Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart
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23.-25.11.2006: 14. Asylrechtstagung in Zusammenarbeit mit UNHCR

EU-Qualifikationsrichtlinie setzt Maßstäbe im Flüchtlingsschutz

Mit der Qualifikationsrichtlinie werden in der EU die Maßstäbe für die Anerkennung als Flüchtling im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention sowie für den subsidiären Schutz konkretisiert und bestimmte Mindeststandards an Rechten kodifiziert.
Die Qualifikationsrichtlinie wird die flüchtlingsrechtliche Praxis in den EU-Mitgliedsstaaten nachhaltig beeinflussen. Seit Ablauf der Umsetzungsfrist am 10. Oktober 2006 entfaltet die Richtlinie unmittelbare Wirkung soweit sie noch nicht oder nur unzureichend in nationales Recht transponiert wurde. Den Verwaltungsgerichten wird in der Praxis bei der Auslegung der Richtlinie und der sie umsetzenden Vorschriften im Lichte des europäischen Rechts und des Flüchtlingsvölkerrechts eine besonders gewichtige Rolle zukommen.

Bei der Tagung wurden die materiellen Voraussetzungen der Flüchtlingsanerkennung anhand der Vorgaben nach der Qualifikationsrichtlinie und der Genfer Flüchtlingskonvention sowie anhand der nationalen Rechtsprechung systematisch analysiert. Ein besonderes Augenmerk war dabei auf den effektiven Schutz im Heimatstaat gerichtet. Dabei ging es zum einen um Anforderungen an den Schutz vor nichtstaatlichen Verfolgern und zum anderen um die Bedingungen für eine innerstaatliche Schutzalternative.

Die in einer langjährigen Tradition stehende Veranstaltung führte wiederum VerwaltungsrichterInnen aus dem deutschsprachigen Raum sowie eine namhafte Zahl von Mitarbeitern des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zusammen – ein bestens geeigneter Rahmen für intensive Diskussionen zu Fragen der Auslegung der Anerkennungsvoraussetzungen nach der Richtlinie – insbesondere im Licht der Genfer Flüchtlingskonvention sowie der Praxis anderer deutschsprachiger Staaten.

Aus dem Statement von Dr. Gottfried Köfner, UNHCR-Regionalvertreter für Deutschland, Österreich und die Tschechische Republik :

"Meine Damen und Herren, ich darf Sie ganz herzlich zu dieser Tagung begrüßen. Für mich persönlich ist es eine besondere Freude und Ehre, zu Ihnen sprechen zu können. Diese Veranstaltung gehört seit Jahren schon zu den herausragenden Ereignissen für unsere Arbeit in Deutschland. Dass diese Tradition nicht abbricht, verdanken wir auch in ganz besondere Weise der Akademie der Diözese Rottenburg-Stuttgart und dem persönlichen Engagement von Herrn Barwig, der UNHCR und seiner Arbeit über viele Jahre hinweg verbunden geblieben ist.

Heute ging eine wichtige Konferenz zur europäischen Asylpolitik zu Ende. Sie fand in keiner europäischen Kapitale statt, sondern in Tripolis, der Hauptstadt Libyens. Vielleicht haben Sie davon gelesen oder gehört und wundern sich ein wenig, wie ich unser Veranstaltungsthema mit dem Inhalt dieser Konferenz in Zusammenhang bringen kann, die sich doch mit Migration und Entwicklung befasst.
Die Erklärung ist relativ einfach und deutet einen Paradigmenwechsel an: Noch vor wenigen Jahren, unter dem Eindruck hoher Zugangszahlen im Asylverfahren, wurden auf europäischer Ebene sämtliche Aspekte der umfassenden Migrationsthematik vornehmlich unter dem Stichwort Asyl geführt.

Die Folge: der Flüchtlingsschutz und das ihm zugrunde liegende völkerrechtliche und asylrechtliche Instrumentarium auf nationaler bzw. europäischer Ebene wurde im öffentlichen Ansehen und in der Praxis bestenfalls als Instrument der Einwanderungskontrolle, mitunter als Einfallstor unkontrollierter Einwanderung gesehen. Dies war nicht immer gut für die humanitäre Sicht des Asylrechts.

Heute ist es in gewisser Weise spiegelverkehrt: Asyl ist eher kein Thema der öffentlichen Debatte mehr, stattdessen spricht man in Europa von Migration auch dann, wenn von Flüchtlingen die Rede ist. Das Wort von der Flüchtlingsmigration, wie es zuweilen auch in Deutschland von Behördenseite zu hören ist, kennzeichnet eine Situation, in dem Flucht und Vertreibung nicht mehr als eigenständiges Phänomen wahrgenommen werden. Dies ist aber erforderlich. Flucht und Migration sind nicht dasselbe und Flüchtlinge befinden sich in einer anderen Situation als Migranten und ihr Schicksal bedarf auch besonderer rechtlicher Antworten.

Vor- und Nachteile der nun vorherrschenden neueren politischen Betrachtung und Herangehensweise liegen auf der Hand: Sie bieten die Chance, sich dem komplexen Thema Migration mit einem notwendigen umfassenden Handlungsansatz zu nähern. Es besteht jedoch die Gefahr, dass der Flüchtlingsschutz lediglich als zu vernachlässigende quantité négligeable bei der Lösung von Problemen ganz anderer Größenordnung begriffen wird.

Womit ich wieder aktuell bei der Konferenz in Tripolis bin, wo UNHCR einmal mehr bei dieser sehr kurzfristig einberufenen Konferenz darauf gedrungen hat, dem Thema Flüchtlingsschutz und Asyl im Kontext größerer Migrationsbewegungen einen eigenständigen Platz einzuräumen. So haben wir die teilnehmenden 80 afrikanischen und EU-Staaten dringend dazu aufgefordert sicherzustellen, dass Flüchtlinge durch Maßnahmen der Migrationskontrolle oder –steuerung nicht daran gehindert werden dürfen, jenen internationalen Schutz zu suchen und zu erhalten, den sie benötigen und verdienen."


Weitere Informationen (Programm im Detail, einzelne Beiträge sowie weitere Texte, u.a. Wortlaut der Qualifikationsrichtlinie) finden Sie unter www.akademie-rs.de/mi-veranst-archiv.html


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