Frage 1:
Jede Unternehmensführung operiert nicht nur unter den externen
Rahmenbedingungen, wie sie sich entwickelt haben und in der Gegenwart verändern;
die eigene Unternehmensgeschichte und die unternehmerischen Entscheidungen in
der Vergangenheit schaffen ebenfalls mehr oder weniger günstige
Ausgangsbedingungen für die Wahrnehmung sozialer Verantwortung heute unter
den veränderten Wettbewerbsbedingungen. Sie haben in Ihrem Vortrag in
diesem Zusammenhang auf die hohe Identifikation der Mitarbeiter mit der LH, aber
auch auf ihre Versorgungsmentalität hingewiesen. Könnten Sie Ihre Überlegungen
dazu an dieser Stelle einmal etwas genauer ausführen?
Antwort 1:Ja, gern. Meistens kostet es eine gewisse
innere Überwindung, wenn man über positive Beobachtungen berichtet,
die das eigene Unternehmen betreffen. Das ist hier nicht der Fall. Ich stütze
mich auf zwei von anerkannten externen Instituten durchgeführte
Untersuchungen, und zwar in den Jahren 1989 und 1995. Ohne heute im einzelnen
hierauf eingehen zu wollen, erschien die hohe Identifikation mit dem
Unternehmen, die sie bei Mitarbeitern der Deutschen Lufthansa festgestellt
hatten, den Untersuchern hervorhebenswert. Diese Erkenntnisse haben mich
seinerzeit nicht überrascht, denn sie deckten sich mit eigenen
Beobachtungen. Die Frage nach der Identifikation mit einem Unternehmen stellt
sich nicht bei "schönem Wetter", sondern erst in krisenartigen
Situationen. Deren hatten wir in den zurückliegenden 25 Jahren mehr als uns
lieb war. Nur ungern erinnere ich mich an die zahlreichen äußeren
Bedrohungen während der 70er Jahre, die in der konkreten Ankündigung
einer terroristischen Vereinigung, am 15. November 1977 ein Lufthansa-Flugzeug
mit einer SAM 7-Rakete abzuschießen, kulminierte. Dem vorausgegangen waren
- Sie werden sich erinnern - mehrere Flugzeugentführungen, zuletzt die
mehrtägige Geiselnahme, die Ermordung des Kapitäns und die Befreiung
der Betroffenen in Mogadischu.
Solche Anlässe machen aus den
Menschen in einem Unternehmen einen Schicksalsverbund. Die eigenen kleinen
Probleme weichen der Sorge um die mittelbar oder unmittelbar Betroffenen, man
ist für den anderen da, nicht nur für sich.
Zum Glück
liegen diese Ereignisse lang zurück. Eine andere Art von Bedrohung war der
existenzgefährdende Rückgang an Passagieren aus Anlaß des
Golfkrieges. Keine Luftverkehrsgesellschaft der Welt kann einen solchen
wirtschaftlichen Einbruch, der überwiegend aus der Angst der Flugreisenden
resultierte, über mehrere Monate durchhalten. Einer kurzen Erholungsphase
nach Kriegsende folgte Anfang 1992 wieder eine scharfe Rezession, die umfassende
einschneidende Gegensteuerungsmaßnahmen bei der Lufthansa auslöste.
Auch in dieser Situation war es das hohe Maß an Identifikation der
Mitarbeiter mit dem Unternehmen, das die Durchführung all dieser Maßnahmen
ohne Prozesse, ohne Arbeitskampf und ohne jegliche Gegendemonstration ermöglichte.
Vielleicht waren nicht alle unter hohem Zeitdruck getroffenen Entscheidungen
sofort für jeden einzelnen nachvollziehbar. Dennoch herrschte breiter
Konsens im gesamten Unternehmen, daß nur weitgreifende Gegensteuerungsmaßnahmen,
bis hin zu einer nennenswerten Verringerung des Personals (überdimensionaler
Abbau im übrigen bei den Führungskräften) dem Ernst der Stunde
gerecht werden könnten. Opfer mußten gebracht werden. Erwarten kann
man sie jedoch nur von jemandem, mit dem man sich hinsichtlich des angestrebten
Zieles einig weiß.
Wenn ich heute an die vor uns liegenden
Herausforderungen denke (uneingeschränkter Wettbewerb in Europa seit dem 1.
April 1997), dann erfüllen mich die geschilderten Erfahrungen mit
Zuversicht, daß wir ihnen gewachsen sein werden.
Ihre Frage nach
einer "Versorgungsmentalität" scheint nun gar nicht in diesen
Kontext zu passen. Gern nutze ich die gebotene Gelegenheit, hierzu ein paar
Stichworte anzumerken.
Als die Lufthansa 10 Jahre nach dem 2.
Weltkrieg den Flugverkehr wieder aufnahm, ging zunächst niemand davon aus,
daß dieses zarte Pflänzchen einmal zu einer großen und starken
Airline gedeihen würde, die sogar Gewinn abwirft. Die ersten 14 Jahre ihrer
Existenz lebte die Lufthansa auf Kosten ihres Hauptaktionärs, der
Bundesrepublik Deutschland. Die damaligen Regierungen hielten es für
erforderlich, daß eine Industrienation wie die deutsche eine eigene
Luftverkehrsgesellschaft haben mußte. Die Frage nach wirtschaftlicher
Rentabilität trat hinter diesem "übergeordneten"
(nationalen) Gedanken zurück. Rückblickend erscheint es nur
selbstverständlich, daß eine derart schlecht verdienende Gesellschaft
nicht in der Lage sein konnte, fürstliche Gehälter zu zahlen. Es
erschien daher sinnvoll, die Tarifverträge weitestgehend den für die öffentliche
Verwaltung geltenden Regeln anzupassen. So konnten die ersten Manteltarifverträge
der Lufthansa ihre enge Verwandtschaft zum Bundesangestelltentarifvertrag nur
schwer leugnen. Entsprechendes galt für die Höhe der Vergütungen.
Da man andererseits aber in Zeiten der Vollbeschäftigung gute Arbeitskräfte
in das Unternehmen locken und an das Unternehmen binden wollte, mußten
andere Attraktionen her, um dieses Ziel nicht zu verfehlen. Exemplarisch möchte
ich hier meine eigene Erfahrung einbringen:
Meiner sehr zurückhaltenden
Reaktion (1971) auf die Nennung der von mir zu erwartenden Monatsvergütung
wurde schnell mit dem Hinweis einer äußerst attraktiven
Zusatzversorgung in der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL)
begegnet. Zugegeben interessierte mich das seinerzeit eher weniger. Diese
Versorgungszusage gewann indessen mit der zunehmenden Anzahl von Jahren in den
Diensten des Unternehmens eine neue Qualität. Man sah sich nämlich mit
der Tatsache konfrontiert, daß ein Wechsel in ein anderes Unternehmen, das
seinerseits keine Beteiligungsvereinbarung mit der VBL hatte, sofort sämtliche
erworbenen Versorgungsanwartschaften zunichte machte. Folgerichtig entstand das
Wort von der "goldenen Fessel". Es kann gut sein, daß von Außenstehenden
dieses Gewicht, das die Versorgung im Laufe der Zeit gewann, gleichgesetzt wird
mit einem besonderen Stellenwert bei dem eigentlich Betroffenen. Hier von einer
"Versorgungsmentalität" zu sprechen erscheint mir überzogen
und den Tatsachen nicht angemessen.
Frage
2: Unter den veränderten Wettbewerbsbedingungen muß nach Ihrer
Meinung auch der Begriff der sozialen Verantwortung der Unternehmensführung
neu definiert werden. Sie haben in Ihrem Vortrag exemplarisch dargelegt, was
nach Ihrer Meinung nicht unter den Begriff fallen soll und was auf jeden Fall
heute auch noch dazu gehört.
Antwort 2:
Ich hatte zunächst unter Hinweis auf den am Vortag gehaltenen Vortrag von
Herrn Prof. Döring dessen Gedanken der Sicherung von Arbeitsplätzen über
Niveau-Absenkung aufgegriffen und dazu am Beispiel unseres Unternehmens
modellhaft folgendes skizziert: Es gibt einige Stellschrauben, mit Hilfe derer
man eine Festschreibung der Konditionen oder gar ihre punktuelle
Verschlechterung erreichen kann. In erster Linie sind das sicherlich Tarifverträge.
Hier kann man sog. "Nullrunden" vereinbaren, was de facto das verfügbare
Einkommen verringert, da nicht einmal die aktuelle Inflation ausgeglichen wird.
Sodann kann über das Instrument Verlängerung der üblichen
Laufzeit und über die Herausnahme von gehaltssteigernden Automatismen (z.
B. sog. Stufensteigerungen) eine deutliche Absenkung der Personalkosten erreicht
werden. Die logische Schlußfolgerung daraus: Wenn Arbeitsplätze
insgesamt billiger werden, wird der Druck, sie abzubauen, geringer.
Im
Bereich der Führungskräfte kann man Vergütungszuwächse nur
in der Form von ergebnis bzw. leistungsorientierten Vergütungsanteilen
vereinbaren. Das eliminiert den Gewohnheitseffekt, senkt den Erwartungshorizont
und macht deutlich, daß nur die dringend erwartete Hochleistung honoriert
wird. Zeiten der Knappheit führen auch dazu, liebgewordene Selbstverständlichkeiten
wie Zuwendungen anläßlich von Jubiläen, Beendigung des
Arbeitsverhältnisses, Gewährung von Darlehen, Zuschüsse für
Sprachkurse, Gewährung von Reisekostenzuschüssen über dem
steuerfrei zulässigen Niveau usw. einer kritischen Betrachtung unterzogen
werden. Das gleiche gilt für Fortbildungsmaßnahmen. Vor Jahren hätte
man nicht einmal die Diskussion darüber geführt, ob persönliche
Fortbildung (durchaus berufs- und arbeitsplatzbezogen) auch in der Freizeit
stattfinden könnte. Heute ist es bereits Realität. Die meisten halten
dies sogar für eine Selbstverständlichkeit, da es die "employability",
sprich die Beschäftigungsmöglichkeit und Einsatzfähigkeit des
Individuums, deutlich erhöht und damit seinen ureigensten Interessen in
Bezug auf Arbeitsplatzsicherheit dient.
Um nun auf den eigentlichen
Kern Ihrer Frage zu kommen, will ich versuchen, zum Thema "Soziale
Verantwortung" zunächst einen an erlebter Praxis orientierten Versuch
einer negativen Abgrenzung zu wagen. Soziale Verantwortung ist danach nicht:
-
Die ständige Bereitschaft, auf die artikulierten (oder vermuteten) Wünsche
der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen einzugehen.
- Sie besteht nicht
in der "Übernahme des Lebensrisikos".
Wir haben uns in
Deutschland in den letzten 35-40 Jahren zu sehr angewöhnt, daß immer
irgend jemand für alles verantwortlich ist - nur man selbst nicht. Wir
kaufen uns mit der Zahlung von Steuern, Beiträgen, Versicherungsprämien
andere ein. Andere, das sind Institutionen, Individuen, Dienstleister im
weitesten Sinne, Garanten eines weitgehend verantwortungs- und damit nahezu
sorgenfreien Lebens. Funktioniert dieser Handel einmal nicht, geraten wir mental
aus der Bahn, werden verunsichert, suchen Schuldige, sinnen auf Bestrafung und
setzen unser ganzes Streben daran, den alten Zustand wiederherzustellen.
Zwar
ist es in erster Linie der Staat, bestimmt sind aber auch die Unternehmen,
angesichts der heute vor uns liegenden Aufgaben gefordert, dieser
Lebenseinstellung mit Nachdruck entgegenzuwirken. Dabei kann für den
Einzelnen die positive Auseinandersetzung mit den Risiken des Lebens durchaus zu
einem befriedigenden Gefühl werden - zumindest dann, wenn er sie meistert.
- Dem sehr verwandt ist die These, daß soziale Verantwortung
nicht darin liegen kann, Eigeninitiative während eines Berufslebens überflüssig
zu machen. Ich sehe hierin z.B. ein auf Erweiterung der Qualifikation
gerichtetes Lernen während der Freizeit. Ebenfalls verstehe ich darunter
die eigeninitiative Suche nach anderen Beschäftigungsfeldern im eigenen
oder auch in anderen Unternehmen oder auch die aktive Auseinandersetzung mit der
Alternative, sich selbständig zu machen.
- Ebenfalls halte ich
eine "kurzfristige Konsenspolitik" nicht für einen Ausfluß
sozialer Verantwortung. Diese Art des Umgangs miteinander - in erster Linie
meine ich hier natürlich Tarifpartner und Mitbestimmungsgremien -
impliziert in meinem Verständnis das Verschieben von Konflikten, verbunden
mit der Hoffnung, es werde langfristig schon irgendwie gutgehen. Diese Haltung,
nämlich Auseinandersetzungen zu vertagen, hat sich noch nie ausgezahlt.
Damit soll nicht einer Konfliktaustragung um jeden Preis das Wort geredet
werden, im Gegenteil. Aber Kompromißfähigkeit entsteht erst aus
Konfliktbereitschaft. Nur eine klare Konfliktbeschreibung bildet den Boden für
das Aufeinander-Zugehen.
Auf einen Nenner gebracht: Der vertagte
Konflikt vermittelt den Betroffenen das falsche Bild, täuscht Konsens vor,
der in Wirklichkeit nicht besteht. Das Aufbrechen der verdeckten Gegensätze
führt schließlich zu umso vehementeren Auseinandersetzungen.
Vor
diesem Hintergrund fällt nun der Definitionsversuch zum Begriff "soziale
Verantwortung" nicht mehr so schwer. Unter ihr verstehe ich
- eine
vorausschauende, das Unternehmen und die Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen sichernde
Politik. Diese Reihenfolge ist gewollt. Nur ein wirtschaftlich gesundes
Unternehmen gibt die zur Sicherung von Arbeitsplätzen erforderlichen
Handlungsspielräume. Das klingt banal, wird in der theoretischen Aussage
sicherlich nicht bestritten, führt indessen innerbetrieblich immer wieder
zu Auseinandersetzungen; nämlich dann, wenn Entscheidungen zur
wirtschaftlichen Sicherheit des Unternehmens mit individuellen Ansprüchen
kollidieren. Genau gesagt, man wird kaum erwarten können, daß ein
Betroffener den dringend erforderlichen Personalabbau akzeptiert. Hier die
Balance zu finden zwischen Unternehmensinteressen und Mitarbeiterbelangen ist
sicherlich zur Zeit eine der schwersten Aufgaben, denen sich
Unternehmensleitungen und Personalmanagement gegenübersehen.
-
Soziale Verantwortung manifestiert sich ebenfalls in der Schaffung von
menschengerechten oder menschenangemessenen Arbeitsbedingungen. Ich möchte
nun nicht näher eingehen auf Selbstverständlichkeiten wie gerechte
Vergütung, soziale Absicherung, ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes.
Vielmehr beginnt soziale Verantwortung bereits bei einem professionell durchgeführten
Auswahlprozess, um sicherzustellen, daß ein neuer Mitarbeiter seinen
Qualifikationen entsprechend eingesetzt wird. Da sich jedoch die Anforderungen
an die Arbeit verändern, besteht soziale Verantwortung auch darin, Möglichkeiten
für notwendige Anpassung durch Qualifikation zu bieten bzw. diese Maßnahme
durchzuführen. Die Anforderungen des Arbeitsplatzes müssen sich
widerspiegeln in den übertragenen Kompetenzen bzw. der Verantwortung des
Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin. Im weiteren Sinne hierzu gehört auch
die präzise Formulierung der Erwartungen an den Beitrag des Mitarbeiters.
Man kann hier von "Pflichtenstatus" sprechen, dessen ungenaue
Beschreibung häufig Anlaß für Auseinandersetzungen bis hin zu
Arbeitsgerichtsprozessen ist.
- Nicht nur mittelständische
Unternehmen haben in der jüngeren Vergangenheit verstärkte
Anstrengungen unternommen, familiäre Belange ihrer Mitarbeiter/innen durch
Flexibilisierung der Arbeitszeiten angemessen zu berücksichtigen.
Eigentlich müßte hierin eine Selbstverständlichkeit gesehen
werden. Voraussetzung ist allerdings, daß der Mitarbeiter sich im Bild des
Unternehmers vom Kostenfaktor zu einem am Unternehmensziel mitarbeitenden
Individuum wandelt.
- Diskutiert wird häufig darüber, ob ein
Unternehmen seinen Mitarbeiter/innen ein "Heimatgefühl" als
Garant für Identifikation vermitteln muß. Dem steht die Firma gegenüber,
die mehr Interesse an Arbeitskräften hat, die der Abwechslung den Vorzug
geben, ihre Aufgabe eher als ein zeitlich befristetes Projekt ansehen. Ich
denke, es kann hier kein Entweder/Oder geben; vielmehr garantiert eine gesunde
Mischung zwischen diesen beiden Typen auf der einen Seite die Beachtung und
Wahrung von Kultur und Persönlichkeit des Unternehmens, auf der anderen die
erforderliche Öffnung gegenüber neuen Ansätzen.
-
Offenbar schwer zu lösen ist das Problem der richtigen und rechtzeitigen
Information. Ich meine damit nicht die groben Ziele eines jeden Unternehmens,
ich meine auch nicht eine detailgenaue Information darüber, was das
Unternehmen in naher Zukunft zu tun gedenkt. Wovon ich rede, ist die offene
Kommunikation über die Abhängigkeit des einzelnen Arbeitsplatzes von
der unternehmerischen Tätigkeit. Soziale Verantwortung besteht auch darin,
den Einzelnen nicht darüber im unklaren zu lassen, welche Auswirkung die
aktuelle Situation bzw. die Planung des Unternehmens auf ihn persönlich
hat. Verbunden sein muß dies jeweils mit Antworten auf persönliche,
aus beruflicher Existenzangst resultierende Fragen.
Frage 3: Sie haben in Ihren Ausführungen auch
deutlich gemacht, wie sich die soziale Verantwortung der Unternehmensführung
im Umgang mit dem Betriebsrat und den Mitarbeitern konkret entfaltet. In der
Diskussion fiel dazu u.a. der Hinweis auf den Betriebsrat als "Co-Manager",
ein Stichwort, das von Seiten vieler Betriebsräte ja sehr zwiespältig
aufgenommen wird.
Antwort 3:Es ist schon
erstaunlich, daß im sehr detailgenauen, umfassend in die betrieblichen Abläufe
eingreifenden Betriebsverfassungsgesetz von 1972 das Wort "Verantwortung"
nicht vorkommt. Natürlich ist das richtig. Die unternehmerische
Verantwortung liegt bei der Unternehmensführung. Das Gesetz geht -
vereinfacht gesagt - von der Unterstellung aus, daß die Unternehmensführung
lediglich das Wohl des Unternehmens als "anonymem Gebilde", der
Betriebsrat lediglich das Wohl der Mitarbeiter/innen im Auge hat. Natürlich
trifft beides so nicht zu. Wenn ich mich jetzt, der Frage entsprechend, nur auf
den Part des Betriebsrates beschränke, ist schon feststellbar, daß in
schwierigen Zeiten einerseits der Unternehmer die Nähe zum Betriebsrat
sucht, andererseits der Betriebsrat durch ständigen Gedankenaustausch mit
dem Unternehmer bemüht ist, seinen Einfluß frühzeitig, d.h. noch
bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden, geltend zu machen. Beides ist
legitim und sinnvoll. Geht der Unternehmer nun einen Schritt weiter und
versucht, den Betriebsrat mit in die Verantwortung zu ziehen, scheitert dies in
der Regel. Der Betriebsrat fühlt sich eben nicht als "Co-Manager",
sondern als Interessenvertreter. Vielleicht kann man sich diese Polarität
ganz gut am Bild der zwei Brennpunkte, die es zur Konstruktion einer Ellipse
bedarf, vorstellen. Die Ellipse versinnbildlicht das betriebliche Geschehen, die
zwei polaren Brennpunkte sind ihre Grundlage. Sie sind unabhängig
voneinander und keiner der beiden ist verzichtbar.
Frage 4: Es wird immer wieder darauf hingewiesen - und
das haben Sie auch in Ihrem Vortrag getan - daß im internationalen Geschäft
gleiche Wettbewerbsbedingungen herrschen müssen und davon auch der
Spielraum abhängt, der für eine soziale Verantwortung der
Unternehmensführung gegenüber den Mitarbeitern verfügbar ist.
Stichworte in der aktuellen Diskussion sind hier die Subventionierung anderer
europäischer Fluglinien (z.B. Air France) und die Praxis der Korruption im
internationalen Geschäft. Welche Möglichkeiten sehen Sie hier auf
europäischer oder gar weltweiter Ebene, wettbewerbsneutrale Regeln in ökonomischer
und ethischer Hinsicht zu schaffen?
Antwort 4:
Wettbewerb ist nur möglich unter gleichen Bedingungen. Ist ein Unternehmen
nicht in der Lage, sich bei gleichen Ausgangsbedingungen im Wettbewerb mit den
anderen zu behaupten, muß es aus dem Markt austreten. Gerät es
indessen in wirtschaftliche Schwierigkeiten, weil die Mitbewerber von ihren
Regierungen (oder von wem auch immer) unterstützt werden, hat dies mit
fairem Wettbewerb nichts mehr zu tun. Das aber ist exakt die Lage in Europa.
Viele Luftverkehrsgesellschaften werden als Prestigeobjekte ihrer Länder
angesehen. Geraten sie in Schwierigkeiten, können sie sich auf staatliche
Unterstützung verlassen.
Ohne nun im einzelnen auf Namen eingehen
zu wollen, kann festgehalten werden, daß die Deutsche Lufthansa nicht zu
den Empfängern staatlicher Subventionen zählt. Das ermöglicht
ihr, in Brüssel immer wieder auf die verurteilungswürdige Praxis in
anderen Ländern hinzuweisen. Die Unterstützung durch die Politik
findet leider nicht statt. Bekanntlich subventioniert auch unser Staat einige
notleidende Branchen in Deutschland - dies ist uns gerade in den letzten Wochen
einmal mehr deutlich vor Augen geführt worden. Die Chancen einer
staatlichen Intervention auf europäischer Ebene sind daher gleich null.
Vorstellbar
wäre sicherlich eine Art code of conduct der betroffenen
Luftverkehrsgesellschaften. Da es hier aber letztlich um das Überleben von
Gesellschaften geht, halte ich eine Realisierung dieser Vorstellung für höchst
unwahrscheinlich.
Frage 5: Der
Wettbewerb im Luftverkehr wird sich in Europa und weltweit verschärfen. Wie
wird dadurch die soziale Verantwortung der Unternehmensführung nach innen
betroffen? Anders formuliert: Wird der Konsens auch in Zukunft bei der Lufthansa
ein positiver "strategischer Wettbewerbsfaktor" sein? Oder
antizipieren Sie verstärkte Konflikte wegen der verengten ökonomischen
Ertragsbasis und der Opfer, die deshalb von den Mitarbeitern in Zukunft zu
bringen sind?
Antwort 5: Zunächst
einmal: Wettbewerb ist gut. Sich am Wettbewerb beteiligen möchte jeder.
Derjenige, der freudig und freiwillig persönliche Einschränkungen
hinnimmt, muß erst noch erfunden werden.
Im vorstehend Gesagten
wurde bereits das Thema offene Kommunikation behandelt. Gleichwertig neben der
strategischen Ausrichtung eines Unternehmens an den Erfordernissen des Marktes,
neben die vorausschauende Positionierung und Vorbereitung des Unternehmens auf
die zukünftigen Aufgaben muß die Einbeziehung der Mitarbeiter in sämtliche
Prozesse gestellt werden. Hierbei erscheint es mir entscheidend, den Anspruch an
die Verständnisfähigkeit und bereitschaft der Mitarbeiter/innen
nicht zu niedrig zu schrauben. Die Unterschätzung des vorhandenen geistigen
Potentials führt zu unzulässiger Vereinfachung und Verkürzung von
Sachverhalten. Diese haben wiederum Fehleinschätzungen und Fehlreaktionen
auf Mitarbeiterseite zur zwangsläufigen Folge. Neben Umfang und Präzisierung
des Informationsangebots tritt die Offenheit beim Transfer von Daten und Fakten.
Geschönte oder künstlich verschlechterte Zahlen bilden einen Nährboden
für Mißtrauen, Geringschätzung oder gar Gleichgültigkeit.
Konkret zu Ihrer Frage: Die Dienstleistung, die sich der Kunde wünscht,
kann nur produziert werden, wenn der Dienstleister sich komplett auf seine
Aufgabe konzentrieren kann. Das setzt einen Grundkonsens im Innenverhältnis
voraus. Dieser kann wiederum nur erzielt werden - s.o. -, wenn die Einsichten
oder Zwänge für das wirtschaftliche Handeln des Unternehmens den
Mitarbeiter/innen transparent sind und von ihnen nachvollzogen werden können.
Das hat nichts mit Harmonie um jeden Preis zu tun. Der erwähnte
Grundkonsens verträgt durchaus den Konflikt in Detailfragen. Er ist
geradezu Voraussetzung für eine "ordentliche" Auseinandersetzung
nach bestehenden Spielregeln. Eine solche emotionsfrei und sachorientiert
durchgeführte Auseinandersetzung wiederum ist, soweit kann man sicherlich
gehen, sogar ein notwendiger Bestandteil des Grundkonsenses.
Auf einen Nenner gebracht: Wir sehen im richtig verstandenen Konsens
auch zukünftig einen "strategischen Wettbewerbsfaktor" für
unser Unternehmen.
(Die Fragen stellte Prof. Dr. Horst Steinmann) |