Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
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23.11.2006, 18:00 Uhr - 25.11.2006, 13:00 Uhr; Stuttgart-Hohenheim
Die EU-Qualifikationsrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die nationale flüchtlingsrechtliche Praxis
14. Fortbildungstagung für VerwaltungsrichterInnen
In Zusammenarbeit mit dem Hochkommissariat für Flüchtlinge der Vereinten Nationen (UNHCR)

14. Fortbildungstagung für Verwaltungs-
richterinnen und Verwaltungsrichter

Die EU-Qualifikationsrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die nationale flüchtlingsrechtliche Praxis

23.-25. November 2006
Tagungszentrum Hohenheim

EU-Qualifikationsrichtlinie und nationale Praxis

Mit der Qualifikationsrichtlinie werden in der EU die Maßstäbe für die Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sowie für den subsidiären Schutz konkretisiert und bestimmte Mindeststandards an Rechten kodifiziert.

Die Qualifikationsrichtlinie wird die Praxis in den Mitgliedsstaaten nachhaltig beeinflussen. Seit Ablauf der Umsetzungsfrist am 10. Oktober 2006 entfaltet die Richtlinie unmittelbare Wirkung soweit sie noch nicht oder nur unzureichend in nationales Recht transponiert wurde. Den Verwaltungsgerichten wird in der Praxis bei der Auslegung der Richtlinie und der sie umsetzenden Vorschriften im Lichte des europäischen Rechts und des Flüchtlingsvölkerrechts eine besonders gewichtige Rolle zukommen. Im Rahmen der Tagung sollen Fragen der Auslegung der Anerkennungsvoraussetzungen nach der Richtlinie insbesondere im Licht der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Praxis anderer deutschsprachiger Staaten näher beleuchtet werden.

Das Konzept der Tagung ist es, die materiellen Voraussetzungen der Flüchtlingsanerkennung anhand der Vorgaben nach der Qualifikationsrichtlinie und der Genfer Flüchtlingskonvention sowie anhand der nationalen Rechtsprechung systematisch zu analysieren. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den effektiven Schutz im Heimatstaat gerichtet sein, dem der letzte Tag der Veranstaltung gewidmet ist. Dabei geht es zum einen um Anforderungen an den Schutz vor nichtstaatlichen Verfolgern und zum anderen um die Bedingungen für eine innerstaatliche Schutzalternative. Diese Problematik soll auch anhand des Beispiels der tschetschenischen Flüchtlinge in der Russischen Föderation genauer beleuchtet werden.

Wir laden herzlich nach Stuttgart-Hohenheim ein!



Donnerstag, 23. November 2006


19.30 Uhr bis 21.00 Uhr

Begrüßung

Klaus Barwig, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart


Grußwort der Internationalen Asylrichtervereinigung (IARLJ)

Prof. Dr. Harald Dörig, BVerwG Leipzig


Perspektiven einer europäischen Asylpolitik

Dr. Gottfried Köfner, UNHCR Berlin

Freitag, 24. November 2006


09.00 Uhr

Begrüßung und Einführung in die Tagungsthematik


09.15 Uhr

Die Bedeutung der Qualifikationsrichtlinie in Deutschland, Österreich und der Schweiz

Eine problemorientierte Analyse der Qualifikationsrichtlinie und der nationalen Praxis

Panel:
- Judith Putzer, Unabhängiger Bundesasylsenat,
Österreich
- Angelika Wenzl, Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge, Nürnberg
- N.N., Schweiz
- Dr. Roland Bank, UNHCR Berlin
- Dr. Constantin Hruschka, UNHCR Nürnberg

Diskussionsleitung: Dr. Bertold Huber, VG Frankfurt am Main


1. Grundlegende Anmerkungen zur Rolle der Qualifikationsrichtlinie im jeweiligen nationalen Recht
2. Verfolgungshandlungen und begründete Furcht
3. Verfolgungsgründe (insb. Religion u. soziale Gruppe)
4. Ausschlussgründe
5. Beendigungsgründe
6. Subsidiärer Schutz

zwischendurch Kaffeepause


13.00 Uhr bis 14.00 Uhr

Mittagessen


gegen 15.30 Uhr Kaffeepause


17.00 Uhr

Dublin II - eine Bilanz nach dreieinhalb Jahren Praxis

Dr. Ralph Göbel-Zimmermann, VG Gießen


18.00 Uhr

Abendessen

Samstag, 25. November 2006


09.00 Uhr

Inhalt und Umfang des effektiven Schutzes im Herkunftsstaat
- Gefahren durch nichtstaatliche Akteure und die Anforderungen an den Schutz gegen solche Gefahren im Herkunftsstaat -

Fortsetzung des Panels vom Vortag zur Bedeutung der Qualifikationsrichtlinie in Deutschland, Österreich und der Schweiz


09.45 Uhr

Die aktuelle Situation in Tschetschenien und die Lage von tschetschenischen Flüchtlingen in der russischen Föderation

Svetlana Gannushkina, Memorial


11.00 Uhr

Kaffeepause


11.30 Uhr

Das Konzept der inländischen Fluchtalternative in der deutschen Rechtsprechung

Katrin Lehmann, Hessischer VGH (Kassel)


12.45 Uhr

Mittagessen - Tagungsende



Mitveranstalter

Internationale Asylrichtervereinigung (IARLJ)

Neue Richtervereinigung (NRV)



Tagungsleitung


Klaus Barwig, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart


Dr. Roland Bank, UNHCR Berlin


Dr. Constantin Hruschka, UNHCR Nürnberg


Dr. Bertold Huber, Vors. Richter, VG Frankfurt am Main



Zur Teilnahme


Tagungskosten

Tagungsbeitrag (inkl. Tagungsgetränken) EUR 75,00
Verpflegung EUR 36,00
2 Übernachtungen/ Fr. im EZ EUR 53,00
2 Übernachtungen/ Fr. im DZ EUR 43,00
Sonstige Tagungskosten entstehen nicht.
Teilnahmebescheinigungen werden erstellt.
Fahrtkostenübernahme im Einzelfall möglich (Bahnfahrt ab 200 km Entfernung).


Anmeldung und Rückfragen

Wir bitten um eine schriftliche Anmeldung an folgende Adresse:
Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Referatsassistenz: Caharina Schultheiß M.A.
Im Schellenkönig 61, 70184 Stuttgart
Tel: +49 711 1640 721; Fax: +49 711 1640 821
E-Mail: Schultheiss@akademie-RS.de

Anmeldeschluß: 9. November 2006.
Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.
Bei Rücktritt von der Anmeldung zwischen 10. und 20. November 2006 (Eingangsdatum) stellen wir Ihnen den Tagungsbeitrag in Rechnung, danach bzw. bei Fernbleiben die Gesamtkosten.


Tagungshaus und Anreise

Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- Tagungszentrum Hohenheim -
Paracelsusstraße 91, 70599 Stuttgart
Tel: +49 711 451034 600; Fax: +49 711 451034 898

Das Tagungszentrum liegt in der Nähe der Universität Hohenheim. Von Stuttgart Hbf aus erreichbar mit der Stadtbahn (U5, U6) bis Möhringen, von dort Stadtbahn (U3) bis Plieningen (Endstation). Bei Anreise mit der S-Bahn aus Richtung Süden kann schon in Stuttgart-Vaihingen in die U3 gewechselt werden. Von der Endstation sind es noch etwa 300 Meter - zunächst weiter in Fahrtrichtung, im Kreuzungsbereich (Kreisverkehr) die Hauptstraße überqueren, dann unmittelbar rechts in die Paracelsusstraße. AutofahrerInnen, die über die Autobahn A8 anreisen, verlassen die Autobahn bei der Ausfahrt "Flughafen" in Richtung Plieningen. Sie bleiben auf der Hauptstraße durch Plieningen bis zum Kreisverkehr an der "Wirtschaft Garbe" mit der Abzweigung "Universität Hohenheim". Dort scharf rechts in die Paracelsusstraße abbiegen. Vom Flughafen Stuttgart zum Tagungshaus benötigen Sie ca. 15 Auto-Minuten.

Weitere Texte zur Tagung

Das Tagungsprogramm im PDF-Format

Handout: Die EU-Qualifikationsrichtlinie und ihre Auswirkungen im Flüchtlingsrecht

Leitfaden des Bundesministeriums des Inneren vom 29.04.2004/ 13.10.2006

Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004

Kommentar des Hohen Flüchtlingskommisssars der Vereinten Nationen (UNHCR) zur Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004

Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003

Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission vom 2. September 2003

"The Dublin II Regulation – A UNHCR Discussion Paper" (Auszugweise Übersetzung der UNHCR-Studie vom April 2006)


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