2/1998
Forum Wirtschaftsethik

 
Berichte
 
Thomas Maak / Ulrich Thielemann
Unternehmerische Freiheit, Selbstbindung und gesellschaftliche Verantwortung
Tagung des Deutschen Netzwerk Wirtschaftsethik am 27./28. März 1998
im Lufthansa-Bildungszentrum Seeheim-Jugenheim


Im Mittelpunkt der diesjährigen DNWE-Jahreskonferenz am 27. und 28. März 1998 im Lufthansa-Bildungzentrum Seeheim-Jugenheim stand die Arbeit am unternehmerischen und gesellschaftlichen Freiheitsbegriff. Ausgehend von den aktuellen politisch-philosophischen und ökonomischen Debatten um das Verhältnis von liberaler (Markt-) Gesellschaft und bürgerlicher Selbstverantwortung hatte das Programmkomitee (Dr. A. Löhr, Prof. Dr. P. Ulrich, Prof. Dr. J. Wieland) im Hinblick auf die Verhältnisbestimmung von ethischer Selbstbindung und rechtlicher Fremdbindung sowie der Selbstbehauptung am Markt eine äusserst dichte und mit hochkarätigen Referenten aus Wissenschaft und Praxis besetzte Tagung konzipiert.

Die "Kooperation von Theorie und Praxis fördern" - unter dieses Credo stellte Prof. Dr. Horst Steinmann in seiner Eröffnungsrede auch die diesjährige Tagung. Diese Kooperation sei gerade heute wichtig bei dem Versuch der "geistigen Standortbestimmung in der unübersichtlicher werdenden Welt." Insbesondere die Globalisierung schaffe eine Vielzahl neuer Konfliktfelder, die sich überdies dem Ordnungszugriff des Gesetzgebers zunehmend entzögen. Es stelle sich daher die Frage nach neuen Orten für die Lösung dieser Konflikte. Dem Ansatz der negativen Freiheit, wie er etwa in der neoliberalen Ablehnung des Korporatismus zum Ausdruck kommt, hielt Steinmann die Notwendigkeit der Einheit entgegen und plädierte entsprechend für ein positives Freiheitsverständnis, das auf die aktive Suche nach konsensgestützten Konfliktlösungen zielt. Die Orientierungsleistung des relativ neu in die wirtschafts- und unternehmensethische Debatte geworfenen Begriffs der Selbstbindung liegt für Steinmann darin, Freiheit und Verantwortung bzw. Einheit zu verbinden.

Prof. Dr. Herfried Münkler (Politikwissenschaft, Humboldt-Universität Berlin) ging in seinem brillianten ideengeschichtlichen Eröffnungsvortrag der Frage nach, was eine Gesellschaft heute, nachdem traditionelle sozio-moralische Milieus erodiert sind, zusammenhält. Das marktliberale Modell gesellschaftlicher Ordnung, so Münkler, hat die Bedeutung sozio-moralischer Ressourcen und politischer Traditionen übersehen, sich parasitär verhalten, indem es die eigenen Bestandsvorausetzungen einer gelungenen gesellschaftlichen Ordnung systematisch untergraben hat. Der ausschliesslichen Fokussierung auf Zweckrationalität stehe im republikanischen Modell die Erziehung zur Selbstbindung und die Ausübung von Mitverantwortung gegenüber. Gesellschaft wird hier vor allem durch eine neue Bürgerethik, weniger durch einen neuen Gesellschaftsvertrag zusammengehalten. Dazu gehöre die Unterlassung der Ausnutzung jeder sich bietenden Erwerbschance ebenso wie das Engagement in Netzwerken - ein Modell, das uns gerade heute, in einer Zeit schwindender traditioneller Erwerbsarbeit sinnvolle Orientierung vermittele, indem eigenes Tätigsein mit der Anerkennung des je anderen im gemeinsamen Miteinanderhandeln verknüpft werden könne.

Im zweiten Plenumsvortrag kam mit Prof. Dr. Klaus Leisinger (Novartis Foundation; Entwicklungssoziologie, Universität Basel) ein neues DNWE-Kuratoriumsmitglied zu Wort. Er beschäftigte sich mit den Auswirkungen der Globalisierung auf das ethikbewusste unternehmerische Handeln und gelangte zu dem Schluss, dass auch angesichts der Globalisierung Raum für unternehmensethische Selbsbindung bleibe, auch wenn dies kurzfristige Einbussen bedeuten kann, denn Unternehmensethik liege, so Leisinger, im wohlverstandenen langfristigen Eigeninteresse: sie verhindere gesellschaftliche Friktionen, lasse sich als Frühwarnsystem nutzen und sei für die Mitarbeiter sinnstiftend. Überdies wies Leisinger auf die überdurchschnittliche Performance des Marktes für ‘Ethisches Investment’ hin, um die Koinzidenz von ‘Ethik und Erfolg’ zu demonstrieren. Schliesslich könne allein Ethik die unternehmerische Freiheit sichern und dem "Korsett staatlicher Vorschriften" zuvorkommen.

Prof. Dr. Udo Di Fabio (Politk und öffentliches Recht, Universität München) bewegte sich im dritten Plenumsvortrag im semantischen Spektrum einer systemtheoretischen Analyse des Spannungsfeldes von öffentlicher Gewalt und wirtschaftlicher Freiheit. Er ging dabei auf die unterschiedlichen Formen der Selbstbindung ein und wies darauf hin, dass Selbstverplichtung auch unerwünschte Wettbewerbsverhinderung bedeuten könne. Dem Recht kommen nach Fabio vier Aufgaben zu, um die Freiheit zu sichern: erstens sie die öffentliche Gewalt ob ihrer Sonderbindungen identifizierbar zu halten, zweitens müsse individuelle Freiheit auch vor der Macht nichtstaatlicher Kollektive gewahrt werden, drittens gelte es, die Funktionsbedingungen der freien Wirtschaft zu erhalten, schlieslich sie viertens die Durchsetzung demokratisch formulierter Gemeinwohlziele zu fördern.

In den Sektionen wurde das Tagungsthema mit unterschiedlichen Schwerpunkten behandelt. In Sektion A ging es in ideengeschichtlicher, rechtlicher und unternehmerischer Perspektive um Fragen der republikanischen Selbstbindung und Mitverantwortung. Thomas Maak (IWE, Universität St. Gallen) explizierte in seinem Beitrag die These, dass der Republikanismus heute in den Kategorien deliberativer Demokratie zeitgemäss rejustiert werden kann und stellte im Anschluss die Grundzüge republikanischer Wirtschaftsethik, verstanden als Konzept ‘intelligenter Selbstbeschränkung’ (C. Offe), dar. Prof. Dr. Rolf Gröschner (Universität Jena) zeigte in seinen Ausführungen auf, wie das Grundgesetz heute als wohlverstandene republikanische Verfassung ausgelegt bzw. interpretiert werden kann und welche Bedeutung z.B. der Menschenwürdegrundsatz und die Freiheitsgrundrechte für eine republikanische Unternehmensverfassung haben. Dabei ging er vor allem auf die kategoriale Differenz von Freiheit und Eigentum ein und stellte klar, dass es keine Eigentumsfreiheit geben kann, weil es sich bei ‘Eigentum’ um eine zu definierende institutionelle Garantie, nicht jedoch um ein Freiheitsrecht handele. Dr. Markus Kaiser, Unternehmensberater aus Zürich, ging im abschliessenden Referat der Sektion A der Frage nach, wie eine republikanische Unternehmensidentität beschaffen sein könnte und definierte als wesentliche Voraussetzungen auf individueller Ebene ein republikanisches Selbstverständnis und eine entsprechende Mitverantwortung, Reflexions-, Verständigungs- und Kompromissbereitschaft, sowie die Bereitschaft zur öffentlichen Handlungslegitimation; auf institutioneller Ebene hob er die Bindung an entsprechende Grundsätze, die Organisation des Führungsprozesses und die Mitverantwortung für die ordnungspolitischen Rahmenbedingungen hervor.

In Sektion B ging es um praktische Perspektiven der Selbstbindung an die Vernunft und der Selbstbehauptung der Vernunft am Markt. Karl-Hermann Blickle (Sunlife) sprach zur Frage der Standorterhaltung in der Textilindustrie vor dem Hintergrund der Globalisierung, Helmut Däschlein (Stratebau) zum Ethikmanagement in der Bauwirtschaft und Dr. Rolf-Jürgen Korte (Diakonische Heime Kästorf) über ethische Positionen im Markt sozialer Hilfen. Dr. Gerhard Blickle (Universität Landau) griff in der abschliessenden Podiumsdiskussion noch einmal folgende Erkenntnisse der Sektion B heraus: Im Hinblick auf die Globalisierung und das ethische Dilemma zwischen Standorterhaltung und Arbeitsplatzerhaltung im Norden und Westen und marktlicher Entwicklung im Süden und Osten sei Solidarität mit der ‘Dritten Welt’ heute so zu verstehen, dass man deren Konkurrenz zu ertragen habe. Der Verlust von Arbeitsplätzen in den westlichen Industriestaaten sei in diesem Zusammenhang ein notwendiger Prozess der internationalen Arbeitsteilung und als notwendiger Bestandteil einer freiheitlichen Marktordnung anzuerkennen. Im Rahmen der Bauwirtschaft käme es im weiteren vor allem darauf an, einen fairen Leistungswettbewerb durchzusetzen. Unternehmensethik sei letztlich die "Konfrontation mit harten Wahrheiten" und sollte auf die gegenseitig notwendige Anerkennung von Eigeninteressen gerichtet sein.

Sektion C widmete sich dem Thema "Selbstbindung und Fremdbindung". Michael Behrent (Ahrens & Behrent, Frankfurt) konfrontierte die Arbeitsgruppe mit dem Problem, dass zwar gemeinhin die Öffentlichkeit als Garant der Ethik angesehen werde, doch sei, wie Behrent aus eigener Erfahrung berichtete, ein Konsens normalerweise nicht zu erwarten. In der Diskussion zeigte sich nochmals, wie wichtig die Unterscheidung von Akzeptanz und Legitimität ist, um solche Probleme in ethisch zufriedenstellender Weise anzugehen. PD Dr. André Habisch (Theologe, Berlin) plädierte in seinem Referat für eine verstärkte Familienorientierung von Wirtschaft und Gesellschaft, denn was Eltern als Erziehungsarbeit leisten, seien Investitionen in das Humankapital von morgen. Entsprechend sei Familienpolitik nicht als Sozialpolitik, sondern als Kommunal- und Unternehmenspolitik zu verstehen. Die Potentiale einer solcherart investitionsorientierten Familienpolitik für die Motivation der Mitarbeiter und die Reputation der Unternehmen gelte es zu nutzen. PD Dr. Gerhard Wegner (Volkswirt, Universität Witten-Herdecke) wies auf Alternativen in Form der Selbstbindung zum "regulativen Staat" hin. Die Kontrolle der freiwilligen Selbstbindung, etwa bei der Umweltpolitik, könne hierbei insbesondere dadurch erfolgen, dass der Verzicht auf staatliche Regulierung für den Fall ungenügender Lösungen unter Regulierungsvorbehalt gestellt werde.

In der Sektion D stellten Doktoranden aktuell abgeschlossene Arbeiten vor. So sprachen Thomas Olbrich (Universität Erlangen-Nürnberg) über Selbstbindungsformen multinationaler Unternehmen, Tobias Gössling (Universität Witten-Herdecke) über Ethik Audits im Unternehmen und nahm Dr. Bettina Löhnert (KPMG, Frankfurt) einen interkulturellen Theorievergleich von Unternehmensethik-Konzepten in Deutschland und den USA vor. In dieser Sektion kam u.a. zum Ausdruck, dass Unternehmen bislang keine wirklich explizite Selbstbindung im republikanischen Sinne betreiben, auch wenn ‘Codes of Conduct’ relativ verbreitet seien; dass ‘Ethik’ bislang noch immer weitgehend Sache von Wissenschaftlern, nicht die der Manager sei; und dass es schliesslich in den USA schneller zu Kooperationen in Sachen Unternehmensethik komme, da dort "hemdsärmeliger" gehandelt würde, auch wenn nicht genau festzustellen sei, ob eine derartige ‘Business Ethics’ auch wirklich zu moralischem Verhalten führe.

In der abschliessenden Podiumsdiskussion stellte Prof. Dr. Peter Ulrich (Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik, Universität St. Gallen), das Tagungsthema noch einmal in einen grösseren Zusammenhang. Die Idee der Selbstbindung ist uns bereits von Odysseus überliefert, der sich bekanntlich an den Schiffsmast binden liess, um dem Gesang der Sirenen nicht zu verfallen. Hierin lässt sich eine Grundform des Investitionsgedankens erkennen: kurzfristige Schmerzen bzw. Kosten um des langfristigen Erfolgs willen. Kann dieses Verständnis von "intelligenter Selbstbeschränkung" aber für die Unternehmensethik Vorbildfunktion haben? Peter Ulrich hielt dem funktionalistischen Ansatz ("Ethik" zahlt sich langfristig aus) zwei Ergänzungen entgegen: Erstens ein republikanisches Politikverständnis, das die nach wie vor verbreiteten Vorbehalte gegenüber Politik und Staat überwindet und erkennt, dass die Voraussetzungen für die Zumutbarkeit ethischer Ansprüche unter den Bedingungen des Wettbewerbs ordnungspolitisch allererst zu schaffen sind. Zweitens ein republikanisches Selbstverständnis, das Ausdruck eines professionellen Rollenverständnis ist und den Sinn und das Engagement für das eigene unternehmenspolitische Handeln auch daraus schöpft, das sie einen Anteil hat an der Res Publica, der öffentlichen Sache des guten und gerechten Zusammenlebens. Selbst- und Fremdbindung seien daher nicht als Gegensätze, sondern als einander ergänzend und wechselseitig auf sich verweisend zu begreifen.

In den Schlussvoten wurde nicht nur auf die theoretisch anspruchsvolle und gelungene Tagung verwiesen, es wurde auch dem Wunsch Ausdruck verliehen, die Kooperation zwischen Theorie und Praxis weiter zu intensivieren. Dies könnte beispielsweise das vermehrte Aufzeigen unternehmensethisch gelungener und vorbildlicher Praxisbeispiele betreffen, damit republikanische Unternehmensethik auch für Praktiker greifbarer wird. Der Markt sei in diesem Sinne nicht nur als Quelle unternehmerischer Selbstbehauptungszwänge zu begreifen, sondern auch als konstruktives Gestaltungsfeld für ein verantwortungsvolleres Wirtschaften.