradition hat man Verantwortung für die
Folgen des eigenen Tuns. Rechtlich codiert führt dies zur
Verpflichtung zum Schadensersatz. Beides bezieht sich auf natürliche
und juristische Personen. Was bedeutet dieser Zurechnungsmodus aber in
der Organisations- und Kooperationsökonomie bei Verschiebung von
gesellschaftlicher Steuerungstektonik? Was leistet er in einer Welt
strategischer Abhängigkeiten der Wirtschaftsakteure, globaler
intentierter und nichtintendierter Wirkungen lokaler Entscheidungen, der
Schwäche internationalen Rechts und des Handelns unter Unsicherheit
und Unwissenheit? Wie bewertet man Folgen vor dem Hintergrund
multikultureller Wertesysteme? Über alle diese Fragen gibt es seit
einiger Zeit eine umfangreiche und internationale wirtschafts- und
unternehmensethische Diskussion. Sie kann und soll hier nicht
nachvollzogen werden. Ich möchte stattdessen auf einige
Differenzierungen im Begriff der Verantwortung selbst hinweisen, die
Resultat dieser Verschiebungen sind und deren Relevanz für
Unternehmen erheblich ist. Konsequenterweise ist daher ihre Beachtung
und Behandlung in den letzten Jahren zum Bestandteil guter
Managementpraxis geworden. Im wesentlichen läßt sich diese
Entwicklung auf drei Begriffe bringen, die miteinander in Verbindung
stehen: Verantwortung als Produkt von Zurechung; Verantwortung als
Produkt von Selbstbindung und Verantwortung als Produkt von
Selbsterzwingung.
Der Begriff Verantwortung als Produkt von Zurechnung bündelt
die Erfahrung vieler Unternehmen, daß man Verantwortung nicht
einfach objektiv hat, sondern daß sie ein Produkt sozialer
Zurechnung mit ökonomischen Folgen ist. Aus der soziologischen
Forschung wissen wir, daß Organisationen im Hinblick auf
Verantwortlichkeit schärfer beurteilt werden als natürliche
Personen. Das hängt mit dem Rationalitätsanspruch von
Organisationen zusammen. Personen können und dürfen versagen,
Organisationen nicht. Das Beispiel Shell/Brent Spar mag hier
prototypisch angeführt sein. Obgleich alle erforderlichen
Genehmigungen vorlagen und obgleich der Sachverhalt unklar war, ist dem
Konzern im öffentlichen Diskurs Verantwortung mit ökonomischen
Folgen zugerechnet worden. Die rechtliche Legalität des
Entsorgungsprojekts stellte sich als temporär irrelevant für
das unternehmerische Handeln heraus und wurde verdrängt durch die
Aspekte der Legitimität und der moralischen Verantwortung. Man darf
vermuten, daß in dem Umfang, wie den Unternehmen globale
gesellschaftliche Handlungsfähigkeit zugerechnet wird, auch die
Bedeutung der Verantwortung als Produkt von Zurechnung durch Verbraucher
oder NGOs oder andere Organisationen zunehmen wird.
Damit wird Verantwortung zu einer expliziten
Managementaufgabe. Eine der Formen diese Aufgabe wahrzunehmen ist die
Selbstbindung des Unternehmens. Dieser Typ von Verantwortung
zielt auf eine freiwillige interne Verhaltensbindung ohne eine direkte
staatliche externe Erzwingungsmöglichkeit. Nur zwei Beispiele seien
hier angeführt. Die wachsende Bedeutung des "Soft law" im
internationalen Recht und die zunehmende Einführung von "Code
of ethics" und Ethik-Management-Systemen in Unternehmen.
Schließlich die Verantwortung als Produkt von
Selbsterzwingung. Bei diesem Typ von Verantwortung nutzt der Staat
die Informationsvorsprünge und die Effizienz von Unternehmen, um
Recht durchzusetzen. So hat November 1991 hat der amerikanische Kongreß
die "Sentencing Guidelines" und in den letzten Monaten die
Europäische Kommission einen Rechtsakt erlassen, in denen der
Tatbestand des Organisationsverschuldens festgelegt wird. Im Kern laufen
diese Richtlinien auf einen Zuwachs von Verantwortung der Unternehmen für
ungesetzliches Verhalten ihrer Mitarbeiter hinaus. Damit sind im ersten
Schritt die Unternehmen verantwortlich für die Handlungen ihrer
Mitarbeiter. In beiden Regelwerken existieren positive oder negative
Anreize (Reduktion von Strafe) für die Firmen, geltendes Recht im
Unternehmen durchzusetzen. Ein anderes Beispiel ist das europäische
Umweltrecht, das mehr und mehr bei der Umsetzung und Kontrolle auf die
Unternehmen setzt. Schließlich sei noch auf die gegenwärtige
Diskussion in Deutschland verwiesen, ob Unternehmen, die ein
zertifiziertes Qualitäts- und Umweltmanagement betreiben, mit
vereinfachten staatlichen Genehmigungsverfahren belohnt werden sollen.
V
Das gemeinsame an diesen drei Verantwortungstypen ist, daß
den Unternehmen auf eine neue Art und Weise Verantwortung für
Sachverhalte zugewiesen wird, die bis dato in anderen Bereichen der
Gesellschaft verankert waren. Über mögliche Ursachen dieser
Entwicklung haben wir bereits spekuliert und argumentiert. Es bleibt die
Frage, wie man diese Verschiebungen bewerten soll. Darüber gibt es
in unserer Gesellschaft einen Dissens. Die einen sehen den ökonomischen
Imperialismus auf den Begriff gebracht, wo es nur um komparative
Leistungsvorteile aus Dezentralität bei der Lösung genau
definierter gesellschaftlicher Probleme handelt. Die anderen glauben ein
Revival des Marktliberalismus zu erleben, wo es nur um den Austausch von
Organisationen mit dem Folgeproblem gesellschaftlicher Legitimierung und
Kontrolle geht. Diese Frontstellung wird noch kompliziert durch eine
spezifische deutsche Vorstellung von Ordnungspolitik. Deren Ausgangs-
und Referenzpunkt ist der Staat, der dann Entscheidungen darüber
trifft, welche der gesellschaftlichen Aufgaben er an private
Organisationen abtritt. Es ist genau dieser Anspruch, der durch die
Globalisierung auf immer mehr Gebieten als undurchführbar vorgeführt
wird.
Die Lösung besteht nicht darin, an dieser Stelle den "Terror
der Ökonomie" und die "Globalisierungsfalle" gegen
das "Standortproblem" und die "Marktwirtschaft pur"
in Stellung zu bringen. Dafür steht zuviel auf dem Spiel, nämlich
die kreative Fortschreibung des rheinischen Kapitalismus. Auch und
gerade als eine Alternative zur amerikanischen und asiatischen Version.
Gegen die funktionalen Erfordernisse der Wirtschaft und gegen den
Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft gibt es hier auch nicht
die Spur einer Chance.
Die Überprüfung tradierter Vorstellungen ist Bestandteil
dieses Prozesses. Aus den hier erörterten Phänomen läßt
sich folgendes lernen: Wir sollten realisieren, daß der
Referenzpunkt der Ordnungspolitik nicht der Staat sondern die
Gesellschaft freier Bürger ist. Es sind dann die Bürger, die
festlegen, welche der gesellschaftlichen Aufgaben sie über den
Staat regeln wollen und welche über andere Organisationen. Daß
der Staatsmacht dabei vermutlich die Rolle des "Supervisors"
und des Erzwingungsgaranten für Kontextvorgaben, zum Beispiel an
Unternehmen, zufallen wird, scheint plausibel. Aber der Staat ist in
dieser Perspektive nur eine Organisation neben anderen Organisationen,
deren gemeinsamer Zweck die effiziente Erledigung gesellschaftlicher
Aufgaben ist.
Sicherlich, solche Überlegungen sind eine Zumutung im
deutschen Kulturkontext. Auch steckt darin viel Grobes und Unreifes.
Aber gemessen an der Diskussion der apokaplytischen Reiter, steckt darin
auch eine entwicklungsfähige Perspektive.
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