2/1998
Forum Wirtschaftsethik

 
Thema
 
Josef Wieland
Selbstbindung und gesellschaftliche Verantwortung der Unternehmen

I
Sowohl "Globalisierung" als auch "Verantwortung" sind schillernde Begriffe. In der öffentlichen Diskussion muß dies kein Nachteil sein. Sie eignen sich so zur Kommunikation von apokalyptischen Szenarieren einschließlich der dazugehörigen Kampfbegriffe. "Standortproblem", "Globalisierungsfalle", "Terror der Ökonomie" und "Marktwirtschaft pur" sind keine analytischen Begriffe, sondern bringen eher Befindlichkeiten und Präferenzen zum Ausdruck. Weite Strecken der gegenwärtigen Diskussion über die ökonomischen und gesellschaftlichen Konsequenzen der Globalisierung, die in Deutschland unter dem Leitbegriff "Standortproblem" geführt wird, folgen dieser Logik. Die öffentliche Etablierung dieses Begriffs, vermutlich der größte Kommunikationserfolg der Unternehmerverbände in der Nachkriegszeit, wird freilich dadurch selbst zum Bestandteil des Problems, das er kurieren wollte.

II
Aus ökonomischer Sicht bedeutet Globalisierung einerseits die Fähigkeit zur Standarisierung von Konsumentenpräferenzen, die die Schaffung einheitlicher weltweiter Märkte auf einem bestimmten Mengenniveau ermöglicht. Andererseits wird damit die Organisierung von Wertschöpfungsketten und Arbeitsprozessen durch Strategische Allianzen, Joint Ventures und Netzwerken aller Art rund um den Globus bezeichnet, auch und gerade mit Konkurrenten in anderen Marktsegmenten. Dahinter steht das Erfordernis für die Unternehmen, Systemleistungen (Produkte plus dazugehörige Dienstleistungen) anzubieten und den schnellen Zugriff auf das jeweils fortschrittlichste "know how" zu sichern. Technischer Fortschritt ist damit zugleich endogene Voraussetzung und Konsequenz der Globalisierung. Die rasche technologische und ökonomische Entwertung von Wissen, steigende Kosten von F&E - Prozessen und der Zwang zur Integration verschiedener wirtschaftlicher Sektoren im globalen Wettbewerb erzwingt weltweite Kooperation. Diese aber erfordert die neuen Informations- und Kommunikationsmedien.
Beide Prozesse gehören sachlich zusammen und gerade dies macht die neue Qualität der Globalen Ökonomie gegenüber dem herkömmlichen "International Trade" aus. Die Arrondierung strategischer Kapazitäten durch die Unternehmen zielt auf weltweite Konkurrenzfähigkeit. Das aber bedingt einerseits große und vor allem offene Märkte, ohne die die massiven Investitonen kaum die erhoffte Profitabilität erreichen können. Dem entspricht in der öffentlichen Diskussion die Betonung von globaler Wettbewerbsfähigkeit. Gleichzeitig aber gilt, daß diese Fähigkeit nur für den zu haben ist, der weltweit kooperationsfähig ist. Dieser Aspekt findet in der öffentlichen Diskussion weit weniger Beachtung. Globalisierung bezeichnet aber die rekursive Verschränkung von Kooperations- und Konkurrenzfähigkeit als Erfolgsvoraussetzung ökonomischen Handelns. Zwischen 1980 und 1989 sind mehr als 4.200 strategische Kooperationsabkommen zwischen Firmen unterzeichnet worden und 1991 waren 1/3 des Welthandels Transaktionen innerhalb von transnationalen Firmen. Für beide Zahlen gilt: Tendenz zunehmend.
Zusammenfassend: Ob wir uns auf dem Weg zu einer weltweiten Markt- und Wettbewerbswirtschaft befinden, ist durchaus fraglich. Viel eher scheint die sich gegenwärtig umstrukturierende Ökonomie eine "Kooperationsökonomie" zu sein. In ihr sind die Unternehmen zuallererst verantwortlich für die Fähigkeit zu "co-opetition". Damit ist die Fähigkeit gemeint, mit einem Wirtschaftspartner simultan kooperative und kompetitive Beziehungen zu unterhalten. Nur so lassen sich globale Märkte schaffen und auch bedienen.

III
Politisch markiert der Begriff Globalisierung eine Verschiebung in der Steuerungstektonik moderner Gesellschaften. Auf der Ebene der Phänomene spiegelt sich dies in den allseits bekannten und unbestrittenen Gestaltungsproblemen von Staat und Recht in der Weltökonomie. Weniger beachtet, aber gleichwohl bedeutend, entspricht dem ein Zuwachs an öffentlich vermutetem Steuerungspotential auf Seiten von Unternehmen. Gleichgültig ob Bildungspolitik, Sozialpolitik, Entwicklungspolitik, Geldpolitik oder peace keeping missions - es exisitert heute kaum noch eine tradierte Aufgabe von Politik und Staat, für die keine Überlegung existiert, sie privaten Organisationen und Unternehmen zu übertragen. Auch hier vollzieht sich mehr, als die übliche Deregulierungsrethorik vermuten läßt.
Globalisierung ist ein totalisierter Raumbegriff, der Zeit meint und zu einer Entkopplung der Raum-Zeit-Dimension sozialen Handelns führt. Die globale Welt ist eine temporalisierte Welt. Institutionen und Organisationen die an die Raum-Struktur gebunden sind, exemplarisch etwa der Nationalstaat, verlieren daher tendenziell an Steuerungspotential. Die Überwindung des Raumes via staatlichem Handeln benötigt Zeit und generiert Transaktionskosten, beides Ressourcen, die knapp sind. Institutionen und Organisationen, die sich auf die Ökonomisierung von Zeitstrukturen verstehen, gewinnen an Steuerungspotential. Nicht nur Unternehmen haben daher heute eine Reputation für rasche weltweite Handlungsfähigkeit, sondern im Bereich der Politik etwa auch die sogenannten Non governmental organizations (NGOs).
Diese Überlegungen sollten weder als anarchistische Vision vom abstrebenden Staat noch als Plädoyer für die Übernahme politischer Aufgaben durch Unternehmen mißverstanden werden. Weder ist klar, ob Unternehmen die in sie gesetzten Erwartungen erfüllen können noch ob dies in ihrem und der Gesellschaft Interesse ist. Massiv sind auch die sich ergebenden demokratietheoretischen und legitimatorischen Probleme. Für normative Aussagen ist es daher viel zu früh. Nicht aber für die deskriptive und positive Realisierung der faktischen Verschiebungen und der daraus resultierenden neuen gesellschaftlichen Phänomene. Da mein Thema die Verantwortung von Unternehmen in der globalisierten Welt ist, werde ich mich auch auf diesen kleinen Ausschnitt der Problemstellung konzentrieren.

IV
In der ethischen Tradition hat man Verantwortung für die Folgen des eigenen Tuns. Rechtlich codiert führt dies zur Verpflichtung zum Schadensersatz. Beides bezieht sich auf natürliche und juristische Personen. Was bedeutet dieser Zurechnungsmodus aber in der Organisations- und Kooperationsökonomie bei Verschiebung von gesellschaftlicher Steuerungstektonik? Was leistet er in einer Welt strategischer Abhängigkeiten der Wirtschaftsakteure, globaler intentierter und nichtintendierter Wirkungen lokaler Entscheidungen, der Schwäche internationalen Rechts und des Handelns unter Unsicherheit und Unwissenheit? Wie bewertet man Folgen vor dem Hintergrund multikultureller Wertesysteme? Über alle diese Fragen gibt es seit einiger Zeit eine umfangreiche und internationale wirtschafts- und unternehmensethische Diskussion. Sie kann und soll hier nicht nachvollzogen werden. Ich möchte stattdessen auf einige Differenzierungen im Begriff der Verantwortung selbst hinweisen, die Resultat dieser Verschiebungen sind und deren Relevanz für Unternehmen erheblich ist. Konsequenterweise ist daher ihre Beachtung und Behandlung in den letzten Jahren zum Bestandteil guter Managementpraxis geworden. Im wesentlichen läßt sich diese Entwicklung auf drei Begriffe bringen, die miteinander in Verbindung stehen: Verantwortung als Produkt von Zurechung; Verantwortung als Produkt von Selbstbindung und Verantwortung als Produkt von Selbsterzwingung.
Der Begriff Verantwortung als Produkt von Zurechnung bündelt die Erfahrung vieler Unternehmen, daß man Verantwortung nicht einfach objektiv hat, sondern daß sie ein Produkt sozialer Zurechnung mit ökonomischen Folgen ist. Aus der soziologischen Forschung wissen wir, daß Organisationen im Hinblick auf Verantwortlichkeit schärfer beurteilt werden als natürliche Personen. Das hängt mit dem Rationalitätsanspruch von Organisationen zusammen. Personen können und dürfen versagen, Organisationen nicht. Das Beispiel Shell/Brent Spar mag hier prototypisch angeführt sein. Obgleich alle erforderlichen Genehmigungen vorlagen und obgleich der Sachverhalt unklar war, ist dem Konzern im öffentlichen Diskurs Verantwortung mit ökonomischen Folgen zugerechnet worden. Die rechtliche Legalität des Entsorgungsprojekts stellte sich als temporär irrelevant für das unternehmerische Handeln heraus und wurde verdrängt durch die Aspekte der Legitimität und der moralischen Verantwortung. Man darf vermuten, daß in dem Umfang, wie den Unternehmen globale gesellschaftliche Handlungsfähigkeit zugerechnet wird, auch die Bedeutung der Verantwortung als Produkt von Zurechnung durch Verbraucher oder NGOs oder andere Organisationen zunehmen wird.
Damit wird Verantwortung zu einer expliziten Managementaufgabe. Eine der Formen diese Aufgabe wahrzunehmen ist die Selbstbindung des Unternehmens. Dieser Typ von Verantwortung zielt auf eine freiwillige interne Verhaltensbindung ohne eine direkte staatliche externe Erzwingungsmöglichkeit. Nur zwei Beispiele seien hier angeführt. Die wachsende Bedeutung des "Soft law" im internationalen Recht und die zunehmende Einführung von "Code of ethics" und Ethik-Management-Systemen in Unternehmen.
Schließlich die Verantwortung als Produkt von Selbsterzwingung. Bei diesem Typ von Verantwortung nutzt der Staat die Informationsvorsprünge und die Effizienz von Unternehmen, um Recht durchzusetzen. So hat November 1991 hat der amerikanische Kongreß die "Sentencing Guidelines" und in den letzten Monaten die Europäische Kommission einen Rechtsakt erlassen, in denen der Tatbestand des Organisationsverschuldens festgelegt wird. Im Kern laufen diese Richtlinien auf einen Zuwachs von Verantwortung der Unternehmen für ungesetzliches Verhalten ihrer Mitarbeiter hinaus. Damit sind im ersten Schritt die Unternehmen verantwortlich für die Handlungen ihrer Mitarbeiter. In beiden Regelwerken existieren positive oder negative Anreize (Reduktion von Strafe) für die Firmen, geltendes Recht im Unternehmen durchzusetzen. Ein anderes Beispiel ist das europäische Umweltrecht, das mehr und mehr bei der Umsetzung und Kontrolle auf die Unternehmen setzt. Schließlich sei noch auf die gegenwärtige Diskussion in Deutschland verwiesen, ob Unternehmen, die ein zertifiziertes Qualitäts- und Umweltmanagement betreiben, mit vereinfachten staatlichen Genehmigungsverfahren belohnt werden sollen.

V
Das gemeinsame an diesen drei Verantwortungstypen ist, daß den Unternehmen auf eine neue Art und Weise Verantwortung für Sachverhalte zugewiesen wird, die bis dato in anderen Bereichen der Gesellschaft verankert waren. Über mögliche Ursachen dieser Entwicklung haben wir bereits spekuliert und argumentiert. Es bleibt die Frage, wie man diese Verschiebungen bewerten soll. Darüber gibt es in unserer Gesellschaft einen Dissens. Die einen sehen den ökonomischen Imperialismus auf den Begriff gebracht, wo es nur um komparative Leistungsvorteile aus Dezentralität bei der Lösung genau definierter gesellschaftlicher Probleme handelt. Die anderen glauben ein Revival des Marktliberalismus zu erleben, wo es nur um den Austausch von Organisationen mit dem Folgeproblem gesellschaftlicher Legitimierung und Kontrolle geht. Diese Frontstellung wird noch kompliziert durch eine spezifische deutsche Vorstellung von Ordnungspolitik. Deren Ausgangs- und Referenzpunkt ist der Staat, der dann Entscheidungen darüber trifft, welche der gesellschaftlichen Aufgaben er an private Organisationen abtritt. Es ist genau dieser Anspruch, der durch die Globalisierung auf immer mehr Gebieten als undurchführbar vorgeführt wird.
Die Lösung besteht nicht darin, an dieser Stelle den "Terror der Ökonomie" und die "Globalisierungsfalle" gegen das "Standortproblem" und die "Marktwirtschaft pur" in Stellung zu bringen. Dafür steht zuviel auf dem Spiel, nämlich die kreative Fortschreibung des rheinischen Kapitalismus. Auch und gerade als eine Alternative zur amerikanischen und asiatischen Version. Gegen die funktionalen Erfordernisse der Wirtschaft und gegen den Strukturwandel in Wirtschaft und Gesellschaft gibt es hier auch nicht die Spur einer Chance.
Die Überprüfung tradierter Vorstellungen ist Bestandteil dieses Prozesses. Aus den hier erörterten Phänomen läßt sich folgendes lernen: Wir sollten realisieren, daß der Referenzpunkt der Ordnungspolitik nicht der Staat sondern die Gesellschaft freier Bürger ist. Es sind dann die Bürger, die festlegen, welche der gesellschaftlichen Aufgaben sie über den Staat regeln wollen und welche über andere Organisationen. Daß der Staatsmacht dabei vermutlich die Rolle des "Supervisors" und des Erzwingungsgaranten für Kontextvorgaben, zum Beispiel an Unternehmen, zufallen wird, scheint plausibel. Aber der Staat ist in dieser Perspektive nur eine Organisation neben anderen Organisationen, deren gemeinsamer Zweck die effiziente Erledigung gesellschaftlicher Aufgaben ist.
Sicherlich, solche Überlegungen sind eine Zumutung im deutschen Kulturkontext. Auch steckt darin viel Grobes und Unreifes. Aber gemessen an der Diskussion der apokaplytischen Reiter, steckt darin auch eine entwicklungsfähige Perspektive.

 
 
Prof. Dr. habil. Josef Wieland
Fachhochschule Konstanz
FB Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
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