Thomas Maak / Ulrich Thielemann
Unternehmerische Freiheit, Selbstbindung und
gesellschaftliche Verantwortung
Tagung des Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik am 27./28. März
1998
im Lufthansa-Bildungszentrum Seeheim-Jugenheim
Im Mittelpunkt der diesjährigen DNWE-Jahreskonferenz am 27.
und 28. März 1998 im Lufthansa-Bildungzentrum Seeheim-Jugenheim
stand die Arbeit am unternehmerischen und gesellschaftlichen
Freiheitsbegriff. Ausgehend von den aktuellen politisch-philosophischen
und ökonomischen Debatten um das Verhältnis von liberaler
(Markt-) Gesellschaft und bürgerlicher Selbstverantwortung hatte
das Programmkomitee (Dr. A. Löhr, Prof. Dr. P. Ulrich, Prof. Dr. J.
Wieland) im Hinblick auf die Verhältnisbestimmung von ethischer
Selbstbindung und rechtlicher Fremdbindung sowie der Selbstbehauptung am
Markt eine äusserst dichte und mit hochkarätigen Referenten
aus Wissenschaft und Praxis besetzte Tagung konzipiert.
Die "Kooperation von Theorie und Praxis fördern" -
unter dieses Credo stellte Prof. Dr. Horst Steinmann in seiner
Eröffnungsrede auch die diesjährige Tagung. Diese Kooperation
sei gerade heute wichtig bei dem Versuch der "geistigen
Standortbestimmung in der unübersichtlicher werdenden Welt."
Insbesondere die Globalisierung schaffe eine Vielzahl neuer
Konfliktfelder, die sich überdies dem Ordnungszugriff des
Gesetzgebers zunehmend entzögen. Es stelle sich daher die Frage
nach neuen Orten für die Lösung dieser Konflikte. Dem Ansatz
der negativen Freiheit, wie er etwa in der neoliberalen Ablehnung des
Korporatismus zum Ausdruck kommt, hielt Steinmann die Notwendigkeit der
Einheit entgegen und plädierte entsprechend für ein positives
Freiheitsverständnis, das auf die aktive Suche nach konsensgestützten
Konfliktlösungen zielt. Die Orientierungsleistung des relativ neu
in die wirtschafts- und unternehmensethische Debatte geworfenen Begriffs
der Selbstbindung liegt für Steinmann darin, Freiheit und
Verantwortung bzw. Einheit zu verbinden.
Prof. Dr. Herfried Münkler (Politikwissenschaft,
Humboldt-Universität Berlin) ging in seinem brillianten
ideengeschichtlichen Eröffnungsvortrag der Frage nach, was eine
Gesellschaft heute, nachdem traditionelle sozio-moralische Milieus
erodiert sind, zusammenhält. Das marktliberale Modell
gesellschaftlicher Ordnung, so Münkler, hat die Bedeutung
sozio-moralischer Ressourcen und politischer Traditionen übersehen,
sich parasitär verhalten, indem es die eigenen
Bestandsvorausetzungen einer gelungenen gesellschaftlichen Ordnung
systematisch untergraben hat. Der ausschliesslichen Fokussierung auf
Zweckrationalität stehe im republikanischen Modell die Erziehung
zur Selbstbindung und die Ausübung von Mitverantwortung gegenüber.
Gesellschaft wird hier vor allem durch eine neue Bürgerethik,
weniger durch einen neuen Gesellschaftsvertrag zusammengehalten. Dazu
gehöre die Unterlassung der Ausnutzung jeder sich bietenden
Erwerbschance ebenso wie das Engagement in Netzwerken - ein Modell, das
uns gerade heute, in einer Zeit schwindender traditioneller
Erwerbsarbeit sinnvolle Orientierung vermittele, indem eigenes Tätigsein
mit der Anerkennung des je anderen im gemeinsamen Miteinanderhandeln
verknüpft werden könne.
Im zweiten Plenumsvortrag kam mit Prof. Dr. Klaus Leisinger
(Novartis Foundation; Entwicklungssoziologie, Universität Basel)
ein neues DNWE-Kuratoriumsmitglied zu Wort. Er beschäftigte sich
mit den Auswirkungen der Globalisierung auf das ethikbewusste
unternehmerische Handeln und gelangte zu dem Schluss, dass auch
angesichts der Globalisierung Raum für unternehmensethische
Selbsbindung bleibe, auch wenn dies kurzfristige Einbussen bedeuten
kann, denn Unternehmensethik liege, so Leisinger, im wohlverstandenen
langfristigen Eigeninteresse: sie verhindere gesellschaftliche
Friktionen, lasse sich als Frühwarnsystem nutzen und sei für
die Mitarbeiter sinnstiftend. Überdies wies Leisinger auf die überdurchschnittliche
Performance des Marktes für Ethisches Investment hin,
um die Koinzidenz von Ethik und Erfolg zu demonstrieren.
Schliesslich könne allein Ethik die unternehmerische Freiheit
sichern und dem "Korsett staatlicher Vorschriften"
zuvorkommen.
Prof. Dr. Udo Di Fabio (Politk und öffentliches Recht,
Universität München) bewegte sich im dritten Plenumsvortrag im
semantischen Spektrum einer systemtheoretischen Analyse des
Spannungsfeldes von öffentlicher Gewalt und wirtschaftlicher
Freiheit. Er ging dabei auf die unterschiedlichen Formen der
Selbstbindung ein und wies darauf hin, dass Selbstverplichtung auch
unerwünschte Wettbewerbsverhinderung bedeuten könne. Dem Recht
kommen nach Fabio vier Aufgaben zu, um die Freiheit zu sichern: erstens
sie die öffentliche Gewalt ob ihrer Sonderbindungen identifizierbar
zu halten, zweitens müsse individuelle Freiheit auch vor der Macht
nichtstaatlicher Kollektive gewahrt werden, drittens gelte es, die
Funktionsbedingungen der freien Wirtschaft zu erhalten, schlieslich sie
viertens die Durchsetzung demokratisch formulierter Gemeinwohlziele zu fördern.
In den Sektionen wurde das Tagungsthema mit unterschiedlichen
Schwerpunkten behandelt. In Sektion A ging es in
ideengeschichtlicher, rechtlicher und unternehmerischer Perspektive um
Fragen der republikanischen Selbstbindung und Mitverantwortung. Thomas
Maak (IWE, Universität St. Gallen) explizierte in seinem Beitrag
die These, dass der Republikanismus heute in den Kategorien
deliberativer Demokratie zeitgemäss rejustiert werden kann und
stellte im Anschluss die Grundzüge republikanischer
Wirtschaftsethik, verstanden als Konzept intelligenter
Selbstbeschränkung (C. Offe), dar. Prof. Dr. Rolf Gröschner
(Universität Jena) zeigte in seinen Ausführungen auf, wie das
Grundgesetz heute als wohlverstandene republikanische Verfassung
ausgelegt bzw. interpretiert werden kann und welche Bedeutung z.B. der
Menschenwürdegrundsatz und die Freiheitsgrundrechte für eine
republikanische Unternehmensverfassung haben. Dabei ging er vor allem
auf die kategoriale Differenz von Freiheit und Eigentum ein und stellte
klar, dass es keine Eigentumsfreiheit geben kann, weil es sich bei Eigentum
um eine zu definierende institutionelle Garantie, nicht jedoch um ein
Freiheitsrecht handele. Dr. Markus Kaiser, Unternehmensberater aus Zürich,
ging im abschliessenden Referat der Sektion A der Frage nach, wie eine
republikanische Unternehmensidentität beschaffen sein könnte
und definierte als wesentliche Voraussetzungen auf individueller Ebene
ein republikanisches Selbstverständnis und eine entsprechende
Mitverantwortung, Reflexions-, Verständigungs- und
Kompromissbereitschaft, sowie die Bereitschaft zur öffentlichen
Handlungslegitimation; auf institutioneller Ebene hob er die Bindung an
entsprechende Grundsätze, die Organisation des Führungsprozesses
und die Mitverantwortung für die ordnungspolitischen
Rahmenbedingungen hervor.
In Sektion B ging es um praktische Perspektiven der
Selbstbindung an die Vernunft und der Selbstbehauptung der Vernunft am
Markt. Karl-Hermann Blickle (Sunlife) sprach zur Frage der
Standorterhaltung in der Textilindustrie vor dem Hintergrund der
Globalisierung, Helmut Däschlein (Stratebau) zum Ethikmanagement in
der Bauwirtschaft und Dr. Rolf-Jürgen Korte (Diakonische Heime Kästorf)
über ethische Positionen im Markt sozialer Hilfen. Dr. Gerhard
Blickle (Universität Landau) griff in der abschliessenden
Podiumsdiskussion noch einmal folgende Erkenntnisse der Sektion B
heraus: Im Hinblick auf die Globalisierung und das ethische Dilemma
zwischen Standorterhaltung und Arbeitsplatzerhaltung im Norden und
Westen und marktlicher Entwicklung im Süden und Osten sei Solidarität
mit der Dritten Welt heute so zu verstehen, dass man deren
Konkurrenz zu ertragen habe. Der Verlust von Arbeitsplätzen in den
westlichen Industriestaaten sei in diesem Zusammenhang ein notwendiger
Prozess der internationalen Arbeitsteilung und als notwendiger
Bestandteil einer freiheitlichen Marktordnung anzuerkennen. Im Rahmen
der Bauwirtschaft käme es im weiteren vor allem darauf an, einen
fairen Leistungswettbewerb durchzusetzen. Unternehmensethik sei
letztlich die "Konfrontation mit harten Wahrheiten" und sollte
auf die gegenseitig notwendige Anerkennung von Eigeninteressen gerichtet
sein.
Sektion C widmete sich dem Thema "Selbstbindung und
Fremdbindung". Michael Behrent (Ahrens & Behrent, Frankfurt)
konfrontierte die Arbeitsgruppe mit dem Problem, dass zwar gemeinhin die
Öffentlichkeit als Garant der Ethik angesehen werde, doch sei, wie
Behrent aus eigener Erfahrung berichtete, ein Konsens normalerweise
nicht zu erwarten. In der Diskussion zeigte sich nochmals, wie wichtig
die Unterscheidung von Akzeptanz und Legitimität ist, um solche
Probleme in ethisch zufriedenstellender Weise anzugehen. PD Dr. André
Habisch (Theologe, Berlin) plädierte in seinem Referat für
eine verstärkte Familienorientierung von Wirtschaft und
Gesellschaft, denn was Eltern als Erziehungsarbeit leisten, seien
Investitionen in das Humankapital von morgen. Entsprechend sei
Familienpolitik nicht als Sozialpolitik, sondern als Kommunal- und
Unternehmenspolitik zu verstehen. Die Potentiale einer solcherart
investitionsorientierten Familienpolitik für die Motivation der
Mitarbeiter und die Reputation der Unternehmen gelte es zu nutzen. PD
Dr. Gerhard Wegner (Volkswirt, Universität Witten-Herdecke) wies
auf Alternativen in Form der Selbstbindung zum "regulativen Staat"
hin. Die Kontrolle der freiwilligen Selbstbindung, etwa bei der
Umweltpolitik, könne hierbei insbesondere dadurch erfolgen, dass
der Verzicht auf staatliche Regulierung für den Fall ungenügender
Lösungen unter Regulierungsvorbehalt gestellt werde.
In der Sektion D stellten Doktoranden aktuell
abgeschlossene Arbeiten vor. So sprachen Thomas Olbrich (Universität
Erlangen-Nürnberg) über Selbstbindungsformen multinationaler
Unternehmen, Tobias Gössling (Universität Witten-Herdecke) über
Ethik Audits im Unternehmen und nahm Dr. Bettina Löhnert (KPMG,
Frankfurt) einen interkulturellen Theorievergleich von
Unternehmensethik-Konzepten in Deutschland und den USA vor. In dieser
Sektion kam u.a. zum Ausdruck, dass Unternehmen bislang keine wirklich
explizite Selbstbindung im republikanischen Sinne betreiben, auch wenn Codes
of Conduct relativ verbreitet seien; dass Ethik
bislang noch immer weitgehend Sache von Wissenschaftlern, nicht die der
Manager sei; und dass es schliesslich in den USA schneller zu
Kooperationen in Sachen Unternehmensethik komme, da dort "hemdsärmeliger"
gehandelt würde, auch wenn nicht genau festzustellen sei, ob eine
derartige Business Ethics auch wirklich zu moralischem
Verhalten führe.
In der abschliessenden Podiumsdiskussion stellte Prof. Dr.
Peter Ulrich (Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik,
Universität St. Gallen), das Tagungsthema noch einmal in einen grösseren
Zusammenhang. Die Idee der Selbstbindung ist uns bereits von Odysseus überliefert,
der sich bekanntlich an den Schiffsmast binden liess, um dem Gesang der
Sirenen nicht zu verfallen. Hierin lässt sich eine Grundform des
Investitionsgedankens erkennen: kurzfristige Schmerzen bzw. Kosten um
des langfristigen Erfolgs willen. Kann dieses Verständnis von "intelligenter
Selbstbeschränkung" aber für die Unternehmensethik
Vorbildfunktion haben? Peter Ulrich hielt dem funktionalistischen Ansatz
("Ethik" zahlt sich langfristig aus) zwei Ergänzungen
entgegen: Erstens ein republikanisches Politikverständnis, das die
nach wie vor verbreiteten Vorbehalte gegenüber Politik und Staat überwindet
und erkennt, dass die Voraussetzungen für die Zumutbarkeit
ethischer Ansprüche unter den Bedingungen des Wettbewerbs
ordnungspolitisch allererst zu schaffen sind. Zweitens ein
republikanisches Selbstverständnis, das Ausdruck eines
professionellen Rollenverständnis ist und den Sinn und das
Engagement für das eigene unternehmenspolitische Handeln auch
daraus schöpft, das sie einen Anteil hat an der Res Publica, der öffentlichen
Sache des guten und gerechten Zusammenlebens. Selbst- und Fremdbindung
seien daher nicht als Gegensätze, sondern als einander ergänzend
und wechselseitig auf sich verweisend zu begreifen.
In den Schlussvoten wurde nicht nur auf die theoretisch
anspruchsvolle und gelungene Tagung verwiesen, es wurde auch dem Wunsch
Ausdruck verliehen, die Kooperation zwischen Theorie und Praxis weiter
zu intensivieren. Dies könnte beispielsweise das vermehrte
Aufzeigen unternehmensethisch gelungener und vorbildlicher
Praxisbeispiele betreffen, damit republikanische Unternehmensethik auch
für Praktiker greifbarer wird. Der Markt sei in diesem Sinne nicht
nur als Quelle unternehmerischer Selbstbehauptungszwänge zu
begreifen, sondern auch als konstruktives Gestaltungsfeld für ein
verantwortungsvolleres Wirtschaften. |