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| Rebecca Strätling
Shareholder versus Stakeholder Welchen Zielen sollte die Unternehmensführung verpflichtet sein? In jüngster Zeit sind in der Presse immer wieder Meldungen über Rekordgewinne und steigende Aktienkurse deutscher Großunternehmen erschienen. Gleichzeitig haben mehrere dieser Unternehmen bekanntgegeben, daß sie die Absicht haben, in Deutschland Arbeitsplätze abzubauen. Dieses Verhalten ist für viele Menschen unverständlich; sie sehen darin den Mißbrauch wirtschaftlicher Macht durch international operierende Großunternehmen, ja eine Bedrohung des nationalen Wohlstandes und der nationalen Wirtschaftspolitik. In diesem Zusammenhang ist in der Öffentlichkeit eine teilweise recht hitzig geführte Debatte über die Frage entstanden, welche Ziele Unternehmen verfolgen sollen : Als die beiden Antipoden in dieser Diskussion werden der Stakeholder- und der Shareholder Value-Ansatz betrachtet. Das Stakeholder-Konzept baut auf der Koalitionstheorie der Unternehmung auf. Diese betrachtet die Unternehmung als eine gegebene Organisation, in der verschiedene Interessengruppen zu einer Leistungs- und Anspruchskoalition zusammengeschlossen sind. Zu diesen Interessengruppen - oder Stakeholdern - werden die Arbeitnehmer, Gläubiger, Zulieferer, staatlichen Organe, Aktionäre und auch Kunden gezählt. Aufgabe der Unternehmensleitung ist es, zwischen den unterschiedlichen Gruppen zu vermitteln und so einerseits die Kooperation im Rahmen der unternehmerischen Leistungserstellung sicherzustellen und andererseits Kompromisse hinsichtlich der Verteilung der erwirtschafteten Unternehmenserträge auszuarbeiten. Die monetären und nicht-monetären Ansprüche der Stakeholder an das Unternehmen werden sowohl mit dem Beitrag der Gruppenmitglieder zum Unternehmenserfolg als auch mit ihren sozialen und wirtschaftlichen Bedürfnissen begründet. Für die Rangordnung der Ansprüche im Zielsystem der Unternehmung, die in der Regel exante - also vor Ablauf der Produktions- und Marktprozesse - festgelegt wird, ist die Nähe der Interessengruppen zum Unternehmensgeschehen und insbesondere zur Geschäftsführung ein wichtiges Kriterium. Da die recht heterogenen Ziele der verschiedenen Stakeholder nur schwer miteinander in Einklang zu bringen sind, bietet es sich auch an, daß Stakeholder mit ähnlichen Interessen sich absprechen und versuchen, Kompromisse zu Lasten dritter durchzusetzen. So liegt es für die Bezieher von Kontrakteinkommen - also vor allem die Arbeitnehmer und Gläubiger, die über den Betriebsrat, den Aufsichtsrat und den Vorstand großen Einfluß auf die Geschäftsführung haben - nahe, den Anspruch der Aktionäre auf Maximierung des Unternehmensgewinns gemeinsam zurückzuweisen. Insbesondere unter ethischen Gesichtspunkten der Verteilungsgerechtigkeit wird dies damit begründet, daß die Aktionäre auch nur einen Produktionsfaktor - das Eigenkapital - bereitstellen und somit lediglich ein finanzielles Risiko tragen. Im Vergleich dazu wird z.B. das Arbeitsplatzrisiko als ungleich bedeutender eingestuft. Demgegenüber steht das Konzept des Shareholder Values, dem eine vertrags- oder kontrakttheoretische Erklärung der Unternehmung zugrundeliegt. Diese Theorie orientiert sich stärker an den Entstehungs- und Existenzgründen von Unternehmen. Unternehmen werden als Institutionen des Privatrechts angesehen, die ihre Existenz der Bereitschaft von Eigenkapitalgebern verdanken, ihre Ersparnisse in Haftungskapital zu investieren. Dieses bildet die Grundlage für unternehmerisches Handeln, insbesondere für die Fähigkeit des Unternehmens, mit den Eigentümern von Produktionsfaktoren Verträge zu schließen, die ihnen im Austausch für die Beteiligung an der unternehmerischen Leistungserstellung ein zeitlich mehr oder weniger befristetes Einkommen garantieren. Während auf diese Weise die Arbeitnehmer und Kreditgeber kontraktgebundene, also fest vereinbarte, Einkommen erhalten, beziehen die Eigenkapitalgeber kein festes Entgelt; sie haben vielmehr Anspruch auf den Teil der Unternehmenserträge, der nach Abzug der Kontrakteinkommen verbleibt: das Residuum oder den "Gewinn nach Steuern". Im Hinblick auf die Unsicherheit dieses Einkommens wird der zugrundeliegende Vermögenseinsatz auch als Risikokapital bezeichnet. Investitionen in Risikokapital als Voraussetzung für die Entstehung und Entwicklung von Unternehmen sind nur dann zu erwarten, wenn die Anlagerenditen im Wettbewerb mit den Erträgen aus anderen Kapitalanlageformen bestehen können. Dies bedeutet auch, daß gegenüber kontraktbestimmten festverzinslichen Anlageformen (wie z.B. risikolosen Bundesschatzbriefen u.ä.) eine Risikoprämie erwirtschaftet werden muß. In die Berechnung der Anlagerendite von Aktien, durch die das Risikokapital der meisten Großunternehmen aufgebracht wird, gehen sowohl die aktuell ausgeschütteten und einbehaltenen Gewinne als auch Veränderungen des Börsenkurses der Aktien ein. Die Börsenkurse erfüllen eine wichtige Informationsfunktion, insbesondere für potentielle Investoren. In Verbindung mit dem Dividendenausweis bilden sie die Grundlage für Prognosen über die Entwicklung der langfristigen Eigenkapitalrendite. Denn die Kursbildung an den Börsen wird von den Einschätzungen der Anleger über die Geschäftspolitik der jeweiligen Aktiengesellschaft und die damit verbundenen Chancen und Risiken beeinflußt. Aber auch die Gewinnverteilungsmethode ist im Zuge der Globalisierung der Finanzmärkte zu einem wichtigen Kriterium für die Beurteilung der Vorteilhaftigkeit einer Anlage geworden. Prinzipiell nimmt mit günstigen Ausschüttungserwartungen die Attraktivität der betreffenden Unternehmung auf den internationalen Finanzmärkten zu. Dies gilt vor allem für Anleger, die ihre Rendite über ausgeschüttete Gewinne realisieren möchten und nicht so sehr auf Gewinne aus den Kursentwicklungen setzen. In diesem Zusammenhang lautet die Handlungsmaxime des Shareholder Value-Konzepts für die mit der Unternehmensführung betrauten Manager: bei allen unternehmerischen Entscheidun-gen ist das Ziel der Maximierung der langfristigen Eigenkapitalrendite in den Mittelpunkt zu stellen (Schiltknecht, 1996, S. 10). Die Frage lautet: Welches der beiden Konzepte ist volkswirtschaftlich vorzuziehen? Von einigen Kritikern des Shareholder Value-Ansatzes wird nicht ganz zu Unrecht bemängelt, daß Personalentlassungen häufig aus früheren oder aktuellen Managementfehlern herrühren und sich auf eine zu kurzfristig orientierte Unternehmenspolitik zurückführen lassen (Vgl. Vontobel, 1996, S. 14). Dies mag durchaus bisweilen zutreffen. Auch Manager können sich irren. Aber ist der Drang nach kurzfristig steigender Rendite die entscheidende Ursache für den Beschäftigungsrückgang? Zunächst einmal reagieren die Unternehmensleiter auf den verstärkten Druck des internationalen Wettbewerbs auf den Güter- und Kapitalmärkten; dieser hat langfristig auch Konsequenzen für die Beschäftigungsmöglichkeiten der Unternehmen. Die zunehmende Wettbewerbsfähigkeit ehe-maliger Entwicklungsländer auf vielen Märkten des gewerblich-industriellen Güterangebots hat dazu geführt, daß diese nicht länger auf die Entwicklungshilfe der traditionellen Industrienationen angewiesen sind. Sie erzielen heute aus eigener unternehmerischer Kraft im Weltmarktgeschehen Erfolge, mit denen wir vielfach nicht mehr mithalten können. Der Aufbau marktwirtschaftlicher Strukturen in den Ländern des ehemaligen Ostblocks hat die Wettbewerbsdynamik auf den internationalen Märkten zusätzlich verstärkt und so die Fähigkeit unserer Unternehmen geschwächt, die bisherigen ungewöhnlich hohen Lohneinkommen weiterhin zu garantieren. Ein Indikator unserer Wettbewerbsschwäche sind die vergleichsweise hohen staatlichen Lohnsubventionen und außenwirtschaftlichen Schutzmauern, mit denen versucht wird, einheimische Arbeitsplätze in wettbewerbsschwachen Produktionsbereichen zu sichern. Lange Zeit haben wirtschaftliche Unterentwicklung, planwirtschaftliche Zwangssysteme und eine Vielzahl von handelsprotektionistischen Maßnahmen und Subventionen es Unternehmen in Deutschland und anderen EU-Ländern erlaubt, nichtleistungsorientierte Marktpositionen und Gewinne zu erzielen. Davon haben auch unsere Arbeitnehmer in hohem Maße profitiert. Im Zuge der Globalisierung der Märkte, neuer Trends in der internationalen Arbeitsteilung und der Multinationalisierung der Unternehmenstätigkeit sind die früheren autonomen Kostenerhöhungsspielräume verloren gegangen; auch das schon erreichte Kostenniveau ist im internationalen Vergleich vielfach nicht mehr zu halten. Soweit dieses Kostenniveau in erheblichem Maße von den Lohn- und Lohnnebenkosten, aber auch von vergleichsweise hohen steuerlichen Belastungen bestimmt ist, und sich als sehr inflexibel erweist, kann der Kernbereich vieler Unternehmen nur gesichert werden, wenn im Inland Arbeitsplätze zugunsten eines verstärkten Kapitaleinsatzes und erhöhter Engagements in Ländern mit günstigerem Erlös-Kosten-Verhältnis abgebaut werden. Diese Anpassung kann mit einer verbesserten Gewinnlage der Unternehmen verbunden sein; diese steht jedoch nicht in einem ursächlichen, sondern in einem symptomatischen Zusammenhang mit dem Beschäftigungsabbau. Die Ursachen liegen in den Arbeitskosten und den staatlichen Abgabenbelastungen, die für die Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze auf den internationalen Produktmärkten zu hoch sind. Dies gilt verstärkt in Arbeitsmarktsegmenten, in denen die Arbeitsleistung gering qualifizierter Arbeitnehmer relativ leicht durch den verstärkten Einsatz von Maschinen ersetzt werden kann. Die Kritik am Shareholder Value-Konzept übersieht auch, daß in Deutschland ohnehin der Stakeholder-Ansatz die Praxis der Unternehmensführung bestimmt. Seit der Aktienrechtsreform von 1936 besteht bei uns die Tendenz, die Interessen von Geschäftsführung, Gläubigern und Mitarbeitern vor die der Aktionäre zu stellen und die Unternehmensführung politisch im Hinblick auf "gesellschaftliche" Anforderungen zu beeinflussen. Um den Umfang der hiermit verbundenen Belastungen anzudeuten, sei das Beispiel der Höchst AG angeführt. Deren Vorstandsvorsitzender Jürgen Dormann erklärte kürzlich in einem Interview: "Wir haben vier Milliarden Mark vor Steuern im weltweiten Geschäft verdient, nach Steuern sind es nur noch zwei Milliarden. Anders gesagt, wir zahlen in Deutschland in diesem Jahr auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene zur Unterstützung der Bundesrepublik zwei Milliarden Mark. Wenn man von den hoch erscheinenden Ertragszahlen die Steuern abzieht, bleibt weniger als die Hälfte übrig. Davon werden weniger als vierzig Prozent ausgeschüttet. Die Verzinsung des Vermögenseinsatzes ist geringer als eine Festgeldanlage bei der Bank" (Dormann/Klein, 1997, S. 75). Aktienrechtliche Vorschriften über das Dividendenbezugsrecht, genauer über die zwangsweise Einbehaltung von Unternehmensgewinnen, und der starke Einfluß, den Banken mit Hilfe des Depotstimmrechts haben, um im Sinne des eigenen (Kreditsicherungs) Interesses für eine weitgehende unternehmensinterne Bindung von Gewinnen zu stimmen, haben dazu geführt, daß sich unternehmensinterne Kapitalmärkte entwickelt haben. Diese werden nicht vom vergleichenden Ertragskalkül der Anleger auf den unternehmensexternen Kapitalmärkten gesteuert und kontrolliert. Damit erhöht sich die Entscheidungsautonomie des Vorstands der AG. Beschlüsse über sog. "externes Wachstum", d.h. den Aufkauf fremder Unternehmen, können ohne Rücksicht auf die Vorstellungen der Aktionäre getroffen werden. Nach der Koalitionstheorie ist ein solches Verhalten typisch für Manager, die versuchen, den Koalitionsfrieden innerhalb der Unternehmung dadurch zu wahren, daß sie den Handlungs- und Verteilungsspielraum durch - vorzugsweise wettbewerbsbeschränkende - Expansionsstrategien erweitern (Schüller, 1983, S.173). Da das Management vielfach über die Branchen, in denen die so erworbenen Unternehmensbeteiligungen operieren, keine spezifischen Kenntnisse besitzt und die Erfolgskontrolle durch die Anleger weitgehend ausgeschlossen ist, besteht die Gefahr, daß leichtfertig Entscheidungen getroffen werden. Ein Beispiel für einen solchen volkswirtschaftlich schädlichen Managerismus ist die erfolglose Verbindung von Daimler-Benz mit den Unternehmen Fokker und AEG. Die Rolle der Banken als Miteigentümer, Eigentümervertreter (mit Hilfe des Depotstimmrechts) und als Gläubiger der Unternehmen führt nicht nur zu einer außerordentlichen Konzentration von Entscheidungsmacht, sondern auch zu Loyalitätskonflikten gegenüber den Unternehmen. So können Banken versuchen, ihre Position auszunutzen, um auf Kosten der Aktionäre die Selbstfinanzierung der Unternehmen zu stärken und damit ihre Gläubigerposition zu sichern. Als jüngstes Beispiel für einen solches Verhalten gilt der von der Dresdner Bank und der Deutschen Bank unterstützte Übernahmeversuch des Thyssen Konzerns durch Krupp-Hösch. Die politische Einflußnahme - auch mit Hilfe der Mitbestimmungsträger, also der Gewerkschaften - auf unternehmerische Entscheidungen verzerrt nicht nur den Leistungswettbewerb zwischen Unternehmen, sondern beeinflußt auch unternehmerische Strategien hinsichtlich der Entwicklung der Produktpalette, von Produktions- und Absatztechniken bis hin zur Standortwahl. Die Verschleppung des Strukturwandels bis zur Inkaufnahme von Strukturkrisen sowie die Entstehung monostrukturell geprägter Wirtschaftsräume sind vielfach die Folge einer interessengruppenorientierten Unternehmenspolitik. So lassen sich strukturerhaltende Maßnahmen für die deutsche Kohle- und Stahlindustrie bis in die 50er Jahre zurückverfolgen. Die Belastungen der Steuerzahler, der energieverbrauchenden Wirtschaft und der Verbraucher wurden ebensowenig beachtet wie die der mittelständischen Konkurrenten der Großunternehmen. Gerade letzteres ist um so unverständlicher, als achtzig Prozent der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in mittelständischen Betrieben angestellt sind. De facto folgt das deutsche Aktienrecht in Verbindung mit den Mitbestimmungsgesetzen dem Stakeholder-Ansatz. Der großzügige Schutz heimischer Produktionsbereiche vor ausländischer Konkurrenz, ja selbst vor den Folgen schrumpfender Nachfrage, hat, in Verbindung mit der Expansion firmeninterner Kapitalmärkte, dazu geführt, daß jahrzehntelang die Unternehmenskontrolle durch den externen Kapitalmarkt in Deutschland kaum existent war. In dem Maße, wie der Staat nun an die Grenzen seiner Subventionierungsfähigkeit stößt und der internationale Wettbewerb protektionistische Schranken überwindet, werden Managementfehler der Vergangenheit offenkundig, die bei einer stärkeren externen Kapitalmarktkontrolle frühzeitiger hätten aufgedeckt und unterbunden werden können. Hätten die Aktionäre einen Anspruch auf die volle Ausschüttung des Gewinns gehabt, wären die Manager gezwungen gewesen, nach dem Prinzip "Schütt-Aus - Hol-Zurück" die Anleger stets aufs Neue von der Profitabilität ihrer Investitionsvorhaben zu überzeugen. In der Bemühung, den teilweise verschlafenen, teilweise nicht vorausschauend genug vollzogenen Strukturwandel schnellstmöglich im Interesse der Sicherung der Existenz des Gesamtunternehmens nachzuholen, ist es gerade bei Großunternehmen verstärkt zu Massenentlassungen gekommen. Zusammenfassend liegt also - folgt man der Logik des Shareholder Value-Ansatzes - die eigentliche Ursache der Entlassungen nicht darin begründet, daß die Interessen von Mitarbeitern, Zulieferern und Gläubigern nicht ausreichend beachtet worden sind und werden, sondern in der durch das Aktienrecht erleichterten Selbstfinanzierung der Unternehmen und der dadurch ermöglichten konservativen Investitionspolitik der Unternehmen außerhalb der Kontrolle der internationalen Finanzmärkte. Daraus folgt: Die Rückbesinnung auf verstärkte Aktionärsrechte im Sinne des Shareholder Value-Konzepts läßt sich aus volkswirtschaftlicher Sicht dadurch rechtfertigen, daß der Einfluß des Kapitalmarkts auf die Unternehmensführung gestärkt wird. Zusätzlich werden damit die Unternehmensvorstände stärker als bisher gezwungen, durch ein dynamisches Wettbewerbsverhalten Arbeitsplätze im eigenen Einflußbereich und im Einflußbereich ihrer Lieferanten und Kunden zu sichern und neue zu begründen und über eine hohe Steuerzahlungsfähigkeit dem Wohl der Allgemeinheit zu dienen. | ||
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