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Entschädigung für NS-ZwangsarbeitVerlagspublikation
Entschädigung für NS-Zwangsarbeit
Rechtliche, historische und politische Aspekte

Hrsg.: Klaus Barwig / Günter Saathoff / Nicole Weyde
Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden 1998
344 Seiten, ISBN 3-7890-5687-1






Vorwort

Auch mehr als 50 Jahre nach Kriegsende ist die Entschädigung für NS-Zwangsarbeit noch immer in der politischen und juristischen Kontroverse. Erst vor etwa einem Jahrzehnt hat eine auch in der Öffentlichkeit wahrnehmbare Diskussion über dieses unerledigte Kapitel deutscher Geschichte eingesetzt.
Die Zwangsarbeiter, die von den Nationalsozialisten nach Deutschland deportiert wurden und zumeist unter fürchterlichen Lebensbedingungen arbeiten mußten, kamen überwiegend aus den ost- und südosteuropäischen Staaten. Die Mehrheit von ihnen dürfte heute nicht mehr am Leben sein ― das Leiden der Zwangsarbeit blieb nicht ohne Folgen.
Die Überlebenden sind für die Zwangsarbeit selbst weitgehend ohne Entschädigungsleistung geblieben. Sie konnten ihre rechtlichen und moralischen Forderungen gegen die damaligen Nutznießer der Zwangsarbeit nicht durchsetzten. Neuere historische Publikationen belegen eindrucksvoll das Interesse des NS-Regimes und der damaligen Wirtschaft an der Ausbeutung der Zwangsarbeiter. Es gab kaum eine Kommune, kaum einen Betrieb, kaum einen Bauern, der nicht deportierte Zwangsarbeiter einsetzte. Schätzungen gehen von bis zu 14 Millionen Menschen aus, die ins Deutsche Reich deportiert wurden.
Das Bundesentschädigungsgesetz, das umfangreiche Leistungen für Verfolgte vorsieht, hat bewußt die in Osteuropa lebenden Opfer ausgegrenzt. Stichtagsregelungen und das faktische Erfordernis eines Wohnsitzes in Deutschland oder dem westlichen Ausland machten es diesen Personen unmöglich, entsprechende Leistungen zu erhalten. Hier zeigt sich, daß selbst das Entschädigungsrecht vom Geist des "Kalten Krieges" geprägt ist. Die Zwangsarbeit als solche ist bis heute nicht als typisches NS-Unrecht anerkannt.
Zwangsarbeiter mußten daher ihre Ansprüche direkt gegen die Bundesrepublik Deutschland als Rechtsnachfolgerin des Deutschen Reiches und gegen die Firmen geltend machen. In der Vergangenheit wurden jedoch sämtliche Klagen durch die Gerichte mit der Begründung abgelehnt, die Forderungen nach Schadensausgleich für Zwangsarbeit gehörten zum Reparationsrecht. Die Forderungen könnten daher nur von Staat zu Staat geltend gemacht werden und das einzelne Opfer sei nach den Regeln des Völkerrechts nicht legitimiert, einen individuellen Anspruch auf Schadensausgleich geltend zu machen. Aber auch das "Londoner Schuldenabkommen" von 1953 hindere Deutschland und die deutschen Firmen an der Erfüllung derartiger reparationsrechtlicher Ansprüche.
Verfahren vor bundesdeutschen Gerichten und Debatten im Deutschen Bundestag haben indes in den letzten Jahren deutlich gemacht, daß die politischen und rechtlichen Barrieren gegen die Ansprüche von Opfern immer brüchiger geworden sind. Mit dem Fall der Mauer und dem 2+4-Vertrag änderte sich die politische Lage im Verhältnis zu den osteuropäischen Staaten grundlegend. Die Bundesrepublik konnte sich ihrer historischen Verantwortung gegenüber den osteuropäischen Zwangsarbeitern nicht mehr verschließen. Sie stellte eigens hierfür eingerichteten Stiftungen in Osteuropa Mittel zur Verfügung, um dadurch ehemaligen NS-Opfern, darunter auch Zwangsarbeitern wenigstens gewisse finanzielle Leistungen zukommen zu lassen.
Die Rechtslage änderte sich grundlegend durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Mai 1996. Das Gericht machte deutlich, daß individuelle Ansprüche von Zwangsarbeitern gegen den Staat oder Firmen durch das Völkerrecht nicht ausgeschlossen werden ― der vormals eherne Grundsatz der Exklusivität des Völkerrechts hatte plötzlich seine Geltung verloren. Einzelne Gerichte, allen voran das Landgericht Bonn, sprachen Opfern erstmalig einen Anspruch zu.
In den USA wurden von dort lebenden NS-Opfern Klagen gegen bundesdeutsche Firmen eingereicht, die Zwangsarbeiter eingesetzt hatten. Einige der Verfahren endeten mit außergerichtlichen Vergleichen. Auch in Deutschland haben einzelne Firmen wie die Hamburger Elektrizitätswerke (HEW) für ehemalige Zwangsarbeiter einen Pauschalbetrag in die Stiftung für polnische NS-Opfer eingebracht, andere, wie die Firma Diehl aus Nürnberg, haben ihren ehemaligen Opfern persönlich einen Schadensersatz gezahlt. Der VW-Konzern Wolfsburg und die Siemens-AG gaben im September 1998 bekannt, einen privaten Fonds in Höhe von jeweils 20 Millionen DM einzurichten. Auch andere Unternehmen erwägen derzeit, eine Regelung für die Entschädigung ihrer ehemaligen Zwangsarbeiter zu finden.
Schon seit einem Jahrzehnt hatten die Oppositionsfraktionen von BÜNDNIS 90/ Die GRÜNEN und der SPD im Bundestag Versuche unternommen, eine politische Lösung für die offenen Entschädigungsfragen zu finden, gerade auch, um den oftmals betagten und verarmten Opfern den mühevollen Gang vor die Gerichte zu ersparen. Vorgeschlagen wurde eine gemeinsam vom deutschen Staat und der deutschen Industrie finanzierte Bundesstiftung auf gesetzlicher Grundlage, die individuelle Entschädigungsleistungen an die Zwangsarbeiter erbringen sollte.
Im Kontext dieser neueren Debatte hat die Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart dieses wichtige und sensible Thema im Rahmen einer Tagung aufgegriffen, um die historische, rechtliche und moralische Dimension der Entschädigung von NS-Zwangsarbeit deutlich zu machen. Planung und Durchführung erfolgte in Zusammenarbeit mit der Jewish Claims Conference.
Der vorliegende Band möchte neben den historischen Aspekten vor allem auch die Rechtslage verdeutlichen, wie sie sich nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts und einiger Urteile darstellt, die den Zwangsarbeitern einen Anspruch zugesprochen haben. Zunächst wird die "Geschichte der Zwangsarbeit" diskutiert. Dabei wird auch die Haltung der deutschen Industrie der Nachkriegszeit thematisiert. Im Mittelpunkt stehen jedoch juristische Fragen: Welche Ansprüche haben die ehemaligen Zwangsarbeiter gegen Deutschland und vor allem gegen die Firmen, deren Verantwortung historisch immer deutlicher wird? Die Bedeutung, die diese Problematik für die Zwangsarbeiter aus Osteuropa hat, wird durch die Beiträge einiger Betroffener eindrucksvoll belegt. Neben den einzelnen Fachbeiträgen enthält der Band die wichtigsten aktuellen Gerichtsentscheidungen und politischen Dokumente.
Der Band soll nochmals auf die Dringlichkeit einer Lösung hinweisen, damit die Opfer es noch erleben, daß ihre Ansprüche befriedigt werden. Diese Chance einer Versöhnung sollte ergriffen werden, bevor es zu spät ist.
Stuttgart, im September 1998

Die Herausgeber



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