Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
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Tagungsbericht Zuwanderungsgesetz

Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht 2003


Das rechtmäßige Zustandekommen des neuen Zuwanderungsgesetzes wurde vom Bundesverfassungsgericht am 18. Dezember 2003 verneint, so dass das Gesetz nicht wie ursprünglich vorgesehen am 01.01.2003 in Kraft treten konnte. Die Bundesregierung brachte den Gesetzentwurf nahezu unverändert am 15.01.2003 erneut in das Gesetzgebungsverfahren ein. Die Hohenheimer Tage zum Ausländerrecht gingen deshalb aus gegebenem Anlass einerseits auf das Gesetzesvorhaben an sich, wie auch auf die erneut aufgeflammte politische Diskussion um die Zuwanderung ein.

In einem Podiumsgespräch zu Beginn der Tagung wurden die Dissenspunkte zwischen Regierungs- und Oppositionsparteien, aber auch zwischen den Regierungsparteien selbst sichtbar. Strittig war vor allem die Beurteilung der Zuzugspotentiale: Während der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Bosbach alleine beim Kindernachzug eine Zahl von 200.000 in den Raum stellte, wies die Beauftragte der Bundesregierung für Migration Marieluise Beck darauf hin, dass sich aus der Kindergeldstatistik und aus regelmäßigen Repräsentativuntersuchungen am Beispiel der türkischen Wohnbevölkerung in Deutschland ein völlig anderes Bild ergebe: Während ca. 700.000 türkische Kinder bei ihren Eltern in Deutschland leben wird für lediglich 7.000 Kindergeld in die Türkei gezahlt. Somit leben bereits 99 % der türkischen Kinder bei ihren Eltern in Deutschland und weiterer Zuzug erscheint angesichts der Tatsache marginal, dass für die geplante Alterseinschränkung auf 12 Jahre eine Verminderung des (theoretischen) Nachzugspotentials um 1.500 Kinder entstünde und selbst dies nur unter der abwegigen Voraussetzung, dass sämtliche Kinder zu ihren Eltern nach Deutschland ziehen würden. Schließlich leben auch Kinder deutscher Eltern im Ausland. Beck lenkte den Blick auf die Zuwanderungszahlen von Gewicht, nämlich die ausländischen Familienangehörigen von Spätaussiedlern (2002: ca. 91.000), deren Anteil inzwischen bei mehr als 75 % liegt. Die eigentliche Problemstellung der sogenannten Seiteneinsteiger in unser Bildungssystem finde sich hier, und zwar quantitativ wie auch qualitativ. Auch der Zuzug solcher Seiteneinsteiger innerhalb der EU-Freizügigkeit ist rechtlich nicht zu verhindern, um so mehr notwendig wären Maßnahmen dort wo Zuzug auch weiterhin stattfindet, anstatt Einschränkungen zu fordern, die außer Emotionen keinerlei Effekte zeitigen.

Dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Dieter Wiefelspütz wurde aus dem Auditorium vorgehalten wie ein Gesetz, das bereits auf die Zustimmungsfähigkeit der Opposition hin als Kompromiss formuliert worden war, nun nochmals unverändert eingebracht werden konnte. Naheliegend sei, wie auch inzwischen durch mehr als 100 Änderungsanträge der B-Länder im Bundesrat nachhaltig bestätigt, dass für die Opposition die zurückliegenden Zugeständnisse nunmehr nicht mehr ausreichend seien und die Opposition den neu eingebrachten Gesetzentwurf als reines Produkt der rot-grünen Bundesregierung darstellt.

Die mehr als 200 teilnehmenden Fachleute aus Verwaltung, Rechtsprechung, Justiz, Wissenschaft und Sozialarbeit kritisierten auch handwerkliche Mängel am Gesetzentwurf und wiesen auf schon jetzt absehbare Unzuträglichkeiten bei der Umsetzung, insbesondere beim geplanten „one-stop-government“ – der zusammengefassten Entscheidung von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisrecht – hin. Die als wesentliche Vereinfachung propagierte Reduzierung auf zwei Aufenthaltstitel erweise sich angesichts einer Vielzahl von Aufenthaltszwecken und damit verbundener unterschiedlicher Rechtsfolgen eher als Erschwernis.
Am von der Baden-Württembergischen Justizministerin und Ausländerbeauftragten Corinna Werwigk-Hertneck dargestellten FDP-Kompromissvorschlag einer Quotierung der Zuwanderung entzündete sich der Streit um die grundsätzliche Frage einer flexiblen Praktikabilität eines solchen Verfahrens für den Arbeitsmarkt und um die Verrechenbarkeit von Arbeitsmarkt- und humanitärer Zuwanderung. Gerade im Hinblick auf die humanitäre Zuwanderung zeigte sich der Vertreter des UNHCR in Deutschland Stefan Berglund zuversichtlich, dass die mit dem Gesetzentwurf vorgesehenen und in den meisten EU-Staaten gängigen Standards (geschlechtsspezifische und nichtstaatliche Verfolgung) sowie die Gleichstellung von GFK-Flüchtlingen und Asylbewerbern nach Art. 16a GG doch noch geltendes Recht werden und nicht dem Parteienstreit zum Opfer fallen.

Ein Hauptkritikpunkt am Gesetzentwurf liegt im neu geregelten Arbeitsmarktzugang. Entgegen der Behauptung, hierdurch würde der Anwerbestopp aufgehoben und erhebliche Zuwanderungspotentiale eröffnet, wies Dagmar Feldgen, Regierungsdirektorin im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, auf das weiter bestehende Vorrangprinzip
hin und stellte klar, dass die vorgesehene Punkteregelung ohnehin erst zu einem späteren Zeitpunkt, nämlich bei verbesserten ökonomischen Rahmendaten realisiert werden solle.

Vor allem von kirchlicher Seite wurde betont, dass das Entgegenkommen von rot-grün beim Familiennachzug (Absenkung des Nachzugsalters) schon in der Entwurfsphase des Gesetzes eine Absenkung der Standards auf EU-Ebene (ursprünglich war hier in Angleichung an EU-Bürger ein Höchstalter von 18 Jahren beim Kindernachzug geplant) bewirkte. Die Möglichkeit, Kinder bei gleichzeitiger Einreise im Familienverbund bis zum 18. Lebensjahr zuzulassen, wurde als lebensfremd kritisiert: auch bei einem Arbeitsplatzwechsel innerhalb Deutschlands ist es keineswegs üblich, den damit verbundenen Ortswechsel der ganzen Familie zeitgleich und damit vor Ablauf der Probezeit vorzunehmen.
Diese Regelung – in Verbindung mit erweiterten Ermessentatbeständen bei Arbeitsmarktzuwanderung – erinnert an das überwunden geglaubte Bild des „lediggehenden Gastarbeiters“ der 50er und 60er-Jahre des letzten Jahrhunderts.

Fachleute sahen sich auch jetzt noch nicht in der Lage abzuschätzen, wie sich die geplante Abschaffung der Duldung konkret auswirken würde. Befürchtet wird eine weitgehende Ersetzung der Duldung durch eine Bescheinigung, die – vor allem durch das damit verbundene Arbeitsverbot - lediglich zu weiterer Ausgrenzung führt.

In über 18 weiteren Foren wurden zahlreiche Problemfelder des Migrations-, Flüchtlings- und Asylrechts diskutiert. Neben Fragen zur Integration, der Arbeitsmarktsteuerung, der Auswirkungen der Terrorismusdebatte auf das Zuwanderungs- und Flüchtlingsrecht sowie der rechtsstaatlichen Bedenken gegen Ausreisezentren, wurde hierbei in zahlreichen Feldern immer wieder der noch nicht ausreichend berücksichtigte, erhebliche Anpassungsbedarf an die europarechtlichen Entwicklungen erkannt. Dabei war festzustellen, dass derzeit auf europäischer Ebene durchaus eine Entwicklung zur Absenkung rechtlicher Standards im Ausländer- und Flüchtlingsbereich stattfindet (Prof. Dr. Kees Groenmedijk, Kath. Universiteit Nijmegen, Niederlande). Parallele Entwicklungen in anderen europäischen Nachbarstaaten, die auf die europäische Ebene ausstrahlen, wurden durch Plenumsbeiträge ausländischer Wissenschaftler (Arien Kruyt, Niederlande; Tim Eicke, Großbritannien; Claire Saas, Frankreich) sowie durch eine ausführliche Diskussion mit der Europaabgeordneten Heide Rühle, Grüne dargestellt und diskutiert.

Seitens der Teilnehmer wurde andererseits erneut die nicht ausreichende Umsetzung der - das konstatierte Einwanderungsgeschehen reflektierenden Empfehlungen der Süßmuth-Kommission (Kindernachzug bis 18, Ausweisungsschutz für hier Geborene und Aufgewachsene, Hinnahme von Mehrstaatigkeit und Verzicht auf Sprachprüfung bei der ersten Generation als „Abschlussregelung“) kritisiert.

Einig waren sich die Teilnehmer darin, dass das neue Gesetzgebungsverfahren dazu genutzt werden sollte, die inzwischen erkannten praktischen Defizite des Gesetzentwurfs, ohne die das gescheiterte Gesetzgebungsverfahren prägende Eile, nunmehr zu beheben.


Klaus Barwig, Akademiereferent, Dr. Stephan Beichel-Benedetti, Richter




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