Menschenwürde braucht Zukunft
Postmoderne Freiheit und sonst nichts?
Dr. Manfred Lallinger, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Vorwort
"Den moralischen Zustand einer Gesellschaft erkennt man an ihrem Umgang mit den Schwächsten, den Benachteiligten", schrieb im Frühsommer des Jahres 1998 ein Redakteur der Badischen Zeitung in einer essayistischen Zeitdiagnose.
Anlässe, nach dem moralischen Zustand der Gegenwartsgesellschaft zu fragen, gibt es zuhauf. Denken wir etwa an die Entwicklungen im Bereich der Biotechnologie. Mit den beständig anwachsenden Zugriffsmöglichkeiten von Biologie, Medizin und Technik auf das menschliche Leben werden moralische Demarkationslinien immer häufiger aus dem Weg geräumt und die menschenrechtliche Garantie auf Unverletzlichkeit der Person aufgehoben. Das "Menschenrechtsübereinkommen des Europarats zur Biomedizin" (Bioethik-Konvention) - 1997 von 33 Ländern unterzeichnet und vor kurzem auch in Dänemark, Griechenland, der Slowakei und Slowenien in Kraft getreten - ändert daran kaum etwas.
"Die Bioethik-Konvention ist ein außerordentlich fragwürdiges Werk, das mehr ethische Probleme aufwirft als löst." Auf diesen Nenner brachte Evelyne Gebhardt, Mitglied des Rechtsausschusses der Europäischen Parlaments, ihre kritischen Ausführungen zu dem Regelwerk des Europarats auf der Tagung, zu der die Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart, die Zeitschrift "Herder-Korrespondenz" und der Diözesanrat der Diözese Rottenburg-Stuttgart nach Weingarten eingeladen hatten. Frau Gebhardt beanstandete vor allem die Ermächtigung zur "fremdnützigen Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen", etwa an Geistig-Behinderten. Die Referentin wertete die Tatsache, dass Deutschland die Bioethik-Konvention bislang nicht unterschrieben hat, als positiv. Ernsthaftes Nachdenken bezüglich der Bioethik-Konvention forderte auch Dietmar Mieth, Professor für Theologische Ethik an der Universität Tübingen. Professor Ludger Honnefelder dagegen betonte, dass mit der Bioethik-Konvention ein Dokument geschaffen wurde, das verbindliche Schutzniveaus festlege. Die auf der Tagung ausgetauschten Argumente verdeutlichen, dass über die Bioethik weiter diskutiert werden muss, möglichst auf einem breiten gesellschaftlichen Fundament. Derzeit scheint die Sensibilisierung für bioethische und biotechnologische Probleme freilich wieder nachzulassen. So konnte sich der Bundestag nicht dazu durchringen, eine Enquete-Kommission zum Thema Bioethik einzusetzen.
Das gesellschaftliche Subsystem Wirtschaft war ein weiteres Bewährungsfeld, an dem nach konkreten Bedrohungen der menschlichen Würde gefragt wurde. Als Referent konnte der baden-württembergische Landtagsabgeordnete Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Die Grünen) gewonnen werden. Fazit seiner Ausführungen: Damit Freiheit sich nicht auf die Durchsetzungsfreiheit derer reduziert, die am Markt stark sind, benötigt das Subsystem Wirtschaft nicht nur ethische Fundamente, sondern auch die eingreifende Hand des Staates. Nur so könnten dauerhaft wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sozialer Ausgleich und ökologische Nachhaltigkeit realisiert werden.
Die Organisatoren der Veranstaltung und Herausgeber des Materialienbandes - Dr. Gebhard Fürst, Dr. Manfred W. Lallinger und Dr. Ulrich Ruh - danken den ReferentInnen und TeilnehmerInnen. Besonderer Dank gebührt Professor Ortwin Renn von der Akademie für Technikfolgenabschätzung, der in seinem Schlussstatement die wichtigsten Ergebnisse und Diskussionsbeiträge der Veranstaltung zusammenfasste und darüber hinaus weiterführende Denkanstöße vermittelte.
Der Beitrag von Professor Honnefelder konnte leider nicht dokumentiert werden. Es war nicht möglich, von Herrn Honnefelder eine verschriftlichte Fassung seines Vortrags zu erhalten.
Dr. Manfred W. Lallinger, Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
Stuttgart, im Dezember 1999
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