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23.-25. November 2006
Tagungszentrum Hohenheim
Mit der Qualifikationsrichtlinie werden in der EU die Maßstäbe für die Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sowie für den subsidiären Schutz konkretisiert und bestimmte Mindeststandards an Rechten kodifiziert.
Die Qualifikationsrichtlinie wird die Praxis in den Mitgliedsstaaten nachhaltig beeinflussen. Seit Ablauf der Umsetzungsfrist am 10. Oktober 2006 entfaltet die Richtlinie unmittelbare Wirkung soweit sie noch nicht oder nur unzureichend in nationales Recht transponiert wurde. Den Verwaltungsgerichten wird in der Praxis bei der Auslegung der Richtlinie und der sie umsetzenden Vorschriften im Lichte des europäischen Rechts und des Flüchtlingsvölkerrechts eine besonders gewichtige Rolle zukommen. Im Rahmen der Tagung sollen Fragen der Auslegung der Anerkennungsvoraussetzungen nach der Richtlinie insbesondere im Licht der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Praxis anderer deutschsprachiger Staaten näher beleuchtet werden.
Das Konzept der Tagung ist es, die materiellen Voraussetzungen der Flüchtlingsanerkennung anhand der Vorgaben nach der Qualifikationsrichtlinie und der Genfer Flüchtlingskonvention sowie anhand der nationalen Rechtsprechung systematisch zu analysieren. Ein besonderes Augenmerk wird dabei auf den effektiven Schutz im Heimatstaat gerichtet sein, dem der letzte Tag der Veranstaltung gewidmet ist. Dabei geht es zum einen um Anforderungen an den Schutz vor nichtstaatlichen Verfolgern und zum anderen um die Bedingungen für eine innerstaatliche Schutzalternative. Diese Problematik soll auch anhand des Beispiels der tschetschenischen Flüchtlinge in der Russischen Föderation genauer beleuchtet werden.
Wir laden herzlich nach Stuttgart-Hohenheim ein!
19.30 Uhr bis 21.00 Uhr
Begrüßung
Klaus Barwig, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Grußwort der Internationalen Asylrichtervereinigung (IARLJ)
Prof. Dr. Harald Dörig, BVerwG Leipzig
Perspektiven einer europäischen Asylpolitik
Dr. Gottfried Köfner, UNHCR Berlin
09.00 Uhr
Begrüßung und Einführung in die Tagungsthematik
09.15 Uhr
Die Bedeutung der Qualifikationsrichtlinie in Deutschland, Österreich und der Schweiz
Eine problemorientierte Analyse der Qualifikationsrichtlinie und der nationalen Praxis
Panel:
- Judith Putzer, Unabhängiger Bundesasylsenat,
Österreich
- Angelika Wenzl, Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge, Nürnberg
- N.N., Schweiz
- Dr. Roland Bank, UNHCR Berlin
- Dr. Constantin Hruschka, UNHCR Nürnberg
Diskussionsleitung: Dr. Bertold Huber, VG Frankfurt am Main
1. Grundlegende Anmerkungen zur Rolle der Qualifikationsrichtlinie im jeweiligen nationalen Recht
2. Verfolgungshandlungen und begründete Furcht
3. Verfolgungsgründe (insb. Religion u. soziale Gruppe)
4. Ausschlussgründe
5. Beendigungsgründe
6. Subsidiärer Schutz
zwischendurch Kaffeepause
13.00 Uhr bis 14.00 Uhr
Mittagessen
gegen 15.30 Uhr Kaffeepause
17.00 Uhr
Dublin II - eine Bilanz nach dreieinhalb Jahren Praxis
Dr. Ralph Göbel-Zimmermann, VG Gießen
18.00 Uhr
Abendessen
09.00 Uhr
Inhalt und Umfang des effektiven Schutzes im Herkunftsstaat
- Gefahren durch nichtstaatliche Akteure und die Anforderungen an den Schutz gegen solche Gefahren im Herkunftsstaat -
Fortsetzung des Panels vom Vortag zur Bedeutung der Qualifikationsrichtlinie in Deutschland, Österreich und der Schweiz
09.45 Uhr
Die aktuelle Situation in Tschetschenien und die Lage von tschetschenischen Flüchtlingen in der russischen Föderation
Svetlana Gannushkina, Memorial
11.00 Uhr
Kaffeepause
11.30 Uhr
Das Konzept der inländischen Fluchtalternative in der deutschen Rechtsprechung
Katrin Lehmann, Hessischer VGH (Kassel)
12.45 Uhr
Mittagessen - Tagungsende
Internationale Asylrichtervereinigung (IARLJ)
Neue Richtervereinigung (NRV)
Klaus Barwig, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Dr. Roland Bank, UNHCR Berlin
Dr. Constantin Hruschka, UNHCR Nürnberg
Dr. Bertold Huber, Vors. Richter, VG Frankfurt am Main
Tagungskosten
Tagungsbeitrag (inkl. Tagungsgetränken) EUR 75,00
Verpflegung EUR 36,00
2 Übernachtungen/ Fr. im EZ EUR 53,00
2 Übernachtungen/ Fr. im DZ EUR 43,00
Sonstige Tagungskosten entstehen nicht.
Teilnahmebescheinigungen werden erstellt.
Fahrtkostenübernahme im Einzelfall möglich (Bahnfahrt ab 200 km Entfernung).
Anmeldung und Rückfragen
Wir bitten um eine schriftliche Anmeldung an folgende Adresse:
Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Referatsassistenz: Caharina Schultheiß M.A.
Im Schellenkönig 61, 70184 Stuttgart
Tel: +49 711 1640 721; Fax: +49 711 1640 821
E-Mail: Schultheiss@akademie-RS.de
Anmeldeschluß: 9. November 2006.
Eine Anmeldebestätigung erfolgt nicht.
Bei Rücktritt von der Anmeldung zwischen 10. und 20. November 2006 (Eingangsdatum) stellen wir Ihnen den Tagungsbeitrag in Rechnung, danach bzw. bei Fernbleiben die Gesamtkosten.
Tagungshaus und Anreise
Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- Tagungszentrum Hohenheim -
Paracelsusstraße 91, 70599 Stuttgart
Tel: +49 711 451034 600; Fax: +49 711 451034 898
Das Tagungszentrum liegt in der Nähe der Universität Hohenheim. Von Stuttgart Hbf aus erreichbar mit der Stadtbahn (U5, U6) bis Möhringen, von dort Stadtbahn (U3) bis Plieningen (Endstation). Bei Anreise mit der S-Bahn aus Richtung Süden kann schon in Stuttgart-Vaihingen in die U3 gewechselt werden. Von der Endstation sind es noch etwa 300 Meter - zunächst weiter in Fahrtrichtung, im Kreuzungsbereich (Kreisverkehr) die Hauptstraße überqueren, dann unmittelbar rechts in die Paracelsusstraße. AutofahrerInnen, die über die Autobahn A8 anreisen, verlassen die Autobahn bei der Ausfahrt "Flughafen" in Richtung Plieningen. Sie bleiben auf der Hauptstraße durch Plieningen bis zum Kreisverkehr an der "Wirtschaft Garbe" mit der Abzweigung "Universität Hohenheim". Dort scharf rechts in die Paracelsusstraße abbiegen. Vom Flughafen Stuttgart zum Tagungshaus benötigen Sie ca. 15 Auto-Minuten.
Weitere Texte zur Tagung
Das Tagungsprogramm im PDF-Format
Handout: Die EU-Qualifikationsrichtlinie und ihre Auswirkungen im Flüchtlingsrecht
Leitfaden des Bundesministeriums des Inneren vom 29.04.2004/ 13.10.2006
Richtlinie 2004/83/EG des Rates vom 29. April 2004
Verordnung (EG) Nr. 343/2003 des Rates vom 18. Februar 2003
Verordnung (EG) Nr. 1560/2003 der Kommission vom 2. September 2003