Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
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Prälat Hellmut Puschmann
Präsident des Deutschen Caritasverbandes



Statement in der Pressekonferenz der Übergabe der durch die Diözese Rottenburg-Stuttgart ermittelten Personendaten von während des 2. Weltkriegs in kirchlichen Einrichtungen in der Diözese beschäftigten Zwangsarbeiterinnen und Zwangsarbeitern am 10. November 2000 in Stuttgart

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Der ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz hat im August beschlossen, die in katholischen Einrichtungen während der Zeit des Nationalsozialismus tätigen Zwangsarbeiter zu entschädigen und den Deutschen Caritasverband (DCV) mit der Durchführung dieser Aufgabe betraut. Dafür wurde von den Diözesen Deutschlands ein Fonds in Höhe von fünf Millionen Mark zur Verfügung gestellt.

Um dieser Aufgabe gerecht zu werden, hat der DCV in seiner Münchner Hauptvertretung eine Geschäftsstelle eingerichtet, die alle eingehenden Anfragen bearbeitet, unklare Angaben genau recherchiert und die entsprechenden Auszahlungen vorbereitet. Der DCV trägt die Gesamtkosten des Verwaltungs- und Personalaufwands für den Entschädigungsfonds, so dass der von den deutschen Bischöfen bereitgestellte Betrag von fünf Millionen Mark uneingeschränkt für das eigentliche Anliegen zur Verfügung steht.

Unterstützt wird die Arbeit dieser Geschäftsstelle durch den Kirchlichen Suchdienst, der auf eine jahrzehntelange Erfahrung im Ermitteln von Personen und Adressen zurückblicken kann. Der Geschäftsführer des Kirchlichen Suchdienstes, Herr Ferdinand Michael Pronold, der ehrenamtlich die Leitung der Geschäftsstelle des Entschädigungsfonds übernommen hat, wird sie anschließend über Detailfragen informieren.

Bisher sind 50 Anfragen bei der Geschäftsstelle in München eingegangen. Die meisten Antragsteller kommen aus Polen. Jeder Antragsteller erhält einen Zwischenbescheid und ein Antragsformular zugeschickt. Die Anträge liegen in deutscher, russischer, polnischer und englischer Sprache vor und sind auch auf den Internet-Seiten des Deutschen Caritasverbandes zu finden.

Hier finden sie auch die Vergaberichtlinien des Entschädigungsfonds der Katholischen Kirche. Die Entschädigung besteht aus einer von Zeit und Dauer des Arbeitseinsatzes unabhängigen einmaligen Zahlung von 5.000 Mark. Antragsberechtigt sind alle Personen, die als Zwangsarbeiter in Einrichtungen tätig waren, die sich damals in kirchlicher Verantwortung befanden. Bewußt haben wir uns bei der Ausarbeitung der Vergaberichtlinien an der Vorlage der Stiftungsinitiative orientiert, um eine Ungleichbehandlung zu verhindern. Einen Unterschied gibt es allerdings: Im Bewußtsein, dass es eine gewisse Zeit braucht, bis die Information der Entschädigung durch die Katholische Kirche alle potentiell Betroffenen erreicht, hat sich der Deutsche Caritasverband entschlossen, Anträge auf Entschädigung bis zum 31. Dezember 2002 anzunehmen.

Wie sie bereits wissen, werden in diesen Tagen die ersten Entschädigungen ausgezahlt. Wir rechnen damit, bis zum Jahresende rund zehn Personen entschädigen zu können. Doch ist die Zahl derer, die aktiv einen Antrag auf Entschädigung stellen, ungleich geringer als die derjenigen, die noch gefunden werden müssen. Hier kommt den Recherchen in den Archiven der Diözesen, der Pfarreien und der Einrichtungen eine außerordentliche Bedeutung zu. Nur hier kann festgestellt werden, welche Männer und Frauen Zwangsarbeit in den verschiedenen Einrichtungen der katholischen Kirche geleistet haben. Und erst wenn diese Namen bekannt sind, können die Mitarbeiter der Geschäftsstelle des Entschädigungsfonds aktiv nach den ehemaligen Zwangsarbeitern suchen. Und diese Suche muß schnell gehen. Die heute noch lebenden Frauen und Männer sind alt, die meisten weit über 70 Jahre. Jeder Tag zählt.

Aus diesem Grund freue ich mich sehr, heute von Bischof Gebhard Fürst eine Liste mit 80 Namen ehemaliger Zwangsarbeiter entgegennehmen zu können, die in Einrichtungen der Diözese Rottenburg-Stuttgart eingesetzt waren. Diese Liste ist das Ergebnis intensiver Suche und monatelanger Arbeit. An dieser Stelle möchte ich allen Mitarbeitern, die sich in dieser Sache engagiert haben, herzlich danken. Auf der Grundlage dieser Liste können nun die Mitarbeiter des Entschädigungsfonds mit der Suche beginnen.

Die Arbeit des Entschädigungsfonds ist wesentlich von den Bemühungen und der Recherche in den Archiven abhängig. Wir schätzen, dass heute noch rund 1000 Menschen leben, die Anspruch auf Zahlungen aus dem kirchlichen Entschädigungsfonds haben. Die meisten werden wir nur mit Hilfe der Archive finden. Deswegen kommt der Arbeit der Archivare eine sehr große Bedeutung zu. Ihre Tätigkeit hilft den Mitarbeitern des Entschädigungsfonds, schneller die Frauen und Männer zu finden, denen vor 50 Jahren großes Unrecht angetan wurde.

Ich danke Bischof Fürst, seinen Mitarbeitern und den Mitarbeitern der Einrichtungen sehr herzlich für die Unterstützung unserer Arbeit und hoffe, das wir die auf dieser Liste genannten Frauen und Männer schnell ausfindig machen können. Die Katholische Kirche hat mit der Einrichtung des Entschädigungsfonds deutlich gemacht, dass sie bereit ist, die Verantwortung für begangenes Unrecht zu übernehmen. Nun liegt es an uns, durch schnelles Handeln deutlich zu machen, wie ernst wir diese Verantwortung nehmen.

Stuttgart, den 10. November 2000





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